Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger des Rhein-Erft-Kreises,
eigentlich würden wir uns jetzt regelmäßig auf den wunderschönen Brauchtumsveranstaltungen des Rheinischen Karnevals im Rhein-Erft-Kreis treffen und austauschen. Theoretisch lässt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW solche Veranstaltungen unter 2G+ – Bedingungen und zahlenmäßiger Begrenzung zu, aber verständlicherweise haben sich die Karnevalsgesellschaften zu einer freiwilligen Absage durchgerungen. Denn die allgemeine Infektionslage sorgt für eine ungeeignete Atmosphäre: Heute Morgen meldete das RKI 140.000 Neuinfektionen – Tendenz rasant steigend. Auch wenn einige Virologen die Verläufe als möglicherweise etwas milder beschreiben, ist alleine die absolute Zahl der Infizierten eine Gefahrenquelle für unser gesamtes Lebensumfeld.
Vor diesem Hintergrund hatten wir auch in dieser Woche eine außerordentliche digitale Ausschusssitzung des Gesundheitsausschusses, in der uns Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach tiefe Einblicke in die wissenschaftlichen Hintergründe der aktuellen Pandemielage und der Wirkungsweise der Omikron-Mutante im Verhältnis zu Delta gegeben hat. Nicht nur bei mir und meinen Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, sondern ganz offenbar auch in der breiten Öffentlichkeit und vor allen Dingen in der Presse entsteht allerdings zunehmend der Eindruck, dass der Bundesgesundheitsminister ein gewisses Problem damit hat, seine wissenschaftlichen Kenntnisse so in die Sprache der Politik zu übersetzen, dass allen Akteuren deutlich wird, warum und welche Maßnahmen als Nächstes zu treffen sind. So wurde trotz des bestehenden Expertenrates und mit Unterstützung des RKIs mehr oder weniger sang- und klanglos der Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt, ohne dass dies – neben weiteren Veränderungen im Bereich der Quarantäne und Freitestungsregelungen – in geeigneter Weise kommuniziert wurde.
Es ist schon bemerkenswert, dass es der Ampel schon in den ersten 50 Tagen nicht gelingt, die an die ehemalige Regierung und Bundesgesundheitsminister Spahn gestellten Ansprüche auch nur ansatzweise selbst zu erfüllen!
Ich erinnere nur an den ominösen Fragenkatalog der SPD an Jens Spahn, mit dem wahlkampfpopulistisch Stimmung gemacht werden sollte. Bereits vor Weihnachten hat die CDU/CSU-Fraktion einen 23-Fragen-Katalog mit wichtigen Fragestellungen zur Diskussion um die Impfpflicht vorgelegt, der jetzt schon seit einem Monat komplett unbeantwortet ist. Und dabei handelt es sich nicht um vordergründiges Oppositionsgeplänkel, sondern wir als CDU/CSU-Fraktion benötigen zu ganz konkreten Sachfragen Antworten, um die angebliche Gewissensdiskussion zur Impfpflicht sachlich führen zu können. Diese Antworten müsste die Regierung liefern, wenn sie es ernst meinen würde! Tatsächlich liest man nun seit zwei Tagen über die angebliche Forderung der SPD-Fraktion nach einer schnellen allgemeinen Impfpflicht und auch der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Janosch Dahmen, kommt an dieser Positionierung kaum vorbei.
Gestern Abend hat der Nationalrat unseres Nachbarn Österreich die allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahre ab – man horche auf – Februar beschlossen. Danach gibt es in einer ersten Stufe eine Erinnerung. In einer zweiten Stufe werden Bußgelder zwischen 3.600 und 6.000 Euro fällig. Um die allgemeine Stimmungslage zu heben, wurde ein sog. „Bespaßungs-Budget“ von 1,4 Milliarden Euro beschlossen, mit dem unter anderem eine Corona-Impftombola mit Preisen für Impfwillige durchgeführt wird.
Man wird wohl kaum behaupten wollen, dass in Österreich die Grund- und Menschenrechte sowie die körperliche Unversehrtheit keine Rolle spielen. Ich bin zwar auch sehr daran interessiert, dass wir uns im Rahmen der zu führenden Debatte mit mehr Details beschäftigen, als dies unsere österreichischen Nachbarn getan haben. Wenn wir aber aus den vergangenen zwei Jahren etwas gelernt haben sollten, dann dürfte dies sein, dass sich ein ganz großer Teil unserer Bevölkerung mit den zugegebenermaßen leider häufiger wechselnden Erkenntnissen überaus konstruktiv auseinandersetzt und dementsprechend handelt. Diese Gruppe ist aber leider nicht groß genug, um die Gefahren einzudämmen, sodass der Staat weiterhin gefordert ist.
In dieser Woche habe ich sehr interessiert ein Interview verfolgt, in dem es um die Verhältnismäßigkeitsabwägung ging. So gelte es zu berücksichtigen, dass auf der einen Seite Menschen stehen, die durch eine milliardenfach angewendete Impfung gesundheitliche Folgen für sich und andere vermeiden können. Demgegenüber stehen Patienten, die aufgrund einer schicksalshaften Ursache ihrer Erkrankung in Form von Autounfall, Infarkt, Schlaganfall o. ä. überhaupt keinen Einfluss auf ihre Behandlungsbedürftigkeit nehmen können, aufgrund der Auslastung des Gesundheitssystems nicht mehr oder nicht ausreichend versorgt werden können.
In der nächsten Woche findet am Mittwoch eine dreistündige Generaldebatte zur Impfpflicht statt, in der die Positionen geklärt werden sollen. Für mich sind drei Fragen entscheidend: Ob ich strukturell eine Impfpflicht für vertretbar halte, was ich grundsätzlich bejahe, ob ich auch in der mittelfristigen Perspektive einen gesundheitlichen Nutzen für die gesamte Bevölkerung erkennen kann, was ebenfalls der Fall ist, und ob letztlich die Durchführung administrierbar ist. Bei diesem Punkt werden sich sicherlich grundlegend unterschiedliche Positionen ergeben. Ich halte es aber gemäß unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung überhaupt nicht für abwegig, dass aus Regelverstößen konkrete und individuelle Konsequenzen abgeleitet werden. Auf diesem Grundgedanken basiert unser gesamtes Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht.
In dieser Woche habe ich mich zudem erneut mit Bürgermeister Andreas Heller – auch bezüglich seiner Funktion als Mitglied der sogenannten Anrainerkonferenz – ausgetauscht. Hier liegen eine Reihe von aktuellen Fragestellungen liegen: So muss beispielsweise zeitnah Klarheit über die abschließende Gestaltung des Tagebaus Hambach getroffen werden. Die drei Plankonzepte, die diese Woche vorgestellt wurden, sind alle diskussionswürdig. Jedoch muss eine Lösung gefunden werden, die im Rahmen eines Kompromisses allen Anrainerkommunen eine Identifikationsmöglichkeit eröffnet. Schon die Kohlekommission war mit dem Auftrag angetreten, einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss zu erzielen, um damit Akzeptanz zu erzeugen. Dieser Anspruch sollte über allen weiteren Aktivitäten stehen bleiben.
Herzlichst Ihr
Dr. Georg Kippels MdB
Schulen aufgepasst: Der Energiesparmeister-Wettbewerb geht in die nächste Runde! Gesucht wird wieder das beste Klimaschutzprojekt an Schulen aus jedem Bundesland. Bewerben dürfen sich Schüler und Schülerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen aller Schulformen und Altersstufen. Die Siegerschule 2022 erhält bis zu 5.000 Euro Preisgeld, eine Auszeichnung durch das Bundesumweltministerium sowie bundesweite mediale Aufmerksamkeit. Im vergangenen Jahr ging der Energiesparmeister Nordrhein-Westfalen in Gold ins Ruhrgebiet. Das kann und soll sich dieses Jahr ändern! Macht alle mit und lasst uns den Titel in unsere Region bringen. Alle weiteren Infos gibt es hier. Bewerbungsschluss ist am 29. März 2022.
Ich drücke die Daumen!