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Anhörung zur Impflicht

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Die Woche startete gleich am Montagmorgen mit einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den insgesamt fünf Vorschlägen zur Einführung bzw. Nichteinführung einer Impfpflicht. In der dreistündigen Anhörung wurden zahlreiche Sachverständige zu den verschiedenen Positionen befragt und um entsprechende Bewertungen und Aussagen gebeten. Aus meiner Sicht ist festzustellen, dass zwar das Impfen an sich unverändert als höchst hilfreich und unbedingt empfehlenswert erachtet wird, die praktische Durchsetzung einer Impfpflicht allerdings auf ganz erhebliche Schwierigkeiten stößt. Da war die Äußerung der Krankenkassen, dass ihnen für die Einladungsschreiben zu einer zwingenden vorgelagerten Beratung das Papier fehle, fast schon eine humoristische Einlage. Diese unterhaltsame Einlage beschreibt aber ein Kernproblem, nämlich die Tatsache, dass ja zurzeit überhaupt nicht ermittelbar ist, wer denn jetzt für die Impflicht angesprochen werden müsste und wer bereits alle Voraussetzungen erfüllt.

Vor diesem Hintergrund ist das von der CDU angeregte Impfregister eine unbedingte Voraussetzung für eine vernünftige und zielgerichtete Handlungsfähigkeit. In der nächsten Sitzungswoche werden wir uns dann mit der Verabschiedung zum Thema Impfpflicht befassen. Nach wie vor wirbt die Ampelkoalition und vor allen Dingen Bundesgesundheitsminister Lauterbach um die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion zu seinem Vorschlag. Es ist schon ein Armutszeugnis, dass die Ampel bis heute nicht in der Lage ist, eine eigene Mehrheit auf den Weg zu bringen. Mal sehen, wie die Abstimmungen in der nächsten Woche verlaufen.

Haushaltspläne für Gesundheit und Entwicklung

Im Rahmen der Haushaltsberatungen in dieser Woche standen für mich zwei Themenbereiche auf der Tagesordnung. Zunächst hatte ich die Gelegenheit, im Einzelplan 23, dem Haushalt für das Bundesentwicklungsministerium unsere Bewertung vorzutragen. Noch Ende vergangenen Jahres hatte die gerade ins Amt berufene Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze die Arbeit ihres Vorgängers Gerd Müller massiv kritisiert und angemahnt, dass weder die Arbeit nachhaltig gewesen sei noch in ausreichendem Maße finanzielle Rückstellungen für künftige Aufgaben vorlägen. Natürlich hat sie dabei geflissentlich unterschlagen, dass der letzte Haushaltsentwurf überhaupt nicht aus der Feder des Entwicklungsministers Gerd Müller, sondern vom damaligen Finanzminister Olaf Scholz stammte. Der Bundeshaushalt der vergangenen acht Jahre hatte sich vielmehr seit Beginn der Amtszeit Müllers aufgrund seiner intensiven Überzeugungsarbeit von 6,4 Milliarden Euro auf 12,4 Milliarden Euro nahezu verdoppelt. Der jetzt vorgelegte Haushaltsentwurf sieht nun eine Reduzierung gegenüber dem Vorjahr von immerhin 12,6 Prozent vor. Das ist mit Abstand die größte Absenkung im Laufe der Zeit und im Vergleich zu den anderen Ministerien, die keine Zuständigkeiten abgeben mussten, dasjenige Ressort, das das größte Minus erfahren hat. Ich habe dies in meiner Rede, die in der Mediathek unter dem folgenden Link

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7534768#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NTM0NzY4&mod=mediathek

 noch einmal angeschaut werden kann, massiv kritisiert.

Es hätte der Ministerin in ihrer Rede gut zu Gesicht gestanden, zunächst einmal mit Taten zu überzeugen, als wortreich die eigene Unfähigkeit zu entschuldigen. Besonders problematisch empfinde ich es, dass unsere seit Jahren vorbildliche Arbeit im Rahmen der globalen Gesundheit durch massive Kürzungen in Misskredit gebracht wird. Durch unser Engagement konnten in der Vergangenheit auch andere Geber überzeugt werden, sich an diesen Initiativen zu beteiligen. Jetzt ist der Erfolg dieser Arbeit ernsthaft gefährdet, und es steht auch zur befürchten, dass unsere Vorreiterrolle verloren geht.

Am Donnerstagmorgen wurde dann der Einzelplan 14, der Haushalt für das Bundesgesundheitsministerium, debattiert. Die Eingangsrede von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezog sich allerdings überhaupt nicht auf den Haushalt, sondern auf die Beurteilung der Pandemie und der anstehenden Entscheidungen zur Impfpflicht. Es mutet schon geradezu skurril und humoristisch an, dass Minister Lauterbach mantraartig die Notwendigkeit des Impfens für die Bewältigung von möglichen Wellen im Herbst in den Vordergrund rückt, es aber nach wie vor offensichtlich der Ampel nicht gelingt, eine eigene Mehrheit zu organisieren. Ich finde es zwar sehr charmant, dass wir als Opposition so intensiv umworben werden, es ist allerdings ein eindeutiges Zeichen der internen Schwäche der Ampel. Im Augenblick gibt es kein wirklich überzeugendes Zeichen dafür, dass die Impfpflicht noch eine große Zustimmung hat. Es zeigen sich im Rahmen der Gespräche immer mehr Abwicklungsprobleme, die wir von vorneherein thematisiert haben. Außerdem wurde schlicht und ergreifend die Gunst der Stunde Ende letzten Jahres verpasst, als sowohl in der Bevölkerung als auch bei allen Akteuren ein schnelles und kurzfristiges Handeln als notwendig erachtet wurde. Durch die grundlegenden Veränderungen der letzten Wochen und Monate ergibt sich jetzt eine andere Entscheidungslage. Die weiteren Beratungen bleiben abzuwarten.

Ein Kernproblem für den Gesundheitshaushalt wird allerdings die Frage sein, wie die massiven Verluste der Krankenkasse, die bei ca. 17 Milliarden Euro liegen, aufgefangen werden können. Minister Lauterbach lehnt offensichtlich eine umfassende Finanzierung durch den Bundeshaushalt ab, so dass Beitragserhöhungen bei der gesetzlichen Krankenkasse die logische Folge sind. In den jetzigen Zeiten mit den steigenden Lebenshaltungskosten ein vollkommen verfehltes Signal!

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Besuch aus dem Wahlkreis – Bundestagspraktikum

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In dieser Woche hatte ich im Bundestagsbüro tatkräftige Unterstützung von meiner Praktikantin Lisa Moulen aus dem Wahlkreis. Die Studentin der Rechtswissenschaften hat mich in der Arbeit der Gesetzgebungsverfahren tatkräftig unterstützt und mit Recherche und Textbeiträgen hervorragende Arbeit abgeliefert. Das Gesetzgebungsverfahren ist für Jura-Studierende natürlich ein ganz zentrales Thema, dass sich am Besten in der Praxis nachvollziehen lässt. Ich freue mich, dass auf diese Art und Weise auch wieder die Möglichkeit bestanden hat, jungen Studierenden Einblicke in den Betrieb dieses Gesetzgebungsorgans zu geben. Praktikantenanfragen werden von mir immer sehr gerne entgegengenommen.

Parlamentarischer Abend der Berliner Krankenhausgesellschaft

Im Rahmen der abendlichen Informationsveranstaltungen finden inzwischen doch wieder einige Parlamentarische Abende in Präsenz statt. Dies habe ich in dieser Woche gerne zum Anlass genommen, einmal über die Landesgrenzen zu schauen und deshalb am Parlamentarischen Abend der Berliner Krankenhausgesellschaft teilgenommen. Das Problem, dass die Investitionsbeiträge der Bundesländer in die Krankenhausfinanzierung hinter dem tatsächlichen Bedarf zurückbleiben, ist auch in Berlin extrem ausgeprägt. Zwar versteht sich Berlin als Zentrum der gesundheitlichen Versorgung und Forschung – gerade auch mit dem Flaggschiff der Charité. Trotzdem sind die Bemühungen des rot-rot-grünen Senates zur auskömmlichen Finanzierung massiv kritisiert worden. Besonders bezeichnend war vor allen Dingen, dass die Vertreter der Senatsregierungsparteien den Vorschlag ihrer eigenen Ministerien als absolut unzureichend bewertet hatten. Irgendwie scheint es bei diesen Regierungskonstellationen ein grundlegendes Kommunikationsdefizit zwischen Spitze und Parlamenten zu geben.

Der Abend war für mich auch eine hervorragende Gelegenheit, mich einmal wieder mit dem Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Dr. Gerald Gaß, auszutauschen. Auf bundespolitischer Ebene gibt es sehr viele Themenbereiche, die wir in dieser Legislaturperiode angehen müssen. Eine grundlegende Finanzierungs- und auch Strukturreform rückt in greifbare Nähe. Die Ampel hat sich dazu allerdings noch in keiner Weise erklärt. Für mich als Nordrhein-Westfale ist es natürlich besonders hilfreich, dass ich auf die guten Vorschläge unseres Landesgesundheitsministers Karl-Josef Laumann zurückgreifen kann, der zu diesem Thema bereits ein entsprechendes Gutachten vorgelegt hat. Als größtes Bundesland könnten wir hier gute Vorbildmaßnahmen liefern. Dieser Themenbereich wird uns jedenfalls noch intensiv beschäftigen. Die Auswirkungen, die dies konkret im Rhein-Erft-Kreis haben wird, werden mit Sicherheit sehr sorgfältig geplant, damit eine flächendeckende Versorgung auch im ländlichen Bereich gewährleistet ist und auch die qualitative Ausstattung allen Anforderungen genügt.

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Morgengespräch mit dem DRK

DRK Fahne im Wind, Rotes Kreuz

In dieser Woche fand wieder um 8.00 Uhr morgens ein wichtiger Austausch mit dem Deutschen Roten Kreuz Deutschland (DRK) per Videokonferenz statt. Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen wurden wir über die humanitäre Situation in der Ukraine und den umliegenden Regionen unterrichtet. Wie wir uns alle vorstellen können, hat sich die Lage in dramatischer Weise verschlechtert. Das DRK arbeitet jedoch auf Hochtouren und mit allem zur Verfügung stehenden Personal, um die Flüchtlinge möglichst schnell vor Ort mit der notwendigen medizinischen Versorgung zu versorgen und ihnen sodann die weitere Reise in ihre Zielländer zu ermöglichen. Die Arbeit ist im Hinblick auf die Sicherheitslage immens herausfordernd. Besonders betroffen sind natürlich die zahlreichen Mütter mit ihren Kindern, die unter der Kälte, dem Hunger und in der Zwischenzeit auch den Verletzungen bzw. Erkrankungen durch die Flucht leiden. In Deutschland ist es dann eine weitere Herausforderung, zügig eine angemessene Unterkunft zu finden. Hier ist die Zusammenarbeit noch stark entwicklungsfähig. Da die Aufenthaltssituation für die Flüchtlinge durch die visafreie Regelung relativ unkompliziert ist, ist es aber trotzdem auch eine Notwendigkeit, den Kontakt mit und zwischen den Flüchtlingen zu organisieren, um im Bedarfsfalle auch wieder in Kontakt mit ihnen treten zu können.

Die Ausführungen der Verantwortlichen sind für die unsere politische Arbeit überaus wertvoll. Sie sind aber auch in besonderem Maße bedrückend. Es ist allerdings wieder sehr erfreulich zu hören, wieviel Hilfsbereitschaft und Unterstützung unverändert aufgebracht wird, um das Leid zu lindern. Für die nächsten Sitzungswochen sind Fortsetzungen dieser Gespräche geplant.

Entlastungspaket der Ampel

In dieser Woche musste der Koalitionsausschuss der Ampel offensichtlich erstmals eine Nachtschicht einlegen, um nun endlich die seit Tagen diskutierten und notwendigen Entlastungen, die für die steigenden Energiekosten getroffen werden müssen, zu beschließen. Das Ergebnis hat zunächst im Hinblick auf die steuerliche Dimension, d.h. dem Finanzierungsaufwand, eine bemerkenswerte Größenordnung von nahezu 16 Milliarden Euro. Ob sie allerdings tatsächlich auch in gleichem Maße den Verbraucherinnen und Verbrauchern Entlastung gewährt, ist mehr als fraglich. Die Konzepte insbesondere über die steuerpflichtigen Hilfen erscheinen maximalbürokratisch und sind keineswegs an einem grundlegenden Bedarf orientiert. Nach den Bewertungen der Verbraucherschützer werden insbesondere ohnehin finanzschwächere Verbraucher weniger unterstützt als andere. Bei dem Verhandlungsergebnis drängt sich der Eindruck auf, dass es nicht darum ging, gemeinschaftlich um praktikable Lösungen zu ringen, sondern darum, dass jeder der drei Ampelkoalitionäre mit einer eigenen Kernforderung aus den Verhandlungen herauskommt.

Es ist schon wirklich bemerkenswert, dass man sich nicht um Kompromisse oder um Sachfragen kümmert, sondern jeder am Ende der Verhandlungen ein ideologisches Feigenblatt zu Markte tragen möchte. Dies alles dann natürlich auf Kosten der Steuerzahler! Wie lange es noch gut geht, dass jedes Problem mit einer maximalen Geldmenge gelöst werden soll, ist mehr als fraglich. Die in der Generaldebatte deutlich gewordene Kontroverse über die haushalterischen Konzepte, die sich Bundesfinanzminister Lindner offensichtlich mit Bundeskanzler Olaf Scholz ausgedacht hat, stoßen auf wenig Begeisterung und werden nach Meinung unserer Fraktion Veranlassung geben, das Bundesverfassungsgericht sehr aufmerksam auf diese Taschenspielertricks schauen zu lassen. Es ist wenig überzeugend, wenn man sieht, dass es unsere europäischen Nachbarn im Einklang mit den europäischen Vorschriften in kürzester Zeit schaffen, für die unmittelbar und stark betroffenen Energieverbraucher eine kurzfristige Entlastung zu beschließen, während sich die „Fortschrittskoalition“ immer tiefer in den Dschungel der Bürokratie begibt. Wir werden diesen Prozess jedenfalls sehr aufmerksam beobachten.

Schnee in Berlin

Haushaltsentwurf hat mit solider Haushaltsführung wenig zu tun

Schnee in Berlin

Dies gibt mir auch noch einmal Gelegenheit, die Ausführungen von Friedrich Merz in der Generaldebatte hervorzuheben, wonach sich die CDU/CSU-Fraktion mit Sicherheit nicht als Mehrheitsbeschaffer für die in sich zerrissene und zerstrittene Ampelkoalition versteht. Selbstverständlich werden wir in dieser schwierigen Lage der Bundesrepublik Deutschland, die nach dem Ende des 2. Weltkriegs einmalig sein dürfte, nicht der Übernahme von Verantwortung verschließen. Wenn wir allerdings zu einer Unterstützung und Hilfe bereit sein sollen, muss uns auch an verantwortlicher Stelle ein adäquates Mitspracherecht eingeräumt werden. Diese Aussage sollte die Ampelkoalition sehr ernst nehmen und dies auch durch entsprechende Verhandlungsangebote untermauern. Bis jetzt ist hiervon noch ausgesprochen wenig bis gar nichts zu bemerken.

Der von Bundesfinanzminister Lindner aufgestellte Haushalt hat mit solider Haushaltsführung wenig zu tun: Er ist eher eine vorläufige Berechnung dessen, mit wem und mit was wir noch irgendwie rechnen müssen. Schon jetzt ist klar, dass im parlamentarischen Verfahren massiv nachgesteuert werden muss. Inzwischen spricht die Ampel sogar schon von einem „Kernhaushalt“, der von weiteren Ergänzungshaushalten – die de facto nichts anderes als Schattenhaushalte sind, um die Schuldenbremse einzuhalten – ergänzt werde. Auch ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik: einen Nachtragshaushalt anzukündigen, noch bevor der reguläre Haushalt überhaupt verabschiedet wurde.

Zustimmung zu Sondervermögen Bundeswehr nur unter bestimmten Voraussetzungen

Zu den Ergänzungshaushalten zählt im Grunde auch das von Kanzler Scholz angekündigte 100 Mrd. Euro schwere „Sondervermögen Bundeswehr“. Dazu muss das Grundgesetz geändert werden und die Ampel ist auf unsere Zustimmung angewiesen. Auch wenn wir eine solche Unterstützung der Bundeswehr ausdrücklich begrüßen, so muss doch gewährleistet sein, dass die Gelder vernünftig eingesetzt werden. Wir machen unsere Zustimmung deshalb von sechs Punkten abhängig:

  1. Es gilt die Ankündigung des Kanzlers, künftig „mehr als zwei Prozent“ des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigungsausgaben zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Investitionen sind ausschließlich für die Bundeswehr gedacht – und eben nicht für andere Aufgaben, die entfernt vielleicht auch etwas mit Sicherheit zu tun haben könnten.
  3. Die zwei Prozent sind „dauerhaft“ im Haushalt festzuschreiben, da die Verteidigung zu den Kernaufgaben des Staates zählt.
  4. Vor der Verabschiedung des Gesamtplans bedarf es eines Wirtschaftsplans – also einer konkreten Beschreibung der Vorhaben.
  5. Das zentrale Beschaffungswesen ist schleunigst zu reformieren.
  6. Da es sich um eine Ausnahme von der Schuldenbremse handelt, bedarf es eines genauen Tilgungsplans.
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KfW: Hilfsprogramm für Kommunen zur Unterbringung von Geflüchteten

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Gute Nachrichten für unsere Kommunen: Die KfW stockt ihr zinsverbilligtes Kreditprogramm zur Unterstützung von Städten und Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten um 250 Mio. EUR auf. Das bereitgestellte Volumen beträgt somit insgesamt 500 Mio. EUR. Das Programm ist am 11. März gestartet.

Die Sonderförderung für Kommunen läuft über das Programm IKK Investitionskredit Kommunen (208) und ist mit einem verbilligten Zinssatz ausgestattet, der aktuell bei minus 0,50 Prozent liegt. Die Laufzeit des Sonderprogramms ist bis zum 31.12.2022 befristet, sofern das Programmvolumen nicht vorzeitig ausgeschöpft ist. Der maximale Kreditbetrag beträgt ab 22.03.2022 grundsätzlich 10 Mio. EUR. Ich freue mich, dass die KfW so schnell auf die schwierige Lage infolge des Ukraine-Kriegs reagiert hat und die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten nicht im Stich lässt.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter IKK – Investitionskredit Kommunen.