Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,
die erste Hälfte der Sitzungswochen in Berlin ist am vergangenen Freitag am späten Nachmittag zu Ende gegangen. Bis zur letzten Minute wurden intensive Diskussionen über wegweisende und bedeutende Gesetzesvorhaben geführt und im Ergebnis verabschiedet.
Im Rahmen meines Arbeitsbereichs war natürlich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von besonders herausragender Bedeutung. Mir ist vollkommen klar, dass nach der jetzt erfolgten Verabschiedung keine hundertprozentige Zufriedenheit aller Beteiligten eingetreten ist. Für die Zustimmung des Bundesrates mussten auf den letzten Metern auch noch einmal Kompromisse gemacht werden, um die dringend überfällige Verabschiedung dieses Sparpaketes auf den Weg zu bringen.
Ich möchte deshalb aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich betonen, dass es sich nicht um eine umfangreiche Strukturreform, sondern um eine dringend notwendige Sparmaßnahme handelt, um die Beitragsstabilität auch über den 01.01.2027 gewährleisten zu können.
Ein weiterer ungebremster Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge würde für die gesamtwirtschaftliche Lage und damit sowohl für Unternehmer als auch Arbeitnehmer eine nicht mehr hinnehmbare weitere Belastung darstellen. Dies umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass trotz der erheblichen Geldmengen, die für die gesundheitliche Versorgung ausgegeben werden, nach wie vor die Qualität als nicht zufriedenstellend bezeichnet werden kann.
Die darüber hinaus unzweifelhaft notwendigen Strukturmaßnahmen werden nunmehr in der zweiten Jahreshälfte bearbeitet und verabschiedet. Denn auch dieser Prozess muss mit Rücksicht auf den Lauf der Legislaturperiode abgeschlossen werden, um allen Akteuren die Zukunftsperspektive in der Versorgung aufzuzeigen.
Um aus den zahlreichen Diskussionspunkten einen Punkt besonders herauszunehmen, verweise ich auf den Entschließungsantrag, den die Regierungskoalition zur psychotherapeutischen Versorgung getroffen hat.
Um die auch dort grundsätzlich notwendigen Einsparmaßnahmen in Einklang mit einer Versorgung vor allem vulnerabler Gruppen sowie Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, ist festgeschrieben worden, dass bei der Umwandlung des Budgets die für die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vorgesehenen Mittel erhalten bleiben und gleichzeitig der Auftrag erteilt wird, die Versorgung der besonders kritischen Patientengruppe sicherzustellen. Dies ist mit Rücksicht auf die Versorgungsstruktur und auch die berufliche Situation der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Herausforderung, die nur in einem Miteinander auf den Weg gebracht werden kann. Hierzu wird es unerlässlich sein, dass sie auch an der Art und Weise ihrer Versorgungsmaßnahmen Veränderungen vornehmen.
Dieser umfangreiche Prozess konnte allerdings jetzt nicht mehr so aufgearbeitet werden, dass neben notwendigen Sparmaßnahmen gleichzeitig auch die Versorgungssicherheit insbesondere für schwere und extrem heilbedürftige Behandlungsfälle gewährleistet worden wäre. Dies wird nach dem Ende der sitzungsfreien Zeit nachgeholt.
Im Übrigen schließe ich mich ausdrücklich noch einmal den Ausführungen der Ministerin an, wonach es vollkommen klar war, dass Einsparmaßnahmen in der Dimension von nahezu 20 Milliarden Euro nicht vollkommen spurlos und unbemerkt an den Leistungserbringern vorbeigehen können. Es ist aber weder volkswirtschaftlich noch für das System selbst eine vertretbare Situation, dass ein erheblicher und offenbar auch vollkommen ungebremster Ausgabenanstieg stattfindet, mit dem die derzeitige Einnahmesituation einfach nicht Schritt hält. Gerade dann, wenn man zukunftsorientiert eine innovationsfreundliche und innovationsfähige Versorgung gewährleisten will, müssen die Ausgaben angemessen auf die – weiterhin bemerkenswerte – Höhe der Einnahmen abgestimmt sein.
Etwas untergegangen ist in der gesundheitspolitischen Debatte in der vergangenen Woche die Tatsache, dass auch die Notfallreform in der 1. Lesung auf den Weg gebracht worden ist. Auch hier stehen dringend notwendige Veränderungen an, um auf der einen Seite die erheblichen Wartezeiten aufgrund der überfüllten Notfallambulanzen abzubauen und andererseits die Funktionstauglichkeit der Rettungsdienste für die Kreise und Kommunen zu gewährleisten. Hier braucht es eine frühzeitige Steuerung und Führung der Patienten, so dass auch nur diejenigen vom Rettungsdienst versorgt und den Krankenhäusern zugeführt werden, für die auch wirklich ein erkennbarer medizinischer Bedarf besteht.
Anfang der sitzungsfreien Zeit soll darüber hinaus auch der Gesetzentwurf für die Pflegereform auf den Weg gebracht werden. Dies ist das nächste umfangreiche Paket, dass noch eine Menge Diskussionen auslösen wird. Auch hier muss natürlich darauf geachtet werden, dass Ausgaben für diejenigen Bereiche getätigt werden, in denen Versorgung benötigt wird und durch die dann auch für die Leistungsempfänger eine spürbare Verbesserung ihrer Lebenssituation eintritt.
In den nächsten Wochen steht für mich nun regelmäßig die Wahrnehmung der internen Gesprächsrunden im Ministerium auf dem Plan. Zudem werde ich deutschlandweit eine Reihe von Gesundheitsversorgungseinrichtungen der unterschiedlichsten Art besuchen, um mich über die aktuelle Situation in allen Regionen Deutschlands, ob städtisch oder ländlich strukturiert, zu informieren.
Dies hat auch zur Folge, dass der Newsletter nunmehr in der Sommerzeit nicht wöchentlich, sondern punktuell erscheint.
Nutzen Sie die Zeit, die nun anstehende Ferienzeit zur Erholung zu nutzen, damit wir dann die Diskussionen in der zweiten Jahreshälfte ebenso kraftvoll wie kompromissbereit führen können. Auf die persönlichen Begegnungen – vor allen Dingen im Wahlkreis – freue ich mich natürlich ganz besonders.
Ich verbleibe mit den besten Wünschen!
Herzlichst
Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels MdB
Am vergangenen Freitag haben wir – nach intensiven und langen Beratungen – das Gesetz zur Beitragssatzstabilisierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Ein gutes und wichtiges Signal: Mit der Einigung haben wir gezeigt, dass wir Reformen können. Wir sind handlungsfähig und präsentieren Lösungen, statt immer nur auf Polarisierung und Empörung zu setzen.
Denn die Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist eines der wichtigsten Projekte der Wahlperiode. Während wir im Herbst die auch notwendige Strukturreform angehen wollen, geht es bei dem nun verabschiedeten Gesetz um dringend erforderliche Einsparungen in Höhe von knapp 20 Milliarden Euro. Ohne dieses Spargesetz würden die Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber weiter ungebremst und massiv steigen. Das wollen wir verhindern. Selbst unter erschwerten Bedingungen und noch höherem Einspardruck ist es gelungen, das Ziel der Beitragsstabilität zu sichern. Das ist wesentlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und ein wichtiges Signal in Richtung unserer Wirtschaft. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die anstehenden Strukturreformen.
Gleichzeitig war wichtig, dass bei der Reform alle Bereiche in den Blick genommen werden, dabei aber Versicherte mit geringem Einkommen oder chronisch Kranke nicht übermäßig belastet werden. Ein Schwerpunkt lag auch bei den Familien. So konnte im parlamentarischen Verfahren erreicht werden, dass die Familienversicherung für Ehegatten oder Lebenspartner mit Kindern, die das zwölfte Lebensjahr nicht vollendet haben, erhalten bleibt. Vorgesehen war ursprünglich eine Absenkung auf Kinder bis zum siebten Lebensjahr.
Die vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzte „FinanzKommission Gesundheit“ hatte am 30. März 2026 umfassende Empfehlungen ausgesprochen, um die Krankenkassen-Beitragssätze ab dem Jahr 2027 dauerhaft zu stabilisieren. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen umfasst das Gesetz nun ein breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen und damit auch der Beiträge. Bis zum Ende des Jahres wird die FinanzKommission Gesundheit dann ein weiteres Paket mit Empfehlungen für die ebenfalls dringend notwendigen strukturellen Änderungen vorlegen.
Dem aktuellen Maßnahmenpaket liegt eine simple Tatsache zugrunde: Wir können dauerhaft nicht mehr ausgeben als wir einnehmen! Der Fokus liegt damit auf einer Reduktion der Ausgabendynamik sowie einer Stabilisierung der Einnahmen. Zukünftig ist ein effizienter und zielgerichteter Einsatz der Beitragsmittel in allen Bereichen des Gesundheitswesens zwingend erforderlich. So werden in allen Leistungsbereichen im Grundsatz Vergütungsanstiege auf die tatsächliche Kostenentwicklung oder die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV begrenzt. Kostenintensive Sondervergütungen oder nicht evidenzbasierte Leistungen, die nicht nachweislich zu einer besseren Versorgung der Versicherten führen, werden dagegen abgeschafft.
Des Weiteren ist es im parlamentarischen Verfahren noch gelungen, mehr Mittel vom Bundesfinanzminister für die Versorgung der Grundsicherungsempfänger zu erhalten – ein wichtiges Anliegen der Union: 2027 wird es eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro sein. Die Summe wird in den Folgejahren stetig steigen; ab 2031 wären es dann rund 2,75 Milliarden Euro. Zudem soll der Bundeszuschuss an die GKV weniger stark gekürzt werden: Statt zwei Milliarden Euro sollen es 2027 nur 1,35 Milliarden Euro sein. Auch für die Krankenhäuser konnten zusätzliche Mittel und mehr Flexibilität erreicht werden. In der Pflege, bei den Kieferorthopäden sowie den Psychotherapeuten sind ebenfalls noch Verbesserungen erzielt worden. Hier können Sie die Rede von Bundesministerin Warken noch einmal verfolgen: https://dbtg.tv/cvid/7655741
In der vergangenen Woche haben wir in 1. Lesung auch – wie bereits erwähnt – den Gesetzentwurf zur Notfallreform beraten. Damit schaffen wir die Grundlage für eine vernetzte, digitale und standardisierte Notfallversorgung. Die Menschen in unserem Land müssen sich auf eine flächendeckende Notfallversorgung verlassen können, die im Ernstfall schnell Hilfe leistet.
Ziel ist, die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen zu verbessern und die kostenintensive Fehlinanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes zu vermeiden. Dies wollen wir durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und durch digital unterstützte Ersteinschätzungsverfahren an allen zentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung erreichen. Dadurch ermöglichen wir eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bessere Nutzung von Notfalleinrichtungen. Das trägt insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei.
Denn eine Vielzahl von Anliegen muss nicht zwingend in Krankenhäusern behandelt werden. Es geht bei der Reform auch darum, Hilfesuchende besser zu der jeweiligen Versorgungsebene zu steuern, die am besten helfen kann. Dadurch werden sowohl Notaufnahmen als auch Rettungsdienste entlastet. Für den Rettungsdienst soll eine rechtssichere Grundlage geschaffen werden, die eine Versorgung gegebenenfalls auch ohne Transport ermöglicht. Das schafft endlich Klarheit und vermeidet die unnötige Inanspruchnahme von Rettungswagen sowie Notaufnahmen. Der Gesetzentwurf wird jetzt im Bundestag intensiv beraten und schnellstmöglich verabschiedet.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit sog. E-Rollern im Straßenverkehr gleichen wir die Haftungsregeln für diese Elektrokleinstfahrzeuge an den Rechtsrahmen für andere Kraftfahrzeuge an. Durch die Einführung einer Halterhaftung können Unfallopfer ihre Schadenersatzansprüche künftig deutlich einfacher durchsetzen. Damit werden bestehende Rechtslücken geschlossen. Für E-Roller gilt künftig die verschuldensunabhängige Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz und die Haftung des Fahrzeugführers aus vermutetem Verschulden folgt daraus ebenfalls. Das sorgt für Gerechtigkeit im Straßenverkehr und stärkt den Schutz derjenigen, die unverschuldet zu Schaden kommen.
Am vergangenen Donnerstag haben wir das Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten verabschiedet – eine gute Nachricht für uns als Braunkohlerevier. Denn damit stellen wir sicher, dass ab Anfang der 2030er Jahre aufgrund des Kohleausstiegs keine Versorgungslücke entsteht, wenn Wind und Sonne nicht ausreichend Strom liefern. Mit dem Gesetz setzen wir den Rahmen für die Ausschreibung von sicher verfügbaren Kapazitäten, insbesondere Gaskraftwerken, aber auch Speichern, die in sog. Dunkelflauten die geringe Erzeugung aus Solar- und Windenergie ausgleichen. Das Gesetz sieht dazu verschiedene Ausschreibungen vor, die ersten Ausschreibungen sollen noch 2026 erfolgen. Ab 2032 wird ein vollständiger Kapazitätsmarkt eingeführt.
Konkret sollen dieses Jahr jeweils 4,5 Gigawatt, also insgesamt neun Gigawatt, ausgeschrieben werden, was etwa 20 Kraftwerken entspricht. Für Mai 2027 ist eine weitere Auktion für zwei Gigawatt an neuer Erzeugungskapazität vorgesehen, an dieser Ausschreibung sollen sich auch Betreiber von Batteriespeichern beteiligen können. Die Anlagen sollen über einen Zeitraum von 15 Jahren verfügbar gehalten werden. Für neun Gigawatt der Ausschreibungsmenge sei vorgesehen, dass die Anlagen über einen längeren Zeitraum am Stück Strom bereitstellen könnten. Die neuen Kraftwerke müssten zwingend „Wasserstoff-ready“ sein und ab 2045 komplett klimaneutral betrieben werden.
Ebenfalls in der vergangenen Woche beschlossen haben wir das Gebäudemodernisierungsgesetz, mit dem wir das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abschaffen. Das neue Gesetz sieht technologieoffenere, flexiblere, praxistauglichere und einfachere Regelungen vor. Künftig hat der Eigentümer im Falle eines Heizungstausches wieder mehr Entscheidungsfreiheit. Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung können weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Im Sinne der Klimaschutzziele sorgen wir dafür, dass diese Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen zunehmenden Anteil kohlendioxid-neutraler Brennstoffe nutzen (Bio-Treppe). Die Vorgabe eines pauschalen Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandsbauten entfällt. Es wird ferner dafür Sorge getragen, dass die Mieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung geschützt sind. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 1:1 in nationales Recht umgesetzt.
Unter dem Titel „Alles. Gleichzeitig. Überall. Jung sein zwischen Krise und Zukunft“ findet vom 1. bis 7. November 2026 der diesjährige Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag statt. Der Workshop richtet sich an politik- und medieninteressierte Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren.
25 Jugendliche werden vom Deutschen Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und dem Verein Jugendpresse Deutschland e.V. nach Berlin eingeladen. Sie können sich unter anderem mit dem politisch-parlamentarischen Geschehen auseinandersetzen, Abgeordnete zu Gesprächen treffen, mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse diskutieren und sich mit Fachleuten zum Workshop-Thema austauschen. Dabei können eigene inhaltliche Schwerpunkte gesetzt werden. Zum Abschluss gestalten die Jugendlichen ein journalistisches Online-Dossier mit Text-, Audio-, Video- oder Social-Media-Beiträgen.
Ich lade alle Interessierten aus dem Wahlkreis herzlich ein, sich vom 7. Juli bis zum 5. August 2026 unter der Internetadresse http://www.bpb.de/jugendmedienworkshop zu bewerben.






