25kw43_HeadNewsletter_1920

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

wieder geht eine Woche zu Ende, die ich in meinem früheren Arbeitsablauf immer gerne sitzungsfreie Woche oder Wahlkreiswoche genannt habe.

Theoretisch war das auch in dieser Woche der Fall. Praktisch ist der Wochenablauf aber immer mit den Arbeitsabläufen im Bundesgesundheitsministerium verknüpft.

Deshalb ging es nach einem familiär erholsamen Wochenende gleich am Montagmorgen um 06.25 Uhr nach Berlin, um die sogenannten Berichterstattergespräche zu zwei vom Umfang her kleineren, aber inhaltlich wichtigen Gesetzen durchzuführen. Eines dieser Gesetze ist die Übernahme der internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, die durch ein förmliches sogenanntes Vertragsgesetz in den deutschen Rechtsraum übernommen werden müssen. Dieser formaljuristische Schritt, mit dem eine Reihe von sehr sinnvollen Rahmenbedingungen für die Bewältigung zukünftiger Pandemien übernommen werden, wird schon seit geraumer Zeit von populistischen Kreisen mit der Behauptung diskreditiert, die Bundesrepublik würde Souveränitätsrechte an die WHO abgeben. Dies ist schlicht und ergreifend bewusst unwahr. Alle Entscheidungen, die unter Heranziehung von vereinbarten Abläufen aus dem IGV getroffen werden können, würden in diesem Falle ausschließlich durch die Deutsche Bundesregierung oder das Deutsche Parlament ergriffen. Wir nutzen in diesem Zusammenhang nur international vereinbarte Koordinierungsabläufe. Mir persönlich ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, darauf hinzuweisen, dass die dort vereinbarte internationale Kooperation, z.B. zum Austausch von Informationen und der Erarbeitung von Empfehlungen in unserem ureigenen Interesse liegt, damit wir zukünftig bei möglichen Pandemien besser aufgestellt sein werden.

Das zweite Gesetz hat den etwas wissenschaftlichen Titel „Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz“. Im Detail geht es um die Regelung des Umgangs mit Lachgas und sogenannten KO-Tropfen. Beide Stoffe sind rein chemisch und technisch sinnvolle Stoffe, die tagtäglich bedenkenfrei genutzt werden können. Lachgas findet man z.B. neben der vielzitierten Sprühsahne gerade auch in der Zahnarztpraxis. KO-Tropfen sind technische Substanzen, die in der chemischen Industrie unverzichtbar sind. Beide Stoffe werden aber in neuerer Zeit missbraucht und für eigene Zwecke konsumiert bzw. eingesetzt, um andere Personen widerstandsunfähig zu machen und dann ggf. auszurauben oder sexuell zu missbrauchen. Mit dem Gesetz werden deshalb der Gebrauch, Besitz und Handel im rein privaten Kontext weitestgehend ausgeschlossen. Bei der wirklich wichtigen Sondermaterie der Sprühsahne mussten wir eine technische Regelung treffen, wonach die vermutlich jedem bekannten Kartuschen auf eine Füllgröße von 8,4 g begrenzt worden sind. Die Herausforderungen dieser gesetzlichen Regelung bestehen eben darin, eine praxistaugliche Abgrenzung des Missbrauchs gegenüber technisch durchaus wünschenswertem Einsatz vorzunehmen.

Nach der allwöchentlichen Leitungsrunde im Bundesgesundheitsministerium, dem höchsten Beratungsgremium im Hause, ging es am Dienstag früh wieder ins schöne Nordrhein-Westfalen, wo ich zum Kennenlernen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sitzes des BMG in Bonn am dortigen, wenn auch etwas verspäteten Sommerfest teilnahm. Bei dieser Gelegenheit kam ich mit vielen Mitarbeitern der verschiedenen Abteilungen direkt ins Gespräch. Die Zusammenarbeit ist natürlich viel wirkungsvoller, wenn man nicht nur schriftliche Berichte, Namen oder Stimmen am Telefon wahrnimmt, sondern sich persönlich austauschen kann.

Am Mittwochmorgen ging es dann wieder nach Bonn, um eine Veranstaltung von UNAIDS, der Einrichtung zur Bekämpfung von HIV/AIDS der Vereinten Nationen, zu begleiten. Im Rahmen der Umstrukturierung werden weitere Mitarbeiter von Genf nach Bonn wechseln. Auch wenn der Kampf gegen HIV/AIDS bereits 40 Jahre andauert, kann von einer erfolgreichen Ausrottung keine Rede sein. Erfreulicherweise gibt es in der Zwischenzeit eine Menge pharmazeutischer Behandlungsmöglichkeiten und Vorsorgemaßnahmen. Ich halte deshalb diese Arbeit für wichtig und sie sollte von Deutschland auch weiterhin mit dem hiesigen Standort unterstützt werden.

Nach einem ganzen Nachmittag mit Videokonferenzen zu den aktuellen Pflegegesetzen habe ich dann abends noch einmal an einer Podiumsdiskussion zur Zukunft der Demenzversorgung in Köln teilgenommen. Auch hier gibt es im Rahmen der Frühdiagnose und erster Behandlungsmaßnahmen zur massiven Verzögerung des Krankheitsverlaufs erfreuliche Fortschritte. Der Umgang mit dieser Krankheit ist nach wie vor allerdings noch hochproblematisch, weil sie in der Wahrnehmung gerne verdrängt wird und erkrankte Menschen häufig stigmatisiert werden. Es ist mir deshalb ein besonderes Anliegen, Diskussionen um diese Erkrankung in der Gesellschaft sachgerecht und problemangemessen zu führen.

Der Donnerstag fand dann wieder ganz überwiegend vor dem Bildschirm mit Videokonferenzen statt und am heutigen Freitag darf ich dann allerdings mal wieder persönlich in Düsseldorf und in dem benachbarten Bad Neuenahr mit Vertretern von Krankenkassen und Rehakliniken in den Austausch gehen.

Die Woche war deshalb alles andere als langweilig, sondern überaus abwechslungsreich. Es ist aber auch ausgesprochen hilfreich, wenn man diese Aufgabe einigermaßen flexibel entgegennimmt, weil das, was vor zwei Tagen noch als Planung im Kalender stand, sehr schnell auf den Kopf gestellt werden kann. Da hilft mir doch gewaltig die Zurückbesinnung auf zwei Kapitel aus dem Rheinischen Grundgesetz:

  1. Et kütt wie et kütt! und
  2. Et hätt noch immer jot jejangen!

Beachten Sie bitte die im Moment sehr herbstliche Wetterlage. Bislang waren die Sturmschäden erfreulich gering. Trotzdem würde ich in den nächsten Tagen den Aufenthalt außerhalb des Hauses vorsichtig gestalten.

Viele Grüße

herzlichst

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Ausgleich kommunaler Steuermindereinnahmen

23kw49_Haushalt_Pixabay

Vergangenen Donnerstag haben wir das Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2025 verabschiedet, was insbesondere für die Kommunen essenzielle Bedeutung hat. Denn mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kompensiert der Bund auch die Steuermindereinnahmen der Kommunen, die diese aus dem im Sommer verabschiedeten sogenannten Investitionsbooster zu erwarten haben.

Damit hält der Bund Wort – denn die kommunale Finanzlage ist dramatisch. Die Kompensation der prognostizierten Steuermindereinnahmen verhindert zumindest ein weiteres Abrutschen der kommunalen Haushalte.  Als weiterer Schritt wird derzeit die grundsätzliche Frage des Prinzips der Veranlassungskonnexität aus dem Koalitionsvertrag in einer Arbeitsgruppe erörtert und ein Umsetzungsmechanismus für künftige Anwendungsfälle erarbeitet. Ich werde weiter berichten!

Änderungen im Parlamentsbetrieb

Künftig wird es strenger zugehen im Deutschen Bundestag: Vergangene Woche haben wir die neue Geschäftsordnung und Änderungen am Abgeordnetengesetz verabschiedet. Künftig können Vizepräsidentin und –präsident, Schriftführer und Ausschussvorsitzende abgewählt werden. Drei Ordnungsrufe innerhalb von drei Sitzungswochen ziehen künftig automatisch ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 Euro (statt bisher 1.000 Euro) nach sich. Diese Maßnahmen sind insbesondere aufgrund der mangelnden Disziplin der AfD-Fraktion notwendig geworden. Für Abwesenheit der Bundestagsabgeordneten in Sitzungswochen werden 200 Euro pro Tag (bisher 100 Euro) berechnet. Gleiches gilt für namentliche Abstimmungen.

In Aktuellen Stunden sind künftig Zwischenfragen erlaubt, auch die Opposition darf Sachverständigenanhörungen beantragen, und die Regierungsbefragung am Mittwoch soll künftig erst um 14 Uhr beginnen, um den Ausschüssen den Zeitdruck zu nehmen. So bleibt etwas mehr Zeit für die Diskussion. Die neue Geschäftsordnung soll bereits am 1. November in Kraft treten.

21kw50Parlament_AdobeStock_336495494

Bundesprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet

25kw43_Sportstaetten

Für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist die Interessenbekundung gestartet: Bis zum 15. Januar 2026 haben Städte und Gemeinden sowie Landkreise, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind, die Möglichkeit, Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einzureichen.

Die Zuwendung an die Kommune erfolgt durch einen Zuschuss als Projektförderung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei acht Millionen Euro. 

Neben der umfassenden baulichen Sanierung von Gebäuden im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes wie Sporthallen und Hallenbädern können auch Freibäder und Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze oder Leichtathletikanlagen saniert werden. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, wie beispielsweise Vereine, ist möglich. Den Projektaufruf und weitere Informationen finden Sie unter www.bbsr.bund.de/SKS2025 .

Barrierefreiheit