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Einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen?

Impfstoff

Die Aufregung bei der Ampel ist riesengroß, dass nun aus den Reihen der Union die Forderung nach Aussetzung bzw. die Ankündigung der Nichtbefolgung kommt. Das Wort des Verfassungsbruchs macht schon die Runde.

Bevor man sich dieser Pauschalschelte anschließt ist der Blick auf die Einzelheiten angezeigt, die es auch sind, die die Kritik begründen. Jedes Gesetz braucht Ausführungsregeln und entsprechende Vollzugsmaßnahmen. Hiervon ging auch die CDU/CSU bei der Abstimmung im Dezember aus und hat dies ununterbrochen angemahnt, ohne dass jedoch seitens der Regierung etwas passiert wäre.

Wir wissen, wer kontrollieren soll und wonach man sich erkundigen wird. Aber was, wenn keine Impfung vorliegt und vor allem, wer muss sich dann wie verhalten? Darf der Arbeitnehmer noch arbeiten, darf der Arbeitgeber noch beschäftigen oder darf er die Lohnzahlung einstellen oder gar kündigen? Was wird aus den Bewohnern, wenn kein Personal mehr da ist?

Berechtigte Frage, auf die die Regierung oder besser der Bundesgesetzgeber eine Antwort geben muss. Da Gesundheitsamt vor Ort kann und darf das gar nicht. Aber es müssen dazu Lösungen auf den Tisch. Wenn die Ampel der Meinung wäre, dass diese Fragen beantwortet seien, könnte sie die Fundstelle benennen. Das passiert aber nicht, weil diese Antworten erstens schwierig und zweitens in der Regel mindestens für einen Betroffenen unerfreulich sein können. Das ist das Elend des Regierens…

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Die Zurückweisung des Eilantrages besagt nicht, dass Kritik unberechtigt wäre, sondern lediglich, dass die Folgen bei Aussetzung größer wäre als bei Durchführung. Ob sich das Gesetz so umsetzen lässt, ist nicht Gegenstand der Entscheidung. Wenn sich die Ampel aber die Entscheidung im Hauptsacheverfahren ersparen will, sollte man sich alsbald mit den Inhalten befassen.

Die Anträge zur Impflicht

Heute Morgen ging der erste Gesetzesentwurf einer Abgeordnetengruppe ein, der die allgemeine Impfpflicht ab 18 darstellt. Die nächsten Entwürfe anderer Abgeordnetengruppen werden wohl folgen.

Die CDU/CDU-Faktion hat demgegenüber einen Antrag der gesamten Fraktion erarbeitet, der einen gestuften Impfmechanismus unter bestimmten Voraussetzungen beschreibt und vor allem auch notwendige begleitende Maßnahmen, wie ein Impfregister, fordert.

Die Zeit für die Beratungen drängt, zumal die Ermächtigungsgrundlage für Maßnahmen gegen Corona am 19. März ausläuft und wir dann in der Folge vollkommen regellos dastehen könnten. Die Wissenschaftler sind ganz überwiegend der Meinung, dass es derzeit noch zu früh für Lockerungen und vor allem für endgültige Lockerungen ist. Die Erfahrungen der letzten beiden Jahre lehrt uns aber, dass wir sehr gut beraten wären, uns längerfristig aufzustellen und auch schon den Herbst mit seinen möglichen Entwicklungen im Blick zu haben. Wir wissen zwar noch nicht, wie er denn exakt aussehen wird, aber wir können uns vorstellen, wie er den aussehen könnte! Hier gilt es Vorsorge zu treffen – genau so ist die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Vorschlag vorgegangen.

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Wahl von Frank-Walter Steinmeier gilt als sicher

Schloss Bellevue in Berlin. Wohnsitz vom Bundespräsidenten.

Zum zweiten Mal darf ich am Sonntag einen Bundespräsidenten wählen. Dafür kommt die Bundesversammlung in Berlin zusammen. Ich freue mich sehr, gemeinsam mit drei weiteren CDU-Delegierten aus dem Rhein-Erft-Kreis an diesem wichtigen Teil unseres demokratischen Systems mitwirken zu dürfen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie umsichtig die Vorbereitungen laufen – diesmal unter besonderen Corona-Schutzvorkehrungen: Die Wahl wird nicht im Reichstagsgebäude, sondern aufgrund der größeren Platzkapazität im Paul-Löbe-Haus stattfinden. Es gelten zudem strenge Testvorschriften – nur wer einen tagesaktuellen Test nachweisen kann, darf teilnehmen. Auf den traditionellen Empfang der Bundestagspräsidentin wurde ebenfalls verzichtet. 

Dass auch die CDU/CSU-Fraktion Frank-Walter Steinmeier unterstützt, halte ich für richtig: Denn es gehört zur demokratischen Kultur in unserem Land, einen Bundespräsidenten aus den parteipolitischen Auseinandersetzungen herauszuhalten. Steinmeier hat sich mit Leidenschaft für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land eingesetzt. Er führt zusammen und grenzt nicht aus. Diese Fähigkeiten werden gerade in schwierigen Zeiten wie diesen gebraucht.

Alle fünf Jahre wird in Deutschland der Bundespräsident gewählt. Er steht protokollarisch an der Spitze des Staates, hat laut Verfassung aber eine weitgehend repräsentative Funktion. Welche Aufgaben er genau ausübt, bestimmt das Grundgesetz. Beispielsweise ernennt und entlässt er den Bundeskanzler und die Kabinettsmitglieder, unterzeichnet Gesetze, kann den Bundestag unter bestimmten Umständen auflösen und Verurteilte begnadigen. Er wahrt parteipolitische Neutralität und äußert sich nicht zur aktuellen Tagespolitik.

In der Bundesrepublik Deutschland wird der Bundespräsident von der Bundesversammlung gewählt. Diese setzt sich zusammen aus den Abgeordneten des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Delegierten der Bundesländer: Da der 20. Bundestag 736 Sitze umfasst, kommen in diesem Fall 1.472 Wahlmänner und Wahlfrauen zusammen, um das Staatsoberhaupt zu bestimmen. Die Delegierten aus den Bundesländern müssen nicht immer Politiker sein. Manchmal werden auch Prominente in die Bundesversammlung entsandt. Für die Unionsfraktion geben unter anderem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, Exbundestagspräsident Norbert Lammert, Bahnrad-Olympiasiegerin Kristina Vogel, Fußball-Bundestrainer Hansi Flick, Speerwerfer Johannes Vetter und Comedian Bernd Stelter ihre Stimme ab.

Böser Lobbyismus – guter Aktivismus?

Aufreger der Woche war die Benennung von Greenpeace-Chefin Jennifer Morgan durch Bundesaußenministern Annalena Baerbock zunächst zur Sonderbeauftragten und nach erfolgreicher Einbürgerung zur  Staatssekretärin des Auswärtigen Amts.

Warum wurde von uns Kritik geübt? Rot und Grün waren sofort wortreich darum bemüht darzustellen, dass Aktivismus im Gegensatz zu Lobbyismus ja ideell sei und deshalb nicht als bedenklich zu sehen sei. Ganz abgesehen davon, dass auch bei Greenpeace immense Geldsummen für Aktionen bewegt werden, so geht es uns auch um die Frage, wie denn das Verhältnis zur Rechtsstaatlichkeit aussieht. Rechtsbrüche vielfältiger Art sind bei Greenpeace probates Mittel zur Erreichung der Ziele gewesen.

Entscheidend für die Kritik ist aber vielmehr der Umstand, dass insbesondere die Grünen in der Vergangenheit gegen jede Form der Interessenwahrnehmung durch Verbandsvertreter opponiert haben und dies jedes Mal lautstark kritisiert haben. Jetzt wird durch genau diese Partei geradezu eine Ikone eines Interessenverbands an die Spitze eines Ministeriums berufen. Offenbar gibt es bei den Grünen die gute und die schlechte Interessenvertretung. Dann wirft man auch leichten Herzens jede Regel über Bord.

Schnee in Berlin

Zu Besuch im Forschungszentrum Jülich

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Am Mittwoch habe ich einen kleinen Abstecher in den Nachbarkreis zum Forschungszentrum Jülich gemacht, um mich mit Prof. Peter Wasserscheid über sein neues Projekt, das Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft (HC-H2), und seine Bedeutung für den Strukturwandel im Rheinischen Revier auszutauschen. Er gab mir einen höchst interessanten Einblick in seine Arbeit: Das HC-H2 wird innovative Wasserstofftechnologien in den Bereichen Produktion, Logistik und Nutzung erforschen, entwickeln und großskalig demonstrieren. Es soll sich zu einem wissenschaftlich-technologischen Leuchtturm entwickeln und gleichzeitig durch eine Verknüpfung mit Demonstrationsanlagen umfangreiche neue unternehmerische Aktivitäten im RR auslösen. Geplant ist die Ansiedlung von Wasserstofferzeugern, Wasserstoffverbrauchern, Geräteherstellern, Ingenieurbüros, Anlagenbauern, Technologiedienstleistern, Serviceleistern und Logistikern, die damit neue Arbeitsplätze schaffen.

Seine Arbeit strahlt in das ganze Revier aus und es ist unsere gemeinsame Aufgabe, interessierte Unternehmen und Akteure zu werben. Jetzt gilt es nachzujustieren, damit der Prozess auch die richtige Dynamik erhält. Zum Abschluss des Gesprächs konnte ich einen Blick auf die Fortschritte im Brainergy Park in Jülich werfen.

Azufi – Ausbildungsplatzsuche leicht gemacht!

Schülerinnen und Schüler aufgepasst: Es gibt ein neues, kostenfreies Online-Vermittlungsportal für Ausbildungsplätze im Rhein-Erft-Kreis – den Azubi-Finder „Azufi“. Das Besondere an „Azufi“ ist, dass der Vermittlungsprozess auf den Kopf gestellt wird: Nicht Schülerinnen und Schüler suchen nach Ausbildungsplätzen, sondern die Betriebe nach passenden Ausbildungssuchenden.

Über die Azufi-App können die persönlichen Daten und Leistungsprofile (Berufswunsch, Berufserfahrungen, Stärken etc.) oder auch ein Vorstellungsvideo hochgeladen werden. Betriebe wählen dann zielgenau aus diesen Profilen aus und kontaktieren die Schülerinnen und Schüler. Damit der Schutz der personenbezogenen Daten der Azufi-Nutzer sichergestellt ist, bestimmen die Schülerinnen und Schüler selbst, ob und wann sie ihre persönlichen Daten den Betrieben zur Verfügung stellen. Lehrer und Schulsozialarbeiter können sich ebenfalls registrieren, um ihre Schülerinnen und Schüler bei der Erstellung der Profile zu unterstützen.

Weitere Informationen unter: www.azufi.de

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