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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause oder – wie sie in der Fachsprache heißt – der sitzungsfreien Zeit hat dann doch noch einige Überraschungen bereitgehalten. Das in der Presse schon seit langem kontrovers diskutierte und von der Ampel massiv vorangetriebene Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als Heizungsgesetz, ist einer Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Opfer gefallen. Mein lieber Kollege Thomas Heilmann macht in einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die geradezu atemberaubende Beratungsgeschwindigkeit keine ordnungsgemäße Bearbeitung dieses hochkomplexen Sachverhalts zulassen würde, so dass die von der Ampel beabsichtigte Verabschiedung am Freitagmorgen die Parlamentsrechte beeinträchtigen könnte. Erfreulicherweise und nicht ganz ohne eine gewisse Überraschung entsprach das Bundesverfassungsgericht diesem Vorwurf und setzte die Verabschiedung am Freitag ab. Die Überraschung und Verärgerung bei der Ampel war riesengroß, zumal die Nachricht mitten in eine Feier der Sozialdemokraten hineinplatzte.

Ich bin sehr froh, dass sich unsere höchsten Richter zu dieser Entscheidung durchringen konnten, denn es ist schon ein nahezu unerträglicher Zustand, mit welcher Laienhaftigkeit auf der einen Seite und Verfahrensarroganz auf der anderen Seite die Ampel versucht, ihre höchstumstrittenen Projekte mit einer schmalen Mehrheit durch das Parlament zu boxen. Glücklicherweise hat man sich jetzt auch nicht dazu verstiegen, noch eine Sondersitzung in der Sitzungspause zu beantragen, sondern die Verabschiedung für den Herbst vorzusehen. Ein Gesetzespaket von dieser Auswirkung und mit vor allen Dingen einer vollkommen ungeklärten Finanzierung kann nicht im Vorbeigehen verabschiedet werden.

Die zweite Überraschung – oder besser gesagt das bemerkenswerte Ereignis der Sitzungswoche – war die Debatte und die abschließende Abstimmung über die beiden Gesetzesvorschläge zur sogenannten Suizidbeihilfe. In den zwei Vorschlägen, die parteiübergreifend erarbeitet wurden, standen sich zwei Positionen zur Suizidbeihilfe gegenüber. Der von den Kollegen Lars Castellucci, Ansgar Heveling und anderen erarbeitete Vorschlag, der eine wesentlich strengere Beratung und auch eine strafrechtliche Sanktionierung bei einem entsprechenden Verstoß vorsah, stand einer anderen Position gegenüber, die in einer wesentlich liberaleren Herangehensweise vorsah, dass eine einmalige Beratung ohne jedwede weitere Sanktionen ausreichen sollte, um in den Besitz von lebensbeendenden Medikamenten zu kommen bzw. einem Dritten die Gelegenheit zu geben, bei dem Suizid straflos Hilfe zu leisten. Im Ergebnis konnten beide Vorschläge keine Mehrheit auf sich vereinen. Allerdings erhielt ein übergreifender Antrag zur umgehenden Einführung einer grundlegenden Suizidprävention eine fast schon einstimmige Zustimmung.

Das Thema der Suizidbeihilfe war ja schon im Jahre 2015 höchst umstritten und auch lebhaft diskutiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr bemerkenswerten Entscheidung aus dem Jahre 2020 dann allerdings den Standpunkt vertreten, dass es auch ein Ausdruck der Menschenwürde sei, eine freiwillige Entscheidung über das Ausscheiden aus dem Leben zu treffen und umzusetzen. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht ebenfalls den Hinweis gegeben, dass dies vom Staat durch entsprechende Schutzmaßnahmen begleitet werden müsse. Zudem müsse die Möglichkeit bestehen, bei Verstößen eine strafrechtliche Sanktion einzuführen. Die gesetzgeberische Aufgabe ist eine gewaltige Herausforderung und löst natürlich sehr tiefgreifende moralische und ethische Überlegungen aus.

 

Wir werden nun sehr sorgfältig darüber beraten, wie mit dem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts auf der einen Seite und den Mehrheitsverhältnissen, die sich am Donnerstag ergeben haben, umgegangen werden kann. Als Gesundheitspolitiker bin ich jedenfalls sehr froh, dass wir den Auftrag bekommen haben, uns mit der Suizidprävention auseinanderzusetzen. Denn ich bin der festen Überzeugung, dass ein sehr großer Teil der Menschen, die sich möglicherweise auch aus einer spontanen Situation heraus mit Suizidgedanken beschäftigen, mit der entsprechenden Unterstützung durchaus wieder ihren Lebenswillen zurückgewinnen.

In den nächsten Wochen darf ich mich nun nahezu durchgehend im Wahlkreis aufhalten und werde viele Gelegenheiten suchen, in der Eisdiele, im Biergarten oder aber auch bei sonstigen Gelegenheiten mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch zu kommen. Die zahlreichen Themen, die uns alle intensiv beschäftigen, bedürfen der umfassenden Erörterung und der Erklärung, und ich bin sehr daran interessiert, die Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem Rhein-Erft-Kreis für die zweite Jahreshälfte mitzunehmen und in meine Beratungen miteinzubringen.

Ich freue mich auf die Begegnungen und wünsche Ihnen und Euch allen erholsame und auch unterhaltsame Ferientage. Alles Gute und bleiben Sie gesund!

 

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Bundeshaushalt 2024: Reformwillen Fehlanzeige

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Der – endlich – vorliegende Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2024 ist bestenfalls auf „Kante genäht“: Die nach Schuldenbremse erlaubte Nettokreditaufnahme 2024 von knapp 17 Mrd. Euro wird nämlich vollständig ausgereizt. Zusätzliche Wünsche der Ampel-Koalition sollen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre und Generationen durch die Auflösung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ oder Kürzungen beim Elterngeld realisiert werden. Die geringeren Zuschüsse für die Gesetzliche Krankenversicherung, die Gesetzliche Pflegeversicherung und die Gesetzliche Rentenversicherung („zusätzlicher Bundeszuschuss“) werden wohl zu Beitragserhöhungen für die Versicherten führen. Von der im Koalitionsvertrag angekündigten Übernahme höherer Krankenversicherungskosten für Bürgergeldbezieher fehlt jede Spur. 

Die wochenlang öffentlich heftig durch die Ampel diskutierten Einsparungen erreichen über alle Ressorts – mit Ausnahme des Bundesverteidigungsministeriums – gerade einmal ein Volumen von 3,5 Mrd. Euro und damit lediglich knapp 1 Prozent des Haushaltsvolumens. Die Ampel hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem. Doch statt dieses gezielt anzugehen, laviert sie sich auf Kosten der Steuerzahler durch. Mit einem Streit um geringe Sparbeträge und inhaltsleeren Ankündigungen eines Subventionsabbaus macht die Ampel sich unglaubwürdig. Von einer klaren Prioritätensetzung oder Reformwillen fehlt jede Spur.

Inwieweit sich die Versprechungen der Ampel wie die Erreichung des 2-Prozent-NATO-Ziels mit diesem Haushalt und der damit zusammenhängenden Finanzplanung tatsächlich erreichen lassen, ist völlig offen. Eine echte und notwendige Neuausrichtung des Haushalts unter dem Leitmotiv „Zeitenwende“ ist jedenfalls nicht zu erkennen.

Oppositionsarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Demokratie

Im Nachgang zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte die CDU/CSU-Fraktion am Freitag noch einmal einen Debattenpunkt hierzu aufsetzen lassen und einen Antrag eingebracht. In einer kämpferischen Rede hat unser Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz sehr genau die schrittweise Entwicklung in der Vorgehensweise der Ampelkoalition beschrieben. Natürlich ist einer Oppositionsfraktion – so schmerzlich die Erkenntnis auch sein mag – klar, dass es sehr häufig eben nicht zu einer erfolgreichen Durchsetzung der eigenen Vorschläge kommt. Trotzdem sind gerade Debatten und Beteiligungsrechte dafür vorgesehen, dass das breite Meinungsbild in der parlamentarischen Arbeit zum Tragen kommt. Wie Friedrich Merz in seiner Rede sehr treffend ausgeführt hat, ist aber bei der Ampel eine schrittweise Entmündigung der Opposition festzustellen. Die erste Unfreundlichkeit bestand in der Veränderung der Sitzordnung entgegen einer langjährigen Tradition. Auch die weitere Vorgehensweise bei der Änderung des Wahlgesetzes, die in vergangenen Zeiten typischerweise mit einer breiten Mehrheit unter Einschluss der Opposition stattfand, war ein solcher Akt. In der Zwischenzeit werden drei von vier Gesetzen nur noch unter sogenanntem Fristverzicht bearbeitet. Dies bedeutet, dass die nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vorgesehenen Abläufe massiv verkürzt werden, was die Informations- und Mitwirkungsrechte des einzelnen Parlamentariers massiv beeinträchtigt bis vollkommen ausschließt.

Merz hat in seiner Rede durchaus selbstkritisch angemerkt, dass auch in der Vergangenheit vor allen Dingen in der Corona-Pandemie besondere Gegebenheiten vorhanden waren. Die jetzige Situation selbst unter Berücksichtigung der äußeren Krisen gibt aber eben gerade keine Veranlassung dazu, diese Ausnahmevorschriften zu nutzen. Alleinige Ursache ist die massive Zerrissenheit der Ampel, die dann offensichtlich immer das winzige Zeitfenster einer kurzfristigen Einigung nutzen muss, um Gesetze über die Rampe zu heben. Das dies nicht die Grundvorstellung unseres Verfassungsgebers war, ist vom Bundesverfassungsgericht sehr dezidiert und mit deutlichen Hinweisen herausgearbeitet worden. Insofern kann die Lehre hieraus auch nicht darin bestehen, dass der Gesetzentwurf ohne nochmalige Diskussion bzw. Veränderung im September verabschiedet wird. Der Auftrag des Bundeserfassungsgerichts lautete eindeutig, auch inhaltlich eine erneute Entscheidung zu finden. Die Rede von Friedrich Merz am Freitagmorgen können Sie unter folgendem Link noch einmal verfolgen, es lohnt sich zuzuhören: https://dbtg.tv/cvid/7556312

Bundestag

Sommerempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft

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Die letzte Sitzungswoche ist in den Abendstunden typischerweise auch mit einer Reihe von Sommerempfängen angefüllt, in denen im Allgemeinen Gelegenheit zu einem intensiven, aber lockeren Austausch besteht. Der Sommerempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft am vergangenen Montag hatte allerdings durchaus einen kontroversen Höhepunkt. Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß gab in seiner Festansprache klare Haltungsnoten an die Bundesregierung und an den anwesenden Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach im Hinblick auf die laufende Krankenhausreform. Diese Noten fielen ausgesprochen schlecht aus und er wies noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass bei einem nicht abgestimmten Verhalten und einer weiteren Aussetzung des Ausgleichs der Verluste aus den Energiepreisen und der Inflation mit einer sogenannten kalten Bereinigung, d.h. Zwangsschließungen aus finanziellen Gründen, gerechnet werden muss. Dies sei weder erstrebenswert noch in irgendeiner Form für die Versorgung hinnehmbar. Die Worte waren sehr klar und endeten allerdings gleichwohl mit dem Angebot auf einen dringend nötigen Dialog. Für seine Verhältnisse bemerkenswert kämpferisch erwiderte Minister Karl Lauterbach auf diesen Vorhalt und verteidigte die bisherige Vorgehensweise, wobei er auf die Notwendigkeit der Reform nochmal nachdrücklich hinwies. Der Abend war deshalb mit ausreichend Gesprächsstoff gefüllt. Allerdings war deutlich zu spüren, dass auch die von mir immer wieder erwähnte fehlende Dialogbereitschaft des Ministers einen der Kernproblempunkte für eine vernünftige Bearbeitung darstellt. In dieser Woche standen dann ja auch noch weitere Gespräche des Ministers mit den Landesgesundheitsministern an, deren komplette Ergebnisse noch nicht alle vorliegen. Es kann in diesem Konzept nicht richtig sein, dass der Bund entgegen der auch gesetzgeberischen Situation versucht, auf die Länder Druck auszuüben um seine offensichtlich nicht konsensfähigen Vorstellungen über die Krankenhauskategorisierung durchzusetzen. Zu diesem Thema erwartet uns noch ein interessanter Sommer.

Traditionelles PKM-Sommerfest im Kronprinzenpalais

Zu der Reihe der traditionellen Sommerfeste gehört insbesondere das des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) im wunderschönen Garten des Kronprinzenpalais, ganz in der Nähe des Berliner Schlosses. Über 1.600 Gäste aus Politik und vor allen Dingen Wirtschaft waren gekommen, um sich über die aktuellen wirtschaftlichen Fragen auszutauschen und Kontakte zu pflegen bzw. neu aufzunehmen. Insofern hat es mich sehr gefreut, dass auch zwei Unternehmensvertreter aus dem Rhein-Erft-Kreis bzw. dem Rheinischen Revier meiner Einladung gefolgt waren, um mit den anderen politischen Akteuren in den Austausch zu kommen. Der Strukturwandel aber auch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sind nach wie vor bewegende Themen insbesondere für die mittelständischen Unternehmen, die auf der einen Seite hochinnovativ sind, aber auf der anderen Seite auch immer am stärksten von wirtschaftlichen Schieflagen betroffen werden. Das Strukturwandel-Thema ist allgegenwärtig und erfordert insbesondere auch einen Zusammenhalt der Unternehmen aus dem Rheinischen Revier. Frau Jungbluth von der Firma Roskopf aus Aachen, die jetzt auch ehrenamtlich die Position der Vorsitzenden des Vereins Mine ReWIR e.V eingenommen hat, vereint über 300 Unternehmen in dieser neuen Initiative, die zunehmend auch in der politischen Landschaft wahrgenommen wird. Begleitet wurde das Fest natürlich auch mit entsprechenden Grußworten von Fraktions- und Parteichef Friedrich Merz und Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sowie unserem PKM-Vorsitzenden, Christian von Stetten, der wieder auf ein sehr erfolgreiches Fest mit interessanten Gästen blicken konnte.

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Entwicklungspolitische Themen

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Neben der Dominanz meiner nationalen gesundheitspolitischen Aufgabenstellungen fanden auch in dieser Woche eine Reihe kleinerer Veranstaltungen aus dem Themenbereich der Entwicklungspolitik statt. Am Donnerstagabend war das Sommerfest des Deutschen Netzwerks gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten wieder ein guter Anlass, sich über die Forschungsaktivitäten zur Bekämpfung dieser Krankheiten auszutauschen. Durch den Klimawandel sind diese Krankheitsbilder, die teilweise durch sogenannte Vektoren, in der Regel Mücken, übertragen werden können, nicht nur auf die südliche Hemisphäre unseres Globusses beschränkt. Wanderungsbewegungen bis hin in den skandinavischen Bereich können durchaus auch Auswirkungen bei uns haben. Insofern ist es außerordentlich wichtig, dass die Forschungseinrichtungen der Hochschulen im Zusammenwirken mit den Pharmaunternehmen geeignete Mittel zur Vorbeugung oder aber jedenfalls zur Behandlung dieser Krankheiten herstellen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Beirates des Deutschen Netzwerks war es mir eine große Freude, wieder zahlreiche Gäste begrüßen zu können, die auch international angereist waren. Neu kennengelernt habe ich den aktuellen Botschafter der Republik Guinea in Deutschland, der ein starkes Interesse an einer Zusammenarbeit gezeigt hat. Insofern können die Verbesserungsschritte auch dort sichtbar gemacht werden.

Am Freitagmorgen gab es dann noch einmal einen Austausch zu den sogenannten PDPs, den Produktentwicklungspartnerschaften. Hierbei handelt es sich um Formate der Zusammenarbeit zwischen Regierungsstellen, Stiftungen, Verbänden und Gesundheitsorganisationen, die durch die Bündelung von Finanzmitteln, aber vor allen Dingen auch Forschungskapazitäten Lösungen zur Behandlung von entsprechenden Krankheitsbildern zu finden. Auch hier gibt es noch einen weiteren Verbund, die sogenannte Drugs for Neglected Diseases Initiative (DNDi), bei der es darum geht, die Forschungserkenntnisse für die Länder vor Ort zugänglich zu machen. Gleichzeitig ermöglicht sie aber auch gerade im Bereich der Arzneimittelentwicklung Studien, da die Anzahl der zu bekämpfenden Krankheiten unverändert hoch ist und viele, wie z.B. Malaria, HIV, AIDS aber auch die sogenannten vernachlässigten Tropenkrankheiten, noch weit davon entfernt sind, dass wir sie im Griff hätten. Deutschland ist sowohl durch sein Forschungs- als auch durch sein Entwicklungsministerium in diese Zusammenarbeit involviert und auch mit nennenswerten Geldmitteln beteiligt. Die Erfolge dieser Forschung sind auch wiederum nicht nur für den afrikanischen Bereich, sondern durchaus auch für unsere Region mit Rücksicht auf den Klimawandel von Bedeutung. Die Vorträge waren außerordentlich interessant und ich treffe bei diesen Gelegenheiten immer wieder Wissenschaftsvertreter der Universität Tübingen, die einer der führenden Malariaforschungsstandorte der Welt ist.

    Die Gesetzesvorhaben zur Suizidbeihilfe

    Wie ich in meinem Eingangsstatement schon ausgeführt habe, war ein sehr bewegendes Thema in dieser Woche die Abstimmung über die beiden Gruppenanträge zur sogenannten Suizidbeihilfe.

    Seit 2015 beschäftigt dieses Thema das Parlament und mich auch ganz persönlich im Rahmen verschiedenster Gesetzesvorhaben. Bekanntlich ist der Gesetzentwurf aus dem Jahre 2015 im Jahre 2020 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden, weil man der Auffassung war, dass dem aus der Menschenwürde abgeleiteten Anspruch des Menschen auf die Entscheidung zu einem freigewählten Tod nicht ausreichend Rechnung getragen worden ist. Die beiden Gruppenanträge, die im Rahmen der weiteren Diskussion ausgearbeitet worden sind, unterscheiden sich zum einen im Hinblick auf das Ausmaß der Beratung bzw. auch der Beratungspflicht. Zum anderen unterscheiden sie sich im Hinblick auf eine mögliche Sanktionierung auch in strafrechtlicher Hinsicht, wenn diese Beratungsverpflichtung verletzt worden ist – was auch von mir unterstützt wurde. Beide Gruppenanträge sind im Ergebnis gescheitert.

    Die Redebeiträge waren durchaus sehr engagiert, vom Ansatz her unterschiedlich, aber in allen Fällen sachlich geführt. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob ich mich einem Einleitungssatz des FDP-Abgeordneten Otto Fricke anschließen würde, dass in Deutschland zu wenig über den Tod geredet würde. Zweifelsohne ist dies ein Thema, mit dem jeder sehr persönlich und sehr unterschiedlich umgeht und insbesondere der freigewählte Tod kann durchaus nach wie vor ein Tabuthema in unserer Gesellschaft sein. Hierfür gesetzliche Regelungen zu finden ist eine ethische und moralische aber auch eine gesellschaftspolitische Herausforderung. Ich persönlich bin der Meinung, dass ein ganz besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit und auch an Einsatz darauf verwendet werden muss, einen möglicherweise eben nicht im Rahmen der freien Willensbestimmung betroffenen oder auch nicht endgültig bestehenden Willen zum Sterben zu erkennen und dem insofern verdeckt um Hilfe nachsuchenden Menschen Unterstützung zukommen zu lassen. Es dürfte deshalb ein –  im Rahmen der vorherigen Diskussion – nicht ganz von der Hand zu weisender Vorwurf gewesen sein, dass sich die Entscheidung über die Suizidbeihilfe erst dann überzeugend treffen lässt, wenn wir uns in ausreichendem Maße mit einer Suizidprävention auseinandergesetzt haben.

    Wie die Beratungen jetzt im Herbst oder auch später weitergehen bleibt abzuwarten. Sicherlich müssen noch einmal die jetzt in den letzten Tagen eingegangenen Stellungnahmen von den verschiedensten Stellen, so u.a. von den Kirchen, aber auch von der Bundesärztekammer ausgewertet und gesichtet werden. Ich werde mich im Rahmen meiner gesundheitspolitischen Arbeit aber auf jeden Fall mit einer Intensivierung der sogenannten Suizidprävention auseinandersetzen. Hierzu gehört es mit Sicherheit auch, in Erfahrung zu bringen, welche Motivationslagen und Beweggründe Menschen dazu bewegen können, sich mit dem Ausscheiden aus dem Leben ultimativ auseinanderzusetzen. Dies mag vielleicht bei schwer und unheilbar erkrankten Menschen auch relativ naheliegend und nachvollziehbar sein. Bei spontanen Reaktionen auf belastende Lebenssituationen bin ich allerdings sehr wohl der Meinung, dass es in einer Vielzahl der Fälle, wenn nicht sogar regelmäßig möglich sein muss, durch eine Begleitung und Unterstützung den Lebenswunsch wieder zu stärken.

    Ich würde deshalb den Satz von Herrn Kollegen Fricke vielleicht dahingehend interpretieren wollen, dass insofern nicht in ausreichendem Maße über den Tod gesprochen wird, als man diesen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln mit einer greifbaren und überzeugenden Alternative vermeiden könnte. Ich bin auch gespannt, ob auf die jetzigen Debatten und die gesetzgeberische Entscheidung hin wieder eine gesellschaftspolitische Debatte geführt wird oder aber vielleicht die Vermutung von Herrn Fricke leider doch eine gewisse Daseinsberechtigung hat. 

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    Wirtschaftsstandort Deutschland in Gefahr

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    Leider muss man feststellen: Deutschland befindet sich in der Rezession. Im ersten Halbjahr 2023 ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen. Die Konjunkturprognosen erwarten für das Jahr 2023 eine sinkende Wirtschaftsleistung. Auch im internationalen Vergleich fällt Deutschland zurück. Die OECD prognostiziert unter den großen Volkswirtschaften nur für Russland eine schwächere Entwicklung. Die Inflation in Deutschland bleibt weiter hoch und stieg im Juni auf 6,4 Prozent, während sie in der Eurozone sank.

    Die Politik der Ampel-Regierung gefährdet den Wohlstand der Volkswirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger. Die steigende Zahl der Insolvenzen, die nachlassende Investitionstätigkeit in den Standort Deutschland und die hohe Inflation zeigen: Es braucht jetzt eine Wirtschaftspolitik, die nah am Menschen und nicht nah an einer politischen Ideologie ist. Denn ein Teil der Bundesregierung will „Wachstum“ gar nicht mehr, „Degrowth“ ist vor allem bei den Grünen nun eine vermeintlich erfolgversprechende Maßnahme zum Klimaschutz. Wenn aber in Deutschland nicht mehr investiert wird und das Unternehmertun und Arbeitnehmer gleichermaßen unter hohen Abgaben, Steuern und Regelungswut leiden, dann wird Deutschland weder seinen Wohlstand erhalten noch die Klimaziele erreichen.

    In einer aktuellen Stunde haben wir klargemacht, wie Wachstum geschaffen und Wohlstand erhalten werden kann: Die Wettbewerbsbedingungen in Deutschland müssen günstiger und Belastungen vermieden werden, unter anderem durch wettbewerbsfähige Steuern und Abgaben, eine Entlastung der Mittelschicht, sichere und bezahlbare Energie, ein Belastungsmoratorium für Bürger und Unternehmen, ein Bürokratieentlastungsgesetz sowie schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren.

      Geplante Kürzung des Elterngeldes benachteiligt Frauen

      Bundesfamilienministerin Paus plant beim Elterngeld die Halbierung der Einkommensgrenze von bislang 300.000 auf 150.000 Euro für Paare. Das geht meines Erachtens klar an der Zielsetzung des Elterngeldes und an der Lebensrealität von Familien vorbei. Denn das von der Union eingeführte Elterngeld war die erfolgreichste Reform für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und das Instrument zur besseren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

      Sollte die Ankündigung der Bundesfamilienministerin geltendes Recht werden, müssten sich Frauen zukünftig also wieder für Kind oder Karriere entscheiden oder werden in der Abhängigkeit vom Partner zementiert. Bundesfamilienministerin Paus vergisst anscheinend bei allem Aktionismus, dass gerade die arbeitende Mittelschicht dazu beiträgt, den Sozialstaat Deutschland zu stemmen. Als Union werden wir alles daran setzen, diese „Kürzung“ beim Elterngeld zu verhindern.

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      Jugendmedienworkshop im Bundestag

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      Zum achtzehnten Mal lädt der Deutsche Bundestag gemeinsam mit der Bundeszentrale für politische Bildung und der Jugendpresse Deutschland e. V. 25 politik- und medieninteressierte Jugendliche im Oktober zu einem einwöchigen Workshop nach Berlin ein. Ich ermuntere alle Interessierten aus dem Wahlkreis, sich zu bewerben!

      Es erwartet Euch ein spannendes und abwechslungsreiches Workshop-Programm zum medialen und politischen Alltag in der Bundeshauptstadt. Ihr werdet Euch u. a. kritisch mit dem aktuellen politischen Geschehen auseinandersetzen, Abgeordnete persönlich treffen, an Gesprächen mit Mitgliedern von Fachausschüssen teilnehmen, Fachleuten zum Workshop-Thema begegnen und an einem Online-Dossier aktiv mitwirken. Das übergeordnete Thema des diesjährigen Workshops lautet „Politische Partizipation von jungen Menschen“.  Ihr könnt Euch unter http://www.jugendpresse.de/bundestag bewerben. Bewerbungszeitraum ist vom 1. bis 30. Juli 2023. Viel Erfolg!