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wiederum geht eine Sitzungswoche im frühen Herbst in Deutschland und hier in Berlin zu Ende. Angeregte und sehr kontroverse Debatten haben den Sitzungsplan diese Woche geprägt. In meinem Hauptarbeitsbereich Gesundheitspolitik gab es eine Reihe wichtiger Themen, die von der Regierung jetzt zwar angeschoben worden sind, bei denen man aber unverändert in hohem Maße unzufrieden sein muss.

Viel Raum in der Debatte diese Woche nahm die Rolle ein, die Bundesinnenministerin Faeser in der sogenannten „Schönbohm-Affäre“ gespielt hat. In dieser Woche stellte sie sich nun endlich der Befragung im Innenausschuss, und es erfolgte auch noch eine angeregte Debatte im Deutschen Bundestag über ihre mögliche Entlassung bzw. Abberufung. Es ist schon wirklich bemerkenswert, mit welcher Hartnäckigkeit die Innenministerin ihr Verhalten als vollkommen ordnungsgemäß beschreibt. Der Umgang mit der Personalie Schönbohm ist allerdings nur ein Kapitel in der langen Liste ihrer Fehlentscheidungen und Ankündigungen, die dann nicht umgesetzt wurden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser scheint im Augenblick ausschließlich auf ihren Wahlkampf in Hessen konzentriert zu sein. Spannend wird noch die Frage sein, wie sie sich denn positioniert, wenn das Projekt Hessen krachend scheitern sollte, worauf zurzeit alles hindeutet. Die innere Sicherheit ist eines der prägenden Merkmale einer zuverlässigen und vertrauensbildenden Politik. Über Jahre hinweg war eine zuverlässige Innenpolitik der Gradmesser für das Vertrauen der Menschen in ein voll funktionsfähiges Staatssystem. Die jetzige Amtsinhaberin ist entweder vollkommen überfordert, oder aber es fehlt ihr wirklich das originäre Interesse an dieser durchaus schwierigen Materie. Wir werden jedenfalls ihre weitere Amtsführung kritisch begleiten und kommentieren.

Ich hatte diese Woche die Gelegenheit, zu aktuellen Reform der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands im Plenum zu reden. Der im März dieses Jahres eingeleitete Prozess stockt an allen Ecken und Enden, weil man einfach die notwendigen Umsetzungsschritte vollkommen falsch eingeschätzt hatte. Darüber hinaus wurde auch übersehen, dass die gesetzliche Krankenkasse als Hauptfinancier der Stiftung sehr wohl ein inhaltliches Mitspracherecht für sich reklamieren wird. Zu diesem Thema noch der nachstehende Artikel.

Die Inkonsistenz des Handelns der Ampelregierung ist auch wieder an der Frage zur Regelung der Umsatzsteuer im Gastronomiegewerbe deutlich geworden. Während der Bundeskanzler noch Anfang des Jahres eine Beibehaltung des durch die Coronapandemie abgesenkten Umsatzsteuersatzes angekündigt hatte, ist die Ampel nun wieder wortbrüchig geworden. Es besteht unverändert die begründete Gefahr, dass nun unsere Gastrokultur, die auch für sehr viele Orte und touristischen Standorte von existenzieller Bedeutung ist, schweren Schaden nimmt. Auch hier empfehle ich den weiteren Bericht.

Ich gehe nunmehr heute in ein ganz kurzes Wochenende, auch weil in der nächsten Woche wieder eine Sitzungswoche ansteht. Bei einem kurzen Familienaufenthalt im Rhein-Erft-Kreis wird am Sonntagabend wieder der Koffer gepackt, um die Reise in die Bundeshauptstadt anzutreten. Die Arbeit in der Opposition ist ebenso herausfordernd wie spannend. Wir nutzen seitens der Fraktion aber unverändert jede Gelegenheit, unsere Positionen zu den Themen deutlich zu machen um dort mit ganz konkreten Gegenvorschlägen aufzuwarten.

Am kommenden Samstag fängt nun auch der kalendarische Herbst an. Trotzdem stehen noch schöne Stunden bei herbstlichem Sonnenschein vor uns. Ich wünsche Ihnen deshalb allen ein erholsames Wochenende.

Herzlichst

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Rede zur Neuordnung der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands

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Die Unabhängige Patientenberatung Deutschlands ist ein Institut, das im Jahre 2000 in Form eines Forschungsprojekts geboren wurde. Sinn war es, für Patientinnen und Patienten eine kostenlose und unabhängige Beratungsmöglichkeit zu schaffen, bei der man für Probleme oder Beschwerden im Umgang mit dem Gesundheitssystem eine Ansprechstelle schaffen wollte. In der Aufbauphase waren noch der Sozialverband VdK und die Verbraucherschutzorganisation als Träger tätig. Nach einer weiteren Ausschreibung erhielt dann im Jahre 2016 der private Dienstleister Sanvartis GmbH den Zuschlag. Die bei SPD und Grünen grundsätzlich vorhandene Abneigung und das latent vorhandene Misstrauen gegenüber privatwirtschaftlichen Aktivitäten im Gesundheitssystem wurden ab diesem Zeitpunkt permanent geäußert und führten jetzt im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu, dass die Vergabe nicht verlängert wurde. Stattdessen wollte man diese Beratung nunmehr in Form einer gemeinnützigen Stiftung des bürgerlichen Rechts fortsetzen.

Das Gesetz dazu wurde im März dieses Jahres verabschiedet. Kostenträger sollten die gesetzlichen Krankenkassen und zu einem geringeren Teil die privaten Krankenkassen sein. Erstere waren von Anfang an mit dieser Auferlegung der Kostenpflicht überhaupt nicht einverstanden, da sie der Meinung waren, dass für diese Aufgabe keine Mitgliedsbeiträge eingesetzt werden dürfen. Entscheidende Kritik von anderer Seite und insbesondere auch durch die CDU/CSU-Fraktion war allerdings, dass der Finanzierende wohl kaum der Aufgabenstellung, die auch in der Beschwerdeprüfung gegenüber den Krankenkassen besteht, neutral gegenüberstehen würde. Dies hat sich dann auch prompt in den Satzungsverhandlungen niedergeschlagen, bei denen sich die gesetzlichen Krankenkassen ein entsprechendes Ein- und Widerspruchsrecht im Rahmen der Haushaltsführung vorbehalten haben. Die Verhandlungen waren in der Zwischenzeit so zäh, dass die Patientenvertretungen schon die Mitwirkung an der Arbeit aufkündigen wollten. Ein wesentliches Problem ist allerdings die Tatsache, dass man den Umsetzungsprozess in zeitlicher Hinsicht vollkommen falsch eingeschätzt hat. Die Gremien sind weder installiert noch besetzt. Vor allen Dingen ist aber die Stiftung auch noch nicht im Stiftungsregister eingetragen.

Gleichwohl stellt der jetzige Auftragnehmer seine Tätigkeit Anfang Dezember mit Abschaltung der Hotline bzw. der Webseite ein, und die Mitarbeiter haben in dieser Woche eine Kündigung erhalten. Eine Übernahme durch die Folgeinstitution war offensichtlich nicht gewünscht, obwohl der Betriebsrat der Sanvartis GmbH Sturm gelaufen ist. Es droht jetzt eine massive Beratungslücke, die die Ampel nach dem Prinzip Glaube und Hoffnung kleinzureden versucht. Dem Angebot der Sanvartis GmbH, zur besseren Gestaltung des Übergangs eine einjährige Verlängerung durchzuführen, wurde eine Absage erteilt. Es ist einfach traurig, dass man bei nahezu jedem Gesetzesvorschlag der Ampel immer wieder kritisieren muss, dass gut gemeint noch lange nicht gut gemacht ist. Blauäugigkeit und Dilettantismus bei vollkommen übereilten Gesetzesprojekten sind an der Tagesordnung. Ich konnte dies im Rahmen meiner Rede im Deutschen Bundestag am späten Donnerstagabend noch einmal verdeutlichen. Gerne können Sie diesen Redebeitrag unter dem nachstehenden Link verfolgen: https://dbtg.tv/cvid/7578825

Krankenhaustransparenzgesetz

Ein Tagesordnungspunkt der dieswöchigen Beratungsreihe war die erste Lesung des sogenannten Krankenhaustransparenzgesetzes. Mit diesem Gesetz will die Ampel noch vor Umsetzung und Durchführung der Krankenhausstrukturreform die Häuser mit einer Veröffentlichungspflicht auf einer Bewertungsplattform belasten, wodurch es den Patientinnen und Patienten möglich sein soll, einen entsprechenden Leistungsvergleich der Krankenhäuser vorzunehmen. Das Problem ist nicht, dass diese Idee grundsätzlich zu verwerfen ist, sondern  die Tatsache, dass es bereits hier und heute entsprechende Informations- und Bewertungsplattformen gibt, die sogar auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit verlinkt sind. Zudem unterliegen viele Krankenhäuser im Augenblick einem massiven Existenzkampf und haben für zusätzliche Belastungen weder Geld noch personelle Ressourcen.

Darüber hinaus wird deutlich, dass der Minister die von den Ländern abgelehnte Bildung von Krankenhaus-Leveln nun wieder über die Hintertüre einführen möchte. Es ähnelt der Reaktion eines bockigen Kindes, dem man gerade ein Spielzeug weggenommen hat.  Es ist und bleibt daher dabei, dass auch vernünftige Abfolgen in der Beratung und der Beschlussfassung negiert werden. Demgegenüber wurde natürlich das von der CDU/CSU-Fraktion geforderte Vorschaltgesetz, mit dem der Überbrückungszeitraum für die Krankenhausstrukturreform und die drohende Insolvenzgefahr bei zahlreichen Häusern abgefangen werden sollte, kurzerhand vom Tisch gefegt. Das ist weder fürsorglich im Sinne der Struktur noch fürsorglich im Sinne der Patientinnen und Patienten.

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Und wieder ist ein Jahr vorbei

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Auch in diesem Jahr fiel mein Geburtstag in eine Sitzungswoche, was dazu führt, dass man die vielen eingehenden Grüße und Glückwünsche zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten entgegennehmen darf. Insofern war dieser Tag in doppelter Hinsicht sehr abwechslungsreich und sehr erfreulich. Es ist für mich immer wieder berührend, wie viele Menschen auf allen medialen Kanälen meinen Geburtstag im Auge haben. Ich darf deshalb auch auf diesem Wege noch einmal mein ganz herzliches und tiefempfundenes Dankeschön übermitteln. Jede Nachricht hat mich persönlich berührt und erfreut und den Tag wie im Fluge vergehen lassen. Danke in die Heimat, an die vielen lieben Gratulanten. Und jetzt sind es auch nur noch 364 Tage bis zum nächsten Geburtstag. Nächstes Jahr ist es ein Samstag- vermutlich bin ich dann an diesem Tag einmal zuhause. Darauf freue ich mich bereits jetzt! 

Runder Tisch in der Dänischen Botschaft zur Stomaversorgung

Die Stomaversorgung ist eine wesentliche Hilfsmittelleistung, die es Menschen mit einem künstlichen Darmausgang ermöglicht, ein ganz normales Leben zu führen. Dies ist leicht gesagt, aber in technischer und medizinischer Hinsicht eine große Herausforderung: Sie beginnt schon damit, dass die Anordnung des künstlichen Ausgangs mit der Körperphysiognomie des Patienten in Einklang gebracht werden muss.

Beim zweiten Runden Tisch in der Dänischen Botschaft zur Stomaversorgung durfte ich als politischer Verantwortlicher an der Diskussion teilnehmen. Es ist sehr erfreulich festzustellen, dass sowohl die medizinische Versorgung, die durch Prof. Ambe von der Universität Witten-Herdecke erläutert wurde, als auch die technische Versorgung mit speziellen Verschlüssen und Beuteln enorme Fortschritte gemacht hat. Die große Besorgnis, dass der am Ausgang angesetzte Beutel undicht werden könnte, kann heute sogar schon mit Sensoren über das Smartphone kontrolliert werden. Dies gibt den Patienten in allen Lebenslagen Sicherheit und verhindert Stigmatisierung und Ausgrenzung. Die Dänische Botschaft veranstaltet immer wieder hochinteressante Gesprächsrunden, in denen auch die besonders zukunftsorientierten medizinischen Fortschritte aus dem dänischen Gesundheitssystem dargestellt und kommentiert werden. Herzlichen Dank, dass ich auch in diesem Jahr wieder an dieser Veranstaltung teilnehmen durfte. Der nächste Termin ist im nächsten Jahr schon wieder vorgesehen.

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Müssen irreguläre Migration stoppen

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Bundeskanzler Scholz hatte in der Generaldebatte des Deutschen Bundestags am 6. September 2023 ja den vielzierten „Deutschland-Pakt“ vorgeschlagen. In dem dazugehörigen Papier finden sich auch vage Aussagen zur Migrationspolitik. Keiner der dort genannten Vorschläge ist neu, zur Begrenzung der irregulären Migration ist der „Pakt“ des Bundeskanzlers sogar völlig ohne Aussage. Und das, obwohl in den ersten acht Monaten dieses Jahres über 200.000 Asylbewerber nach Deutschland kamen – eine Größenordnung von zwei Großstädten, die von Ländern und Kommunen aufzunehmen, zu versorgen und zu integrieren sind.

Als konstruktive Opposition nimmt die CDU/CSU-Fraktion den Bundeskanzler gerne beim Wort, einen Pakt bezüglich der irregulären Migration schließen zu wollen – sofern dieser tatsächlich konkrete und wirksame Maßnahmen umfasst. Unsere Vorschläge haben wir in einem Antrag formuliert:

  • Einführung von lageangepassten Grenzkontrollen auch an den Binnengrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz
  • Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Georgien, Moldau, Indien sowie um die Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien
  • Abschluss schnell wirksamer Rücknahmevereinbarungen mit den Herkunftsstaaten
  • bessere Unterstützung betroffener EU-Außengrenzstaaten
  • Bereitstellung nötiger finanzieller EU-Mittel für einen wirksamen Grenzschutz und die Errichtung der erforderlichen Infrastruktur
  • Möglichkeit, Asylverfahren uneingeschränkt in sicheren Drittstaaten durchzuführen.

Die Ampelregierung darf die Migrationslage in Deutschland nicht länger ignorieren. Es geht um gesellschaftliche Akzeptanz – deshalb sind effektive Maßnahmen zum Stopp der irregulären Migration jetzt dringend notwendig.

    Unsere Gastronomie verdient Unterstützung

    Am Donnerstag hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Entfristung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 7 Prozent beantragt. Wir setzen uns seit langem für eine Entfristung der Regelung ein, denn die Gastronomie trägt nicht nur zu Wirtschaftsleistung bei, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für unser gesellschaftliches Miteinander, verbindet alle Generationen und prägt Gemeinden und Städte. Wir wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie das Gaststättensterben immer bedrohlichere Ausmaße annimmt und das Angebot an Cafés, Restaurants, Gasthöfen und Biergärten auch bei uns immer kleiner wird.

    Leider hat die Ampel aber unseren Entschließungsantrag abgelehnt. Unser Maßnahmenbündel zur Stärkung der Gastronomie hätte durch eine Entfristung der Umsatzsteuersenkung den finanziellen Druck auf die Betriebe lindern können, die gleichzeitig mit hohen Energiepreisen, Personalmangel und der Inflation zu kämpfen haben. Um Gaststättenbetreiber bei der Personalsuche mit attraktiven Arbeitszeitmodellen und steuerlichen Anreizen zu unterstützen, wollten wir daneben wirksame Anreize für Vollzeit- und flexiblere Arbeit schaffen.

    Unser Vorschlag stärkt die Gastronomie und macht Arbeit lohnenswert. Das will die Ampel aber anscheinend nicht.

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    Weltkindertag: Zukunftschancen aller Kinder stärken

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    Die Ampel-Regierung dreht sich bei dem Versuch, die so genannte „Kindergrundsicherung“ einzuführen, eher um sich selbst, als auf die aktuellen Bedürfnisse der 14 Millionen Kinder und Jugendliche in unserem Land einzugehen. Sie versäumt es, dringend notwendige Investitionen in das Bildungssystem zu tätigen, Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wurden bisher nicht eingelöst. 

    Deshalb haben wir anlässlich des Weltkindertags am 20. September einen Leitantrag für ein Kinderzukunftsprogramm mit konkreten Maßnahmen eingebracht. So wollen wir mit Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erreichen, dass Kinder ihre Talente und Interessen frei entwickeln können, unabhängig von der finanziellen Situation und dem Bildungshintergrund der Eltern. Das Betreuungs- und Bildungssystem ist – auch aufgrund des akuten Fachkräftemangels – derzeit offensichtlich nicht mit genügend Ressourcen ausgestattet, um Kinder und Jugendliche optimal zu fördern.

    Es muss aus meiner Sicht darum gehen, die frühen Hilfen zu stärken, zum Beispiel durch eine Vorschulförderung bei Förderbedarf und einer einheitlichen Diagnostik des Entwicklungsstands von Kleinkindern. Mit diesem Maßnahmenbündel können wir die bestmögliche Entwicklung fördern und gleichzeitig Familien und die Beschäftigten im Bildungssystem entlasten.

      Ampel kürzt bei der Kinder- und Jugendarbeit

      Der aktuelle Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 sieht eine deutliche Kürzung des Kinder- und Jugendplans (KJP) vor. Das bedeutet einen Rückgang von 44,6 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr und somit eine Kürzung um knapp 19 Prozent. Dies trifft Institutionen und Projekte, die sich engagiert um unsere Kinder und Jugendlichen im Rhein-Erft-Kreis und darüber hinaus kümmern.

      Die Arbeit der Kinder- und Jugendverbände ist essenziell für die Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und soziale Integration unserer jungen Menschen. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft und verdienen volle Unterstützung. Ich unterstütze daher die Kampagne des Deutschen Bundesjugendrings und appelliere an die Ampel, ihre Pläne zu überdenken. Die vorgesehenen Einsparungen sind nicht nur unverständlich, sondern auch unverantwortlich. Die Ampel zeigt sich hier leider als Rückschrittskoalition. Denn mit der vorgesehenen Mittelkürzung werden diese Bemühungen und die Zukunftschancen unserer Jugend stark beeinträchtigt. Deshalb setze ich mich dafür ein, die Kürzungen zu verhindern.

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      Bundesteilhabepreis: Bewerbungen jetzt möglich

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      Ab sofort sind Bewerbungen für den diesjährigen Bundesteilhabepreis unter dem Motto „GEDUNDHEIT INKLUSIV – barrierefreie ambulante Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen“ möglich. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) prämiert hierbei gelungene inklusive Sozialraumgestaltung. Ausgezeichnet werden Gute-Praxis-Beispiele und Modellprojekte, die als Vorbilder für unser gesellschaftliches Zusammenleben dienen können und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert.
      Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure aus dem Bereich der inklusiven, ambulanten Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen Prävention, Rehabilitation, Gesundheit und Pflege. Alles Weitere zur Ausschreibung und dem Bewerbungsverfahren finden Sie hier. Die Bewerbungsfrist endet am 23. Dezember 2023. Ich lade alle Interessierten herzlich ein sich zu bewerben.