Vollkommen unverständlich ist der Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern in den Empfehlungen zum Energieverbrauch. Als Partei der sozialen Marktwirtschaft sind wir als Union gerne bereit, unsere Unternehmen zu stützen, wenn eine unverschuldete Schieflage entsteht. Das haben wir als Große Koalition in der Pandemie vielfach und erfolgreich bewiesen. Die Gasumlage ist aber keine staatliche Unterstützung, sondern ein Abschöpfen der Kunden bei völlig konzeptionsloser Weitergabe des eingesammelten Geldes. Sollte dies ein erstes Zeichen dafür sein, dass der Bundesrechnungshof mit seinen aktuellen Äußerungen doch recht hat? Nämlich, dass es mit den staatlichen Finanzen langsam knapp werden könnte. Neben steuerungspolitischen und handwerklichen Fehlern gibt bei der geplanten Gasumlage zudem noch gravierende (verfassungs-)rechtliche Bedenken. Die Unsinnigkeit dieser gesamten Idee scheint sich in der Ampel nun auch herumgesprochen zu haben: Reihenweise verweigern Ampel-Politiker diesem Konzept inzwischen die Zustimmung.
Energiesparen ist fraglos das Gebot der Stunde und sollte von jeder und jedem im eigenen Umfeld verantwortlich betrieben werden. Wo der Staat selbst Verbraucher ist, sollte er mit gutem Beispiel vorangehen, auch wenn es einen Komfortverlust bedeutet. Einen Verlust an Sicherheit darf es aber sicher nicht bedeuten. Es macht aber Sinn, das Sparen anzuregen und zu belohnen und nicht durch kleinteilige Bevormundung die Botschaft zu verfehlen. Vor allen Dingen sollten Ausgleichsmaßnahmen nicht bereits jetzt vorgenommen werden, wo die konkreten (Mehr)-Belastungen noch gar nicht eingetreten sind. Erst wenn die Kosten auch anfallen, wie bei den Nebenkostenabrechnungen im nächsten Jahr, sollte ein Ausgleich geschaffen werden. Bis dahin sollte für sparsames Verhalten geworben werden.
Wir als Union werden deshalb einen Antrag in den Bundestag einbringen, in dem wir die Rücknahme der Gasumlage fordern und in einem Sechs-Punkte-Plan unser Konzept zur sicheren Energieversorgung vorstellen.
In der ersten Woche nach der parlamentarischen Sommerpause Anfang September geht es gleich in die Beratungen um den Haushalt 2023. Laut Kabinettsentwurf sind im kommenden Jahr Ausgaben von rund 450 Milliarden Euro vorgesehen, also rund 50 Milliarden Euro weniger als in diesem Jahr. Die Neuverschuldung für 2023 wird mit rund 17 Milliarden Euro ausgewiesen. Erstmals seit 2019 soll wieder die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse eingehalten werden. Das Problem dabei: Für angekündigte Entlastungspakete fehlt schon jetzt die Finanzierung und viele Wünsche aus den Ministerien sind noch gar nicht eingeplant. Der Puffer für unvorhergesehene Ausgaben von 5 Milliarden Euro wird absolut nicht reichen. Es gibt so gut wie keine finanziellen Spielräume mehr.
Der Finanzminister nimmt sich für 2023 bereits satte 40,5 Milliarden Euro aus der Rücklage des Bundes – ursprünglich geplant waren 28 Milliarden Euro. Selbst wenn die Schuldenbremse dadurch eingehalten werden kann, wird es in den Folgejahren umso schwieriger. Und der Reflex der Ampel, alle Probleme mit Geld zuzuschütten, ist nach wie vor ungebrochen. Dabei ist die Schuldenbremse keine Frage des politischen Willens, sondern eine Verfassungsfrage. Mit CDU/CSU wird es keinen Verfassungsbruch geben und wenn die FDP bei solchen Tricksereien mitmacht, verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. Ich bin mir sicher: An dieser Frage wird sich entscheiden, ob die Koalition hält.
Es muss in der aktuellen Lage darum gehen, Schwerpunkte zu setzen. Was wir brauchen, ist ein Entlastungspaket für untere und mittlere Einkommen. Die Mehreinnahmen des Staates infolge der Inflation müssen an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben werden. Wir müssen an diejenigen denken, die jeden Tag zur Arbeit gehen und unser Land am Laufen halten. Die Regierung hat diejenigen, die das Land am Laufen halten, wie die Handwerker und die kleineren und mittleren Unternehmen, schon wieder vergessen. Die Einführung eines Bürgergeldes mit deutlicher Erhöhung der Leistungen für diejenigen, die keiner Arbeit nachgehen, ist das vollkommen falsche Signal. Ich frage mich auch, ob es richtig ist, viel Geld für Diversitätsförderprogramme auszugeben, wenn wir zugleich wichtige gemeinsame Investitionen mit den Bundesländern vergessen – wie etwa Löschflugzeuge und Löschhubschrauber.
Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat die Ampel-Koalition mit einen Vorschlag zur Wahlrechtsreform bei mir und in der gesamten Unionsfraktion für großen Unmut gesorgt: Ohne die Ergebnisse der hierfür extra einberufenen Wahlrechtskommission abzuwarten schlägt sie vor, dass die Sitzverteilung im Bundestag rein nach dem Ergebnis der Zweitstimmen erfolgt. Direktmandate sollen nur „zugeteilt“ werden, sofern sie durch das Zweitstimmenergebnis gedeckt sind. Dadurch werden Überhangmandate gekappt („Kappungsmodell“), Ausgleichsmandate entfallen. Zusätzlich zur Erststimme können die Wählerinnen und Wähler eine Ersatzstimme abgeben, die dann zum Zuge kommt, wenn durch die Erststimmen ein nicht „zuteilungsfähiges“ Überhangmandat entstünde. Dann erhält der Kandidat mit dem nächstbesten Ergebnis das Mandat. Falls auch die Ersatzstimmen zu einem Überhangmandat führen, verfallen Erst- und Ersatzstimme.
Dass der mehrheitlich gewählte Kandidat in einem Wahlkreis kein Mandat erhalten soll, ist verfassungswidrig und politisch völlig inakzeptabel. In der Demokratie entscheidet die Mehrheit. Die direkte Verantwortlichkeit des einzelnen Abgeordneten gegenüber den Wählerinnen und Wählern des jeweiligen Wahlkreises wird im Ampel-Modell systematisch unterlaufen. Je nachdem, ob die Ersatzstimmen zum Zuge kommen oder nicht, haben Wählerstimmen zudem einen unterschiedlichen Zähl- und Erfolgswert. Auch das ist verfassungswidrig.
Wir wollen ein Wahlrecht, das den „drei v“ folgt: verfassungskonform, verständlich, vorhersehbar, und schlagen stattdessen ein echtes Zwei-Stimmen-Wahlrecht vor. Dabei werden 280 Abgeordnete (so viele Wahlkreise wird es ab 2024 geben) direkt in den Wahlkreisen mit der Erststimme gewählt, weitere 318 Abgeordnete über die Landeslisten mit der Zweitstimme. Zwischen Erst- und Zweitstimme findet in diesem Modell keine Verrechnung statt. Dadurch entstehen keine Überhang-und Ausgleichsmandate. Die Zahl von 598 Abgeordneten ist fest. Da es mehr Listen- als Direktmandate gibt, werden kleine Parteien nicht benachteiligt.
Die Ampel-Koalition hat vor, ihren verfassungswidrigen Vorschlag mit der eigenen Mehrheit im Deutschen Bundestag ohne Beteiligung der Opposition durchzusetzen. Das ist ein einmaliger Vorgang in der bundesrepublikanischen Geschichte. Mit ihrer Vorgehensweise macht sich die Ampel-Koalition gemein mit Staaten, in denen das Wahlrecht zur politischen Verfügungsmasse der zum jeweiligen Zeitpunkt regierenden Parteien wird. Das darf nicht passieren!
Der Austausch mit Großbritannien ist durch den Brexit deutlich komplizierter geworden. Da bietet der Wettbewerb „Team up! Jugendaustausch NRW-Großbritannien“ eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit, Unterstützung für Jugendaustauschprojekte mit Bezug zu Großbritannien zu erhalten. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt – der Wettbewerb ist themenoffen.
Benötigt werden eine Projektidee für ein innovatives Begegnungskonzept von bzw. für Jugendliche und junge Erwachsene (mindestens 2 teilnehmende Personen im Alter von 14 – 26 Jahre aus Nordrhein-Westfalen) und ein Partner auf britischer Seite.
Teilnahmeberechtigt sind Kommunen, Vereine, Verbände, Schüler-, Studierenden- und weitere zivilgesellschaftliche Initiativen in Nordrhein-Westfalen sowie Privatpersonen, die ein Projekt für Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 26 Jahre vorschlagen und durchführen.
Die besten Bewerbungen werden mit einer Geldprämie von bis zu 3.500 Euro honoriert. Bewerben kann man sich schriftlich bis zum 30. September 2022. Alles Weitere gibt‘s unter: www.mbei.nrw/teamup. Viel Erfolg!