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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die zurückliegende Woche war für mich in höchstem Maße abwechslungsreich und außerordentlich interessant.

Gestartet sind wir nach dem Bundesparteitag am vergangenen Wochenende in Stuttgart mit dem Einstieg in einige Gesetzesberatungen. Am Dienstag fand dann sowohl der kirchliche als auch der parlamentarische Trauerstaatsakt zu Ehren der ehemaligen Bundestagspräsidentin Prof. Dr. Rita Süssmuth statt, deren Lebensleistung insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung und im Kampf gegen AIDS gewürdigt wurde.

Obwohl in dieser Woche eine Sitzungswoche in Berlin stattfand, hatte mich die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken auf Auslandsreise geschickt. Am Mittwoch und Donnerstag tagten auf Zypern die Gesundheitsminister zu relevanten Fragen der Arzneimittelversorgung, der mentalen Gesundheit und des europäischen Datenraumes. Ich durfte dort die Bundesrepublik Deutschland und die Ministerin in den Gesprächsrunden vertreten und hatte Gelegenheit, mit zahlreichen Ministern und Staatssekretärskollegen aus den verschiedensten europäischen Ländern auszutauschen, um deren Anliegen, Probleme und Interessen zu erfahren und weitere Kontakte zu knüpfen. Es liegt auf der Hand, dass wir Europäer gerade im Hinblick auf die weltpolitische Lage den engen Schulterschluss suchen müssen. Naturgemäß ist es bei den europäischen Gesundheitssystemen so, dass diese sehr unterschiedlich ausgeprägt sind und z.B. die Frage des Zugangs zu hochpreisigen und innovativen Medikamenten nicht überall in gleichem Maße gelingt. Europa lebt hier auch vom Grundgedanken der wechselseitigen Solidarität und Unterstützung. Andererseits muss die nationale Souveränität stets im Auge behalten werden.

Es war sehr beeindruckend, dass das kleine Land, in dem sich ja noch eine Pufferzone zwischen dem türkisch besetzten nördlichen Teil und dem griechischen südlichen Teil befindet, diese diplomatische Aufgabe hervorragend gemeistert hat. Die Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate, so dass bis Mitte des Jahres noch ein weiteres Treffen ansteht und weitere Punkte behandelt werden.

Die europäische Gesundheitspolitik, der ich mich schon seit vielen Jahren verbunden fühle, gehört mit zu meinen Aufgabenbereichen im Ministerium. Es besteht manchmal die Vorstellung, dass Gesundheitspolitik ausschließlich ein nationales Thema ist. Dies ist absolut nicht zutreffend. Dies gilt nur für die nationalen Sozialversicherungssysteme. In allen wirtschaftspolitischen Bereichen hingegen, wie etwa dem Arzneimittelhandel oder aber auch der Regulierung von Medizinprodukten, hat die Europäische Union sehr wohl Kompetenzen – wobei wir aber aus deutscher Sicht nicht immer glücklich mit den dortigen Regularien sind. Deshalb ist es wichtig, bereits in einem frühen Stadium der Beratungen unsere Positionen zu verdeutlichen und im Rahmen von persönlichen Gesprächen Allianzen zu schmieden, um die Prozesse dann in die richtige Richtung zu lenken. Ich bin deshalb gestern Abend kurz vor Mitternacht mit sehr vielen interessanten Eindrücken wieder nach Hause zurückgekehrt.

Heute Morgen geht es dann mit den Plenumsberatungen im Deutschen Bundestag weiter. Auf der Tagesordnung steht die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), das für die weitere Stabilisierung der hiesigen Rechtsverhältnisse von großer Bedeutung ist.

Um die Mittagszeit wird Ministerin Warken dann die Apothekenreform in erster Lesung vorstellen. Auch hier gibt es noch eine Reihe von intensiven Gesprächen. Auch für diesen Bereich zeichne ich intern Verantwortung und darf die Berichterstattergespräche ab dem kommenden Wochenende begleiten und leiten.

Da es Montagmorgen wieder in aller Herrgottsfrühe losgeht, werde ich dieses Wochenende den Rückweg in den Rhein-Erft-Kreis nicht antreten. Ich werde in Berlin etwas Ausschau nach den ersten Frühlingsboten halten. Die Sonne scheint und an den Bäumen sind sogar schon die ersten grünen Triebe feststellbar.

Ich freue mich aber auch auf die nächsten frühlingshaften Wochen im Rhein-Erft-Kreis, vor allem, wenn ich mich wieder ein bisschen meinem Garten widmen darf. Und nicht vergessen, Ostern ist gar nicht mehr so weit weg.

In diesem Sinne die herzlichsten Grüße aus Berlin!

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Grundlage für ein funktionierendes Asylsystem geschaffen

25kw14_AsylMigration©LenaWeber

In dieser Woche haben wir die nationale Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet und damit die rechtliche Grundlage für ein besser funktionierendes Asylsystem in Deutschland geschaffen. Zuständigkeiten werden verbindlich geregelt, Verfahren gestrafft und Rückführungen wirksamer durchgesetzt. Klare Entscheidungen, frühzeitig und konsequent an der Außengrenze – das schützt die wirklich Schutzbedürftigen und begrenzt irreguläre Migration. Wer in einem anderen EU-Staat registriert ist, hat keinen Anspruch auf ein zweites Verfahren in Deutschland.

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, Arbeitsverbote für Asylbewerber in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal drei Monate zu reduzieren. Auch das wird nun umgesetzt. Das gilt allerdings nicht für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten, „Dublin“-Fälle, bei denen ein anderer EU-Staat für den Asylsuchenden zuständig ist, oder Personen, die das Asylrecht offenkundig missbrauchen.

Wer sich künftig der Rücküberstellung entziehen will, muss damit rechnen, in Gewahrsam genommen zu werden. Auch dafür schaffen wir jetzt die gesetzliche Grundlage. Nur wenn Regeln gelten und durchgesetzt werden, bleibt die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten. Unser Ziel bleibt klar: Migration ordnen, Sekundärmigration begrenzen und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats stärken. Es ist gut, dass wir mit dem GEAS-Umsetzungsgesetz den entscheidenden Schritt gemacht haben, um diese Ordnung endlich wiederherzustellen.

Heizungsgesetz der Ampel ist Geschichte

Das Heizungsgesetz der Ampel ist Geschichte. Im Dienstag haben wir uns mit der SPD auf eine bürokratiearme Neuregelung geeinigt, die den Bürgerinnen und Bürgern die freie Entscheidung überlässt, wie sie heizen wollen. Damit machen wir den Klimaschutz für die Menschen wieder bezahlbar und akzeptabel.

Die Einigung auf das neue „Gebäudemodernisierungsgesetz“ umfasst mehr Flexibilität und ist damit einfacher und praxistauglicher als das alte „Gebäudeenergiegesetz“ der Ampel. Es ist offen für technologische Neuerungen. So soll die Vorgabe, dass eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, wegfallen. Auch soll es keine Betriebsverbote für Öl- und Gasheizungen geben. Die Kopplung der Heizungsart an die kommunale Wärmeplanung fällt ebenfalls weg. 

Ich freue mich, dass Eigentümer von Häusern und Wohnungen wieder selbst entscheiden können, ob sie ihre Heizung austauschen wollen und womit. Es geht hierbei auch um Eigenverantwortung des Einzelnen und nicht um staatliche Bevormundung und Subventionierung. Geplant ist, dass künftig neben der Wärmepumpe, neben Fernwärme und hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizungen auch weiter Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Damit lösen wir ein weiteres zentrales Versprechen aus dem Wahlprogramm ein!

Um dem Klimaschutz Genüge zu tun, wird 2028 für Öl- und Gasheizungen eine schrittweise ansteigende Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent eingeführt. Zu grünen Gasen zählen beispielsweise Biogase oder Wasserstoff. Wer Öl- und Gasheizungen neu einbaut, braucht ab 2029 einen Vertrag über einen Zehn-Prozent-Anteil von Biogas oder Bioöl. Wer seine alte Heizanlage gegen eine Wärmepumpe tauscht, erhält weiterhin eine Förderung. Die staatliche Finanzierung der Förderung ist bis mindestens 2029 sichergestellt. 

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Wohnortnahe Versorgung durch Apotheken sichern

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Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung, der diese Woche erstmalig im Bundestag beraten wurde, sollen die Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken deutlich verbessert werden. Ziel ist, die Apotheken vor Ort zu stärken und ein flächendeckendes Apothekennetz für eine wohnortnahe Arzneimittelversorgung der Bevölkerung zu erhalten. Durch Maßnahmen zum Bürokratieabbau soll den Apothekerinnen und Apothekern ermöglicht werden, ihre Versorgungsaufgaben mit mehr Eigenverantwortung und Flexibilität wahrzunehmen. 

Zu den geplanten Maßnahmen gehören unter anderem Regelungen zum erleichterten Austausch von Arzneimitteln bei Nichtverfügbarkeit verordneter Arzneimittel sowie die Möglichkeit, dass öffentliche Apotheken weitere Aufgaben in der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung übernehmen können: So werden unter anderem erweiterte Impfmöglichkeiten, die Durchführung von Schnelltests, die Erbringung von pharmazeutischen Dienstleistungen im Bereich Prävention sowie die Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne ärztliche Verschreibung in begrenzten Situationen ermöglicht. Zudem werden erleichterte Voraussetzungen zur Gründung von Zweigapotheken bestehender Apotheken in abgelegenen Gebieten geschaffen und die Länder erhalten die Möglichkeit, im Rahmen einer Erprobungsklausel in Ausnahmefällen eine Vertretung von Apothekenleitungen durch erfahrene pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder Assistenten zu genehmigen. Die Anhebung des Apothekenfixums ist von Ministerin Warken ebenfalls geplant. In einer öffentlichen Anhörung am 4. März werden wir uns mit den Fachverbänden über den Gesetzentwurf austauschen und ihre Anmerkungen in den Änderungsanträgen berücksichtigen.

Trauerstaatsakt für eine Ausnahmepolitikerin

Am Dienstag haben wir bei einem Trauerstaatsakt im Reichstag Abschied von Prof. Dr. Rita Süssmuth genommen. Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und der Publizist Heribert Prantl würdigten die ehemalige Bundestagspräsidentin als prägende Politikerin und engagierte Demokratin. Die Professorin für Erziehungswissenschaften wurde 1985 von Bundeskanzler Helmut Kohl zur Ministerin für Jugend, Familie und Gesundheit berufen und übte ab 1988 für zehn Jahre das Amt der Bundestagspräsidentin aus. Sie war am 1. Februar 2026 im Alter von 88 Jahren gestorben.

Ich erinnere mich an Frau Süssmuth als Ausnahmepolitikerin, die ihrer Zeit oft voraus war – wie z.B. in der Familienpolitik und ganz besonders in ihrem Kampf gegen AIDS. Sie hat als Bundestagspräsidentin den Bundestag als moralische Institution gestärkt. Rita Süssmuth steht in einer Reihe mit den großen Frauen der Demokratiegeschichte. Bundeskanzler Friedrich Merz würdigte sie als Humanistin, Wissenschaftlerin und Antreiberin für Reformen. Er betonte, die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde Rita Süssmuth ein ehrendes Andenken bewahren.

26kw09_RitaSuessmuthTrauerstaatsakt©BundestagTobiasKoch

Tag der Seltenen Erkrankungen

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Am Samstag, 28. Februar, wird weltweit der Tag der Seltenen Erkrankungen begangen. Dieser Aktionstag rückt die Lebensrealitäten von rund 300 Millionen betroffenen Menschen in den Fokus und macht auf die besonderen Herausforderungen in Diagnostik, Versorgung, Forschung und sozialer Teilhabe aufmerksam.

Seltene Erkrankungen sind einzeln betrachtet selten, in ihrer Gesamtheit jedoch von hoher gesundheitlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Verzögerte Diagnosen, begrenzte Therapieoptionen und fragmentierte Versorgungsstrukturen verdeutlichen den Bedarf an interdisziplinärer Zusammenarbeit, struktureller Förderung und nachhaltiger Forschungsstrategien.

Der Tag der Seltenen Erkrankungen ist daher nicht nur ein Anlass zur Sensibilisierung, sondern auch ein Appell an Wissenschaft, Politik und Versorgungspraxis, evidenzbasierte Lösungen zu entwickeln und die Perspektiven von Betroffenen und ihren Angehörigen systematisch einzubeziehen. Das unterstütze ich schon seit Jahren nach Kräften!

Bundespreis Blauer Kompass

Seit inzwischen einem Jahrzehnt prämiert der Bundespreis „Blauer Kompass“ Projekte, die zeigen, wie Klimaanpassung in Deutschland gelingt. Ob Regenwassermanagement in der Innenstadt, innovative Hitzeschutzkonzepte oder klimaangepasste Pflanzensorten in der Landwirtschaft – der Wettbewerb sucht die besten Klimaanpassungsprojekte in fünf Kategorien: Kommunen, private und kommunale Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine, Verbände, Stiftungen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) und das Umweltbundesamt (UBA) loben den Wettbewerb gemeinsam aus. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 25.000 Euro je Preisträger dotiert. 

Die Bewerbung ist noch bis zum 20. März 2026 möglich – alle Unterlagen sowie weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Bundespreises „Blauer Kompass“. Viel Erfolg!

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