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Meine Rede zum Arzneimittelengpassgesetz

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Am frühen Freitagnachmittag hatte ich noch einmal Gelegenheit, in der Zweiten und Dritten Lesung des Arzneimittelengpassgesetzes den Inhalt des Gesetzes zu kommentieren. Die Ampel hat nach der Anhörung mit insgesamt 31 Änderungsanträgen versucht, Verbesserungen vorzunehmen. Von diesen 31 Anträgen sind allerdings 17 so genannte fachfremde Anträge gestellt worden, bei denen das Gesetz nur formal genutzt wird, der Regelungsbereich allerdings einen anderen Sachverhalt erfasst. Von den verbleibenden 14 Änderungsanträgen, mit denen man versucht hat, den ursprünglichen Gesetzentwurf zu verbessern, gehen zumindest vier thematisch durchaus in die richtige Richtung. Dabei handelt es sich um Regelungen zur Einsatzmöglichkeit von Notfallsanitätern bei der Verabreichung von Schmerzmitteln, der Veränderung der sogenannten Nullretaxation in den Apotheken, eine Zulassungsveränderung für sogenannte Wundmittel, die wir landläufig schlicht und ergreifend Pflaster nennen, und zum guten Schluss das Thema der so genannten Präqualifikation von Apothekern bei der Abgabe von Heilmittel. Dies sind alle sehr spezielle Bereiche, die mit der eigentlichen Fragestellung der Arzneimittelknappheit allerdings überhaupt nichts zu tun haben.

Hier fehlen einfach die große Linie und die Erkenntnis um die internationalen Zusammenhänge bei der Arzneimittelproduktion. Da ganz offensichtlich Bundesgesundheitsminister Lauterbach nicht in der Lage ist, ausreichend Geldmittel bei Bundesfinanzminister Lintner locker zu machen, werden Maßnahmen gewählt, die zwar nach viel aussehen, aber das eigentliche Problem gar nicht lösen können. Man nennt so etwas auch gerne Schaufensteranträge. Wir hoffen aber zuversichtlich, dass die Diskussion in diesem Bereich ohnehin noch nicht beendet ist, so dass wir unsere Anregungen konsequent weiter thematisieren werden. Meine Rede kann auch gerne noch einmal nachverfolgt werden unter folgendem Link:  https://dbtg.tv/cvid/7555877

Eigentumserwerb: Förderprogramm der Ampel greift viel zu kurz

Die aktuelle Ampelpolitik und –rhetorik verunsichert viele, die sich den Wunsch von eigenen vier Wänden erfüllen wollen. Bauherren brauchen Planungs- und Investitionssicherheit. Was versprochen wird, muss auch eingehalten werden: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf staatliche Förderzusagen verlassen können und brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für geförderten Eigentumserwerb und klimafreundliches Bauen. Die Lebensplanung vieler Familien hängt daran.

Aber statt Rückenwind für die Bauwirtschaft und die Wohnungssuchenden gibt es von der Bundesregierung ein Förderprogramm, das bestenfalls ein laues Lüftchen ist: Die von der Ampel für den Neubau zur Verfügung gestellten 750 Millionen Euro sind nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein. Nur durch eine kurzfristige Mittelaufstockung wurde ein erneuter Förderstopp wie im Vorjahr vermieden. Das im Juni zusätzlich gestartete Wohneigentumsprogramm für Familien ist zudem falsch konzipiert, denn nur diejenigen erhalten eine Förderung, die allerhöchste, kostspielige energetische Standards erfüllen.

Die Baukosten sind in den vergangenen Monaten rasant angestiegen. Wir dürfen Familien mit diesen steigenden Kosten nicht länger alleinlassen. Kostentreibende Vorschriften müssen entschlackt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und auch konkrete Entlastungen erreicht werden. Ergänzend brauchen wir einen Förderrahmen, der gerade Familien mit geringem mit mittlerem Einkommen beim Weg ins Eigenheim unterstützt. Als CDU/CSU-Fraktion haben wir deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um den Traum vom Eigenheim oder der Eigentumswohnung wieder für alle zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Wir wollen den Bundesländern ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 EUR pro Erwachsenen und 150.000 EUR pro Kind einzuführen.

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Abwassermonitoring zur Pandemie-Vorsorge

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Bei der Arbeit im Deutschen Bundestag gibt es eine Reihe von Funktionen, die man im Laufe der Zeit übernehmen darf. So bin ich nun seit circa einem Jahr Vorsitzender des Beirats Gesundheit der Gesellschaft zum Studium strukturpolitische Fragen e.V. Dieser zugegeben etwas sperrige Titel beinhaltet eine Vereinigung, die sich mit Grundsatzfragen beschäftigt, die weitestgehend mit der Gesundheit in Verbindung steht. In dieser Woche ging es um das Thema Abwassermonitoring. Der ein oder andere hat diesen Begriff vielleicht schon einmal im Zusammenhang mit der Pandemie gehört. Es bedeutet, dass Abwässer von Städten, Stadtteilen oder zum Beispiel großen Infrastruktureinrichtungen wie Flughäfen, auf Erreger oder sonstige Bestandteile getestet werden. Dies gibt Aufschluss über die Frage, ob zum Beispiel eine Viruserkrankung in einem Bereich vorliegt und wenn ja welche. Diese anonyme Untersuchungsform ist hoch effektiv und gibt für die Prävention wertvolle Informationen. Wir konnten spannenden Vorträgen von Referenten des Lehrstuhls der Technischen Universität Darmstadt und eines Produzenten für entsprechende Analysegeräte, der Firma Thermo Fischer, sowie eines Vertreters des Bundesgesundheitsministeriums folgen.

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt falsche Anreize

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt die Ampel eindeutig falsche Anreize. Es ist richtig, dass Deutschland in vielen Bereichen der Wirtschaft einen Fachkräftemangel verzeichnet. Aber wir haben für Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten erst 2020 eines der modernsten Einwanderungsrechte weltweit geschaffen. Statt die Vorschriften nun komplett zu ändern, hätte die Ampel sinnvollerweise zunächst eine Evaluierung der geschaffenen Maßnahmen vornehmen sollen, um zu erfassen, wie die bestehenden Regelungen greifen.

So hat die Anhörung im Innenausschuss ergeben, dass nicht die gesetzlichen Regelungen, sondern die überlangen Verfahren zum Beispiel in den Konsulaten das Hauptproblem sind. Zur Beseitigung dieses Problems trägt das Gesetz aber kaum etwas bei. Anstelle dessen reduziert die Ampel auf einer umfassenden Ebene die Anforderungen an die Qualifikationen. Als Konsequenz wird auch die Arbeitsqualität in Deutschland langfristig abnehmen. Das Punktesystem für die Jobsuche, das von der Ampel eingeführt wird, erschafft zudem eine bürokratische Belastung, die keinen Sinn ergibt.

Darüber hinaus verwischt die Ampel die klare Linie zwischen Asyl- und Arbeitsmigration durch die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ für bis zu 160.000 Asylbewerber. Gerade in der derzeit angespannten Migrationslage sendet dies ein vollkommen falsches Signal. Richtig wäre es, die irreguläre Zuwanderung nach Deutschland deutlich zu begrenzen und abgelehnte Asylbewerber verstärkt zurückzuführen. Stattdessen schafft die Ampel ein neues Aufenthaltsrecht für Migranten, die nicht schutzbedürftig sind und irregulär zugewandert sind. Eine vernünftige Regelung der Zuwanderung für Fachkräfte nach Deutschland sieht anders aus!

Europa

Afrikas wirtschaftliches Potenzial nutzen

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Vergangene Woche ging es im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Fraktion der CDU/CSU um das Potenzial der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent. Hervorgehoben wurde in der Diskussion die Vielfältigkeit Afrikas: Mit seinen 54 Staaten und noch viel mehr Sprachen und Kulturen ist Afrika ein Kontinent, der nicht als Ganzes betrachtet werden kann. Deshalb ist für eine nachhaltige Entwicklungspolitik entscheidend, die afrikanischen Staaten einzeln zu betrachten.

Genau dies wurde auch als ein großes Problem der Afrika-Strategie identifiziert, die von Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze im Januar vorgestellt wurde. Die dort gesetzten Schwerpunkte sind enttäuschend, weil sie die wirtschaftliche Dynamik und Potenziale einzelner Staaten so gut wie gar nicht berücksichtigen. Für mich stellt sich dies als großer Rückschritt der Ampel-Regierung dar, denn unter der unionsgeführten Bundesregierung stand eindeutig die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Partnerländern im Fokus. Auch viele afrikanische Staaten sind mit der Afrika-Strategie der Bundesregierung nicht zufrieden, da sie sich mehr Investitionen in die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Staaten wünschen – gerade auch von Deutschland. Die Expertinnen und Experten der Informationsveranstaltung konnten diese Einschätzungen zur Afrika-Strategie nochmals bestätigen. Wir werden nun ihre Handlungsempfehlungen nutzen und in einem Positionspapier unsere Vorschläge vorstellen.

    Praktikantin im Bundestag: Lisa Jochens

    Während meines Praktikums bei Dr. Kippels im Bundestag habe ich sehr viel erlebt. Es war eine spannende und aufregende Zeit, an die ich mich gerne zurückerinnern werde. Ich durfte Dr. Kippels auf viele Veranstaltungen begleiten und interessante Gespräche mit den verschiedensten Gesprächspartnern führen. Neben den Ausschusssitzungen im Bundestag könnte ich noch unzählige weitere Möglichkeiten aufzählen, bei denen ich meine Kompetenzen auf dem Gebiet der Gesundheits- und Entwicklungspolitik erweitern konnte. Nach meinem Studium der Sozialwissenschaften war dies genau der richtige Einblick, den ich benötigt habe. Ich habe Dr. Kippels als einen Politiker kennengelernt, der für jeden ein offenes Ohr hat und sich den Anliegen der Menschen annimmt. Eines meiner Highlights war der Besuch der Band Paveier, die in meiner ersten Praktikumswoche ein Konzert im Berliner Ballhaus gegeben haben. Es war schön, die Heimat auch im entfernten Berlin zu erleben.

    Ich möchte mich zum einen bei Dr. Kippels bedanken, der mir diese vielfältigen Eindrücke ermöglicht hat. Zum anderen möchte ich mich aber auch bei den Mitarbeiterinnen des Bundestagsbüros bedanken, die mich sehr herzlich aufgenommen haben. Es war eine tolle Erfahrung!

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    Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement

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    Auch in diesem Jahr möchte ich Interessierte aus dem Wahlkreis ermutigen, sich für den NRW-Medienpreis für entwicklungspolitisches Engagement zu bewerben. Die Auszeichnung gibt es für herausragende audiovisuelle Online-Inhalte und Social Media-Kampagnen aus Deutschland zu den Themen entwicklungspolitische Zusammenarbeit, die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und die Kooperation mit den Ländern des Südens. Die drei in Kooperation mit dem Land Nordrhein-Westfalen vergebenen Preise in Höhe von 5.000, 3.000 und 2.000 Euro werden am Abend des 25. Oktober 2023 im Anschluss an den GLOBAL DAY im Rahmen des FILM FESTIVAL COLOGNE verliehen.

    Bis zum 22. August 2023 können Bewegtbild-Kampagnen zu entwicklungspolitischem Engagement eingereicht oder vorgeschlagen werden. Mehr über den NRW-Medienpreis gibt es auf der Website. Viel Erfolg!