23kw21 NL Pfingsten

Meine Rede zum Arzneimittel-Lieferengpassgesetz

23kw21_RedeBerlin

In dieser Woche am Mittwochabend fand die Einbringung des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) statt, in dem ich zu den Ausführungen von Bundesgesundheitsminister Lauterbach direkt Stellung nehmen konnte.

Das Gesetz versucht durch Preiskorrekturen im Bereich der sogenannten Rabattgewährung bzw. der Höchstbeträge die Produktion und den Vertrieb von bestimmten Arzneimitteln im Generikabereich anzuregen. Generika sind die sogenannten Nachahmer-Arzneimittel, die hergestellt werden, wenn der Patentschutz für ein Arzneimittel abgelaufen ist. Hierzu entsteht für die Krankenkassen eine günstigere Einkaufslage, die auch durch massive Rabattforderungen im Rahmen von Ausschreibungen umgesetzt werden. Wussten Sie, dass die durchschnittliche Tagestherapiedosis nach Abzug der vereinbarten Rabatte nur einen Preis von 0,06 Cent hat. Kaum vorstellbar, dass für einen solchen Preis tatsächlich sehr wirkungsvolle Medikamente produziert werden können. Dies geht allerdings leider nur, wenn Wirkstoffe und Produktion nicht aus Deutschland, sondern aus dem asiatischen Ausland und in China kommen. Die hat in der Vergangenheit zu entsprechenden Lieferengpässen und Abhängigkeiten geführt. Nun wird versucht, diesen Prozess entsprechend zu korrigieren und die Produktion hier in Deutschland bzw. in Europa anzusiedeln. Auf dieses Art und Weise will man Produktions- und Liefersicherheit herstellen. Diese Veränderungen sind allerdings nicht bei gleichzeitig noch so gut gemeinten Preiserhöhungen möglich, weil die Errichtung eines Produktions- oder Wirkstoffwerks Investitionen im dreistelligen Millionenbereich erfordert und die heimische Produktion natürlich auch dauerhaft einen höheren Herstellungspreis auslöst, als dies im Ausland der Fall ist.

Ein besonderer Stein des Anstoßes war für mich die Tatsache, dass die im Augenblick in besonderem Maße geforderten Apotheker für das sogenannte Engpassmanagement nur ein Aufwand von sage und schreibe 0,50 Euro pro Abgabepackung gewährt werden soll. Ein solcher Betrag ist schlicht und ergreifend eine Frechheit, weil er dem tatsächlichen Mehraufwand, den die Apotheker und Apothekerinnen tagtäglich leisten, nicht einmal ansatzweise gerecht wird. Würde nicht hinter der Apothekertheke ununterbrochen an der Beschaffung gearbeitet, würde sich der Engpass für die Patientinnen und Patienten noch viel dramatischer darstellen. Dies habe ich in meiner Rede unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Wenn Sie die Rede noch einmal direkt verfolgen wollen, hier der Link: https://dbtg.tv/cvid/7554302

Podiumsdiskussion bei der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen

Wenn wir in Deutschland von unserem Gesundheitssystem sprechen, denken die meisten nur an die medizinischen Versorgungseinrichtungen, die Apotheken und vielleicht auch noch an das ein oder andere Hilfsmittel im Rahmen der Sanitätsversorgung. Eine sehr wichtige Stütze dieses ganzen Systems ist aber die sogenannte Gesundheitsindustrie oder Gesundheitswirtschaft, d.h. der gesamte Produktionsbereich, der sich mit der Herstellung der notwendigen Gegenstände, Wirkstoffe und Hilfsmittel beschäftigt. Einige Bundesländer, wie insbesondere Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz aber auch Nordrhein-Westfalen, weisen Regionen auf, in denen entsprechende Produktionsstätten für die Wertschöpfung von ganz ausschlaggebender Bedeutung sind.

In diesem Rahmen habe ich in dieser Woche an einer Podiumsdiskussion der Initiative Gesundheitsindustrie Hessen teilgenommen, in der es darum ging, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Aufrechterhaltung dieses wichtigen Wirtschaftsbereichs in Deutschland zu schaffen. Die Wertschöpfung, die über die Gesundheitswirtschaft in Deutschland geleistet wird, ist immerhin höher als die der Automobilindustrie. Während das Bruttoinlandsprodukt der Automobilindustrie bei knapp 5 Prozent liegt, ist dies bei der Gesundheitswirtschaft in Summe nahezu 12 Prozent. Auch die Zahl der Arbeitsplätze, bei denen es sich im Allgemeinen um hochqualifizierte Facharbeitsplätze handelt, ist sowohl für den Arbeitsmarkt, den Wohlstand allgemein als auch für die Sozialversicherungen von ausschlaggebender Bedeutung. Die Wirtschaft fühlt sich allerdings nur dann wohl, wenn das Ergebnis der Aktivitäten auch zu entsprechender Wertschöpfung und Gewinnen führt, die dann wiederum in den Produktionsbetrieb investiert werden können. Sowohl die bürokratischen Rahmenbedingungen als auch die Möglichkeit des Zugangs zu entsprechenden Daten ist in Deutschland gegenüber internationaler Konkurrenz leider nicht mehr optimal. Selbst im unmittelbaren europäischen Ausland sind zum Beispiel die Voraussetzungen für die Durchführung von Studien deutlich besser. Alleine schon unser beliebtes Urlaubsnachbarland Spanien hat eine wesentlich bessere Regelung zur Durchführung der Zulassungsstudien, als dies in Deutschland mit seinen zahlreichen Ethik- und Datenschutzkommissionen der Fall ist.

Hierzu habe ich mich auf dem Podium mit meiner hessischen Kollegin von Bündnis 90/Die Grünen, Kordula Schulz-Asche, sowie mit je einem Vertreter des internationalen Unternehmens AbbVi  und der IGBCE ausgetauscht. Besonders spannend war insofern auch der Impulsvortrag von Prof. Dennis Ostwald, dem Gründer und CEO des WifOR-Instituts, der darauf verwies, dass wir uns eigentlich sprachlich nicht mit Gesundheitskosten sondern mit Gesundheitsinvestitionen beschäftigen sollten. Jeder ausgegebene Euro in das Gesundheitssystem löst eine Wertschöpfung  von 6 bis 7 Euro aus. Es geht also nicht nur darum, Krankheiten zu bekämpfen, sondern durch die (Wieder-)Herstellung von Gesundheit auch unser gesamtes Wirtschaftssystem zukunftsfähig zu machen Es war ein spannender Abend, in dem es anschließend noch einen regen Austausch gab. Vielen herzlichen Dank für die Einladung an die Initiative Gesundheitsindustrie Hessen.

23kw20_VerleihungStaatspreis02

Grundgesetz: Stolz und Dankbarkeit

23kw21 Grundgesetz

Am vergangenen Dienstag, den 23. Mai,  feierte das Grundgesetz seinen 74. Geburtstag. Darauf können wir alle stolz und dankbar sein, denn unsere Verfassung ist eine der freiheitlichsten Verfassungen überhaupt. Dass eine solche Verfassung nicht selbstverständlich ist, führt uns Tag für Tag der russische Krieg gegen die Ukraine vor Augen. Frieden und Freiheit gilt es auch in unserem Land immer wieder zu verteidigen – dazu haben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes ein hervorragendes Instrument an die Hand gegeben.

Besonders bemerkenswert: wie schnell das Grundgesetz erarbeitet und verabschiedet wurde. Auf der Grundlage der binnen zwei Wochen im August 1948 durch den Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee entwickelten Grundsätze eines föderalen und demokratischen Rechtsstaats arbeitete der Parlamentarische Rat ab September 1948 die neue Verfassung aus. Grundsatz war die so genannte „Verfassung in Kurzform“, nämlich, dass Bonn nicht Weimar sei und die Verfassung einen zeitlich und räumlich provisorischen Charakter erhalten sollte. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 trat dann auch das Grundgesetz in Kraft.

Müssen Bürgerinnen und Bürger bei der Wärmewende mitnehmen

Inzwischen weitet sich das Chaos beim Gebäudeenergiegesetz zu einer handfesten Koalitionskrise aus: Da die FDP die Einbringung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetz wegen grundsätzlicher Bedenken in Gänze gestoppt hat, stehen nun auch andere Vorhaben des Koalitionsausschusses wieder auf der Kippe. Die Unionsfraktion hat deshalb eine Aktuelle Stunde zur Wärmewende beantragt.

Und wieder lässt der Bundeskanzler Führungsschwäche erkennen. Olaf Scholz muss das Durcheinander in der Ampel-Koalition beenden. Die Zerstrittenheit der Regierung in wesentlichen innen- und außenpolitischen Fragen schadet unserem Land und beschädigt das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Welt. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt fordert die Ampel bereits auf, die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Zusammenarbeit zu beenden.

Auf jeden Fall gilt es, das vermurkste und verkorkste Gesetz zurückzuziehen. Es sieht vor, dass ab dem nächsten Jahr nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien verbrauchen. Gleichzeitig sieht es Ausnahmen und Übergangsfristen vor, lässt jedoch Details für die Förderung von Heizungstausch und Dämmung vermissen.

Wir brauchen eine Wärmewende, die die Bürgerinnen und Bürger mitnimmt. Technologieoffenheit statt Verbote lautet die Lösung, und wir brauchen eine finanzielle Entlastung bei den nötigen Investitionen. Denn nur mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht gegen sie kann der Ausbau klimafreundlicher Energie gelingen. 

23kw17_Waermebild_29569750

Ampel-Pläne zur Staatsangehörigkeit problematisch

Europa

Natürlich freue ich mich, wenn Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit nach gelungener Integration Deutsche werden möchten. So eine geregelte Zuwanderung ist eine große Bereicherung für Deutschland. Der Gesetzentwurf der Ampel-Regierung genügt diesem Anspruch – Einbürgerung als Ergebnis gelungener Integration – jedoch nicht.

So muss die Arbeitsaufnahme ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen auf dem Weg zur Staatsangehörigkeit die Regel bleiben und darf nicht zur Ausnahme werden. Auch die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeit auf 5 (bislang 8) bzw. 3 (bislang 5) Jahre halte ich für kritisch. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein sehr wichtiger Integrationsanreiz. Echte Integration braucht aber Zeit. Für mich ist die Einbürgerung Ergebnis und nicht Beginn gelungener Integration.

Ebenfalls kritisch sehe ich den generellen Doppelpass. Hier überwiegen die Nachteile: Der Doppelpass verstärkt die politischen Einflussmöglichkeiten ausländischer Staaten in Deutschland, verkürzt den diplomatischen Schutz für Deutsche im Ausland (z.B. Fall Deniz Yücel) und ist auch in der EU ein Problem, weil faktisch ein mehrfaches Wahlrecht entsteht. Zudem gibt es bereits zahlreiche Ausnahmen (z.B. für EU-Bürger, anerkannte Flüchtlinge oder wenn der Herkunftsstaat nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt).

    Ampel einigt sich bei Pflegereform nur auf Minimalkonsens

    Im Hauruckverfahren hat die Ampel das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) durch den Bundestag gepeitscht. Das war auch nötig, denn das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neuregelung bis Ende Juni 2023 verlangt. Dabei ist allerdings nur der kleinste gemeinsame Nenner gefunden worden – und auch noch auf Kosten der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Denn das zusätzliche Geld für das Entlastungsbudget, das Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammenfasst, wird den Pflegebedürftigen bei den Pflegeleistungen wieder entzogen.

    Mit diesen Taschenspielertricks bleibt die Regierung hinter ihrem eigenen Koalitionsvertrag zurück und schafft erst recht keine nachhaltige Stärkung des Pflegesystems. Leider muss man sagen: Dieser Reparaturversuch ist untauglich. Die Pflege hat bei dieser Bundesregierung weiterhin keine Priorität. Anbei finden Sie unsere Vorschläge, die viel weitergehend und auf mehr Nachhaltigkeit angelegt sind.

    20kw46_Pflegepersonal

    Aufruf zur Teilnahme an Sozialwahlen 2023

    230523_Sozialwahl23

    Ich möchte alle, die bisher noch nicht ihre Stimme abgegeben haben, aufrufen, sich an den Sozialwahlen 2023 zu beteiligen, um ihre Vertreter in der sozialen Selbstverwaltung zu bestimmen. Damit können sie unmittelbar beeinflussen, wer in den nächsten Jahren ihre Interessen in den Kontrollgremien der Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung vertritt. Denn die Abstimmungsfrist geht in ihre letzte Phase. Noch bis zum 31. Mai 2023 ist die Stimmabgabe möglich. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte ist für viele Stimmberechtigte sogar eine digitale Onlinewahl möglich.

    Die Sozialwahl ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in unserem Land. Rund 52 Millionen wahlberechtigte Versicherte, Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Ersatzkassen können ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter in die jeweiligen Sozialparlamente wählen. Die Gewählten tragen in den Sozialparlamenten zur Funktionsfähigkeit von Renten- und Krankenversicherungen bei und geben den Versicherten Mitbestimmungsrecht bei wichtigen Entscheidungen wie zum Beispiel den Haushalten der Versicherungen, den Vorständen, Bonusprogrammen oder Wahltarifen.

      Einladung zum Agrarkongress

      Herzliche Einladung zum Agrarkongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am Mittwoch, 21. Juni 2023 in Berlin. Viele Fragen der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik prägen derzeit die politische Debatte: Wie sichern wir die globale Ernährungsversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine? Wie lassen sich die Erfordernisse einer leistungsfähigen Landwirtschaft mit denen des Umwelt- und Klimaschutzes sowie den gesellschaftlichen Wünschen nach mehr Tierwohl in Einklang bringen? Welche Anforderungen stellen sich an die Landwirtschaft, um zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung beizutragen? Und wie können wir bei alldem unseren Landwirten gute wirtschaftliche Perspektiven schaffen und erhalten? Diese und viele weitere Fragen werden im Zentrum des zweistündigen Kongresses stehen. In der Diskussion mit dem Publikum und den eingeladenen Gästen will die Fraktion wichtige und fachlich fundierte Impulse für die künftige Politik gewinnen. Das Programm und die Anmeldung finden Sie hier.

      23kw21_AgraKongress

      Wettbewerb #AzubiGoEU

      23kw21_#AzubiGoEU

      Ich lade alle Auszubildenden aus meinem Wahlkreis ein, sich am Wettbewerb #AzubiGoEU zu beteiligen, den Europaminister Nathanael Liminski Anfang Mai gestartet hat. Der Wettbewerb richtet sich an Auszubildende zwischen 18 und 27 Jahren, die aus Nordrhein-Westfalen kommen. Nach der richtigen Beantwortung von fünf Fragen zu Europa können sie eines von 333 Interrailtickets gewinnen und damit bis zu einen Monat durch Europa reisen. Die Teilnahme ist unter https://www.mbei.nrw/azubigoeu bis zum 31. Mai 2023 möglich. Hier gibt es auch weitere Information. Viel Glück!