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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die Osterzeit liegt nun hinter uns, die erste Sitzungswoche ist auch schon verstrichen und das politische Leben hat wieder volle Fahrt aufgenommen.

Die politische Diskussion wurde bereits vor dem Osterfest durch die Veröffentlichung der Finanzkommission Gesundheit erheblich in Unruhe versetzt. Mit 66 Punkten hat die Finanzkommission entsprechende Veränderungsvorschläge gemacht, die dazu beitragen sollen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ab dem 01.01.2027 wieder in ruhiges Fahrwasser kommt. Die Reaktionen sind aber ganz typisch und vorhersehbar: Ändern – natürlich, aber bei mir natürlich nicht, Schuld sind die anderen, wie kann man nur!

Es ist für mich als erfahrener Mitstreiter im politischen Leben keine überraschende Reaktion, und damit muss man in einem demokratischen Verfahren adäquat und sachlich umgehen. Andererseits ist es schlicht und ergreifend so, dass das Finanzproblem der GKV nicht durch wegbrechende Einnahmen ausgelöst worden ist, sondern dass die Ausgabensteigerungen von den durchaus wachsenden Beiträgen nicht mehr eingeholt werden können. Im Rahmen eines Informationsgesprächs mit den Sachverständigen Prof. Dr. Gerlach und Prof. Dr. Greiner hat sich für mich durchaus auch etwas überraschend herausgestellt, dass dies noch nicht einmal überwiegend auf den vielzitierten demografischen Wandel zurückzuführen ist, sondern dass die allgemeinen Kostensteigerungen der Leistungen und Produkte auf der einen Seite, aber auch eine schlicht gestiegene Inanspruchnahme dazu führt, dass die Kosten steigen. 

Hier hat die Kommission vernünftigerweise angesetzt und hinterfragt, ob denn nun wirklich alle Leistungen, die derzeit übernommen werden, zielführend sind. Exemplarisch nehme ich hier einmal eine einzige Leistung heraus, nämlich die wiederkehrende Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs. Selbst das hoch hautkrebssensible Land Australien nimmt ein solch regelmäßiges Screening nicht vor, weil es einfach nicht zielgerichtet ist. Gehört man zu einer Risikogruppe, wie beispielsweise als heller Hauttyp oder bereits mit entsprechenden Hautveränderungen belastet, so macht es absolut Sinn, in einem frühen Stadium der Veränderung Behandlungen aufzunehmen. Dies ist adäquat und vollkommen ausreichend. Jedem allerdings ab einem bestimmten Alter eine regelmäßige Untersuchung anzubieten, ist schlichtweg medizinisch nicht nützlich. Insofern gehört zu einer soliden Politik auch, bestimmte Prozesse immer wieder einmal einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen und bei entsprechenden negativen Auswirkungen bzw. Beurteilungen eine Entscheidung zu treffen. Genauso werden wir in diesem Zusammenhang vorgehen.

Ein weiterer großer Aufreger ist die Herausnahme einer tatsächlich sehr kleinen Gruppe von Ehepartnern, zumeist Frauen, aus der Familienversicherung. Hier geht es natürlich nicht um die Gruppe der Frauen mit kleinen Kindern, mit zu pflegenden Angehörigen, mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Frauen im Rentenalter. Es geht aber beispielsweise um Frauen, die derzeit nur mit einer geringfügigen Beschäftigung im Minijobbereich tätig sind, während die minimale Ausweitung dieser Tätigkeit – natürlich auch verbunden mit höheren Einnahmen – schon dazu führt, dass eine eigene gesetzliche Versicherung notwendig ist. Bundesministerin Nina Warken, die ja überdies auch Bundesvorsitzende der Frauen Union ist, hat diese Entscheidung auch als konsequent frauenpolitische Entscheidung bewertet, weil die Ausweitung der eigenen Berufstätigkeit zu einer eigenen wirtschaftlichen Unabhängigkeit führt und zu einer eigenen Absicherung im Bereich der Altersversorgung.

Wir haben uns deshalb sehr sorgfältig mit allen 66 Punkten auseinandergesetzt und diese sowohl auf ihre inhaltliche Praktikabilität, ihre Sinnhaftigkeit aber auch auf ihre politische Umsetzbarkeit hin gesichtet und bewertet. Eines ist allerdings auch klar: Wenn wir politisch die entsprechenden Sparmaßnahmen nicht auf den Weg bringen, steigt der Beitrag im nächsten Jahr, und dann tragen selbstverständlich alle Versicherten, unabhängig von ihrer persönlichen Inanspruchnahme, die Kosten. Ob das gerechter ist, wage ich wirklich ernsthaft zu bezweifeln.

Abschließend zu diesem Thema sei mir auch noch einmal der Hinweis gestattet, dass wir in der Union allesamt die Weigerung des Finanzministers Lars Klingbeil zum Ausgleich der sogenannten versicherungsfremden Leistungen, d. h. der Leistungen an die Bürgergeldempfänger, aus dem Haushalt massiv kritisieren. Unabhängig davon, dass es sich ganz eindeutig um einen strukturellen Fehler handelt, der korrigiert werden müsste, ist allerdings die Haushaltslage wenig komfortabel. Das bedeutet jedoch nicht, dass wir diese Korrektur, die die Arbeit im Gesundheitsausschuss deutlich leichter machen würde, dauerhaft ad acta legen werden. Diese Korrektur muss zeitnah erfolgen, weil sie auch ein grundlegendes Gerechtigkeitsproblem gegenüber den GKV-Versicherten darstellt. Mit dem Geld wäre ein großer Teil des Problems auf einen Schlag gelöst. Hier muss sich die SPD an ihren eigenen Wahlaussagen in Hinblick auf Respekt und Gerechtigkeit messen lassen. Die Diskussion wird auf jeden Fall uneingeschränkt weitergeführt.

Ich selbst beschäftige mich jetzt daneben mit dem nächsten herausfordernden Thema „Reform der Pflegeversicherung“. Auch hier wird es Veränderungen geben müssen. Jedenfalls hat sich die Kostensituation seit der letzten Reform von Pflegestufen auf Pflegegrade vollkommen unvorhersehbar entwickelt. Deutschland nimmt in diesem Zusammenhang eine absolute Spitzenreiterrolle bei den Versorgungsleistungen ein, obwohl wir im Hinblick auf die gesundheitliche Situation keine Abweichungen gegenüber dem europäischen Ausland aufweisen. Hier sieht es ein wenig danach aus, dass das System zu viele Anreize setzt, die durch den Pflegebedarf nicht wirklich gerechtfertigt werden können. Diese Diskussion ist auch hart und kontrovers zu führen. Wenn wir allerdings unsere sinnvollen Instrumentarien noch weiter funktionstauglich erhalten wollen, muss in gewissen Abständen eine kritische Bestandsprüfung erfolgen. So geht jedes vernünftige Unternehmen mit seinen Produkten und seiner Ertragslage um. Dies ist sicherlich nicht leicht, aber ein wiederkehrender Prozess, der in einem demokratischen, aber auch sozialverantwortlichen Gemeinwesen unvermeidbar ist.

Diese Arbeit führt allerdings auch dazu, dass ich mich im Augenblick nahezu ausnahmslos in Berlin aufhalten muss, um die verschiedenen Gremien zu leiten bzw. die Gespräche zu führen.

Ich wünsche Ihnen und Euch allen eine schöne Zeit im jetzt frühlingshaft grünen Rhein-Erft-Kreis. Vielleicht sehen wir uns doch demnächst bei dem ein oder anderen Schützenfest und haben die Gelegenheit für ein kleines Gespräch. Hierauf freue ich mich schon! 

Herzlichst

Ihr/Euer

Unterschrift Kippels blau
Dr. Georg Kippels MdB

Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung rasch umsetzen

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Am Dienstag hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das Maßnahmenpaket zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgestellt – mit Einsparungen von knapp 20 Milliarden Euro ist es die größte Sozialreform seit 20 Jahren. Ich halte es für vollkommen richtig, dass sie die Empfehlungen der Finanzkommission von Ende März nun umfassend und rasch umsetzt. Denn nur so wird es gelingen, die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen. Der Handlungsdruck ist groß: Schon für nächstes Jahr wird eine Deckungslücke von 15 Milliarden Euro in der GKV erwartet – die dann bis 2030 auf über 40 Milliarden Euro ansteigt, wenn wir nicht gegensteuern.

Entscheidend ist, dass wir Ausgaben und Einnahmen wieder in ein tragfähiges Verhältnis bringen. Wir müssen die defizitären Strukturen dieses Landes endlich lösen! Die vorgeschlagenen Einsparungen werden alle Bereiche betreffen – alle Beteiligten und alle Leistungsbereiche werden einen Beitrag leisten müssen. Das ist ein Gebot der Fairness. Nur so können die Beiträge stabil gehalten werden – was gleichzeitig bedeutet, dass die Lohnnebenkosten nicht weiter steigen müssen. 

Die vorgestellten Maßnahmen orientieren sich an zwei wesentlichen Leitlinien. Erstens: Die Ausgabensteigerungen werden auf die reale Einnahmenentwicklung begrenzt und zweitens werden nur solche Leistungen bezahlt, die einen nachweislichen medizinischen Nutzen haben.

Der größte Einsparposten in der Gesetzlichen Krankenversicherung läge allerdings darin, die Beiträge von Bürgergeldbeziehenden – rund 12 Milliarden Euro – nicht länger von den Versicherten mitfinanzieren zu lassen. Diese Kosten gehören zur Grundsicherung und sollten deswegen vollständig aus Steuermitteln finanziert werden, nicht aus Beiträgen der Versicherten. Dies ist allerdings bislang am Widerstand von SPD-Finanzminister Lars Klingbeil gescheitert. Hier ist aber meines Erachtens noch nicht das letzte Wort gesprochen. Wir werden dranbleiben!

Zweites Maßnahmenpaket gegen steigende Energiepreise

Angesichts der anhaltenden Spannungen in Nahost hat sich der Koalitionsausschuss am vergangenen Wochenende auf weitere Erleichterungen für Verbraucher und Betriebe geeinigt. Beschlossen wurde, als Reaktion auf die weiterhin hohen Spritpreise die Energiesteuer um 17 Cent je Liter zu senken. Damit nutzen wir ein marktwirtschaftliches Instrument, das schnell umsetzbar ist. Diese befristete Absenkung der Energiesteuer baut auf den bereits vor Ostern beschlossenen Verschärfungen im Kartellrecht auf – das ist wichtig, um sicherzustellen, dass sinkende Kosten auch tatsächlich bei Verbraucherinnen, Verbrauchern und Mittelstand ankommen. So lassen sich jene Mitnahmeeffekte vermeiden, wie sie in anderen europäischen Ländern bereits zu beobachten waren.

Entlastet werden damit nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Wirtschaft – von Busunternehmen über Pflegedienste und Handwerksbetriebe bis zur Güterlogistik. Zusätzlich können Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Die Maßnahmen sollen nun im Bundestag im beschleunigten Verfahren umgesetzt werden und möglichst bis Mai in Kraft treten. Die erste Lesung hat bereits am Donnerstag stattgefunden.

Zuvor hatten wir bereits die Kartellaufsicht gestärkt, damit Mineralölunternehmen keine Wucherpreise für Benzin und Diesel erheben. Außerdem dürfen Tankstellen nur noch einmal täglich die Spritpreise erhöhen. Senken dürfen sie sie jederzeit. Allerdings gebe ich auch zu bedenken, dass wir künftig nicht jede Marktverwerfung mit Steuergeld abfedern können. Dennoch halte ich es für richtig, dass der Staat von so einer Krise nicht profitieren sollte, beispielsweise über höhere Steuereinnahmen.

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Klare Regeln für faire Kredite

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Mit der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie haben wir als Regierungskoalition klare und verständliche Rahmenbedingungen für Kreditverträge im Alltag geschaffen. Verbraucher werden besser geschützt – durch transparente Kosten, nachvollziehbare Informationen und strengere Vorgaben bei der Kreditvergabe. „Buy now, pay later“-Modelle und vergleichbare Finanzierungshilfen werden stärker reguliert. Mit einer strengeren Kreditwürdigkeitsprüfung wird dem Schutzbedürfnis der Verbraucher Rechnung getragen, weil eine unzureichende Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit häufig der Einstieg in die Überschuldung ist.

Wichtig ist mir auch, dass wir gleichzeitig dafür sorgen, dass unser Kreditmarkt verlässlich und funktionsfähig bleibt. Durch die neuen Klarstellungen zum Kauf auf Rechnung bleibt diese bewährte und verbraucherfreundliche Zahlungsoption auch weiterhin erhalten. Die Ausnahme für Charge-Karten, also Kreditkarten, bei denen eine gesammelte Rechnung einmal im Monat abgebucht wird, sorgt dafür, dass alltägliche, risikoarme Zahlungsaufschübe nicht unnötig reguliert werden.

Mein Praktikum im Bundestag

Im März habe ich ein einmonatiges Praktikum im Bundestagsbüro von Dr. Kippels absolviert. In dieser Zeit konnte ich einen guten Einblick in den politischen Arbeitsalltag im Bundestag gewinnen und viele neue Erfahrungen sammeln.

Während meines Praktikums habe ich das Büro bei den vielfältigen Aufgaben unterstützt. Dazu gehörte unter anderem die Mitarbeit an Bürgeranfragen, das Verfassen von Texten und die Aufbereitung politischer Themen für die Öffentlichkeitsarbeit. Besonders interessant war für mich zu sehen, wie viel Arbeit hinter politischen Entscheidungen und der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern steckt. Ich habe in diesem Monat gelernt, wie wichtig es ist, präzise zu arbeiten, Informationen verständlich zusammenzufassen und auch bei komplexen Themen den Überblick zu behalten.

Insgesamt war das Praktikum für mich eine sehr spannende und lehrreiche Erfahrung. Ich fand es besonders gut, dass ich nicht nur zuschauen, sondern auch selbst aktiv mitarbeiten durfte. Dadurch habe ich einen realistischen Eindruck davon bekommen, wie vielseitig und verantwortungsvoll die Arbeit in einem Bundestagsbüro ist. Herzlichen Dank an Dr. Kippels und sein gesamtes Team!

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Fördermöglichkeiten von Musikprojekten

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Seit 2024 ermöglicht der Musikfonds eine Förderung von kleinen Veranstaltungsprojekten im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden. Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind die künstlerisch-musikalische Qualität und die Innovationskraft des Projekts. 

Förderfähige Ausgaben im Rahmen einer Projektförderung sind insbesondere künstlerische Honorare in angemessener Höhe, weitere projektbezogene Personalkosten, Veranstaltungs- und Produktionskosten sowie Reisekosten. Die Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu festen Fristen im Jahr 2026 kurzfristig eingereicht werden. Für Veranstaltungen im Juli, August, September 2026 endet sie am 29. Mai 2026, für Veranstaltungen von Oktober bis Dezember 2026 am 31. August 2026.

Daneben besteht auch die Möglichkeit der Projektförderung bis 50.000 Euro – hier ist die Antragsfrist im September 2026. Alle weiteren Infos finden Sie hier.

Barrierefreiheit

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