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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

der zweite Teil unserer Doppelsitzungswoche geht gerade zu Ende. Die Woche hat einige politische Überraschungen gebracht. Alle waren am Mittwochmorgen sehr darauf gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde der CDU/CSU-Fraktion befinden würde. Das Ergebnis schlug dann im politischen Berlin ein wie eine Bombe. Nicht nur, dass das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass mit diesem Sondervermögen bzw. der Umwidmung des Sondervermögens gegen die Verfassung verstoßen wurde, sondern es wurde darüber hinaus auch die Nichtigkeit des 2. Nachtragshaushaltes 2021 erklärt. Letzteres bedeutet, dass der Verfassungsverstoß so schwer ist, dass die Entscheidung von vornherein als nicht existent bewertet wird.

Dies hat natürlich große Auswirkungen auf die Haushaltsberatungen, die zum Ende des Jahres immer besonders spannend sind. Die Ampel hat aus meiner Sicht diese Entscheidung zu wenig beachtet. Es wurde überall erklärt, man würde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes respektieren. Es gibt allerdings auch keine Alternative! Inwieweit diese Entscheidung nun auf konkrete Haushaltsposten Auswirkung hat, werden wir in den nächsten Tagen feststellen. Grundsätzlich will die Ampel an ihrem Terminplan zur Verabschiedung des Haushalts festhalten. Ich kann mir allerdings sehr gut vorstellen, dass jetzt aufgrund der dringend notwendigen Priorisierung das Gezerre innerhalb der Ampel noch weiter zunimmt.

Das politische Jahr geht jetzt in den nächsten Tagen sichtbar zu Ende. Wir werden noch insgesamt zwei Sitzungswochen Ende November und Mitte Dezember durchführen. Inwieweit noch grundlegende Gesetzgebungsvorhaben verabschiedet werden, bleibt abzuwarten. Im Gesundheitsbereich könnte theoretisch das Lieblingsthema der Ampel, das Cannabisgesetz, aber auch die Digitalgesetze verabschiedet werden. Die letztere Thematik ist auf jeden Fall absolut sinnvoll und wird in der Debatte von uns grundsätzlich positiv begleitet.

Jetzt geht es allerdings erst einmal am späten Abend nach Hause, weil die Ampel zur Disziplinierung ihrer eigenen Fraktionsmitglieder um 17:45 Uhr noch eine namentliche Abstimmung angesetzt hat. Eine solche Maßnahme zur Sicherstellung der Mehrheit lässt leider deutliche Rückschlüsse darauf zu, dass die innere Disziplin und die Lust aufs Regieren im Moment schwer angeschlagen sind. Ich sehe hierin allerdings überhaupt keinen Grund zu irgendeiner Form von Schadensfreude oder Häme. Die Funktionstauglichkeit unseres demokratischen Systems darf nicht in Schieflage geraten. 

Ich wünsche allen ein schönes spätherbstliches Wochenende. Vielleicht laden schon die ersten Besuche der Weihnachtsmärkte zu einem erwärmenden Getränk ein.

Herzliche Grüße

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Podiumsdiskussion beim FORUM Institut

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Der Montag in Berlin startete direkt mit einer Podiumsdiskussion bei der gesundheitspolitischen Jahrestagung des FORUM Instituts. Natürlich war die aktuelle Fragestellung zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung prominentes Thema. Mit Kolleginnen von Bündnis 90/Die Grünen, Frau Dr. Piechotta und der Linken, Kathrin Vogler, haben wir eine aktuelle Analyse vorgenommen. Es wird bei diesen Diskussionen immer wieder schnell deutlich, dass die Wahrnehmung und Rollenverteilung im Hinblick auf die Aufgabenstellung der Industrie von Grün und Links sehr kritisch betrachtet werden.

Auf der einen Seite erwartet man, dass die Industrie die Versorgung schnellstmöglich und umfassend sicherstellt. Andererseits ist man allerdings nicht bereit, auf kalkulatorische Faktoren wie Energiepreise, Rohstoffpreise oder auch Lohnsteigerungen zu reagieren. Erneut habe ich in dieser Diskussion darauf hingewiesen, dass es unverzichtbar ist, sich mit diesen Akteuren regelmäßig auszutauschen, zumal die internationalen Lieferketten eine zunehmend große Rolle spielen. Wenn wir Deutschland weiterhin als Forschungs- und Innovationsstandort erhalten und vielleicht sogar wieder stärken wollen, müssen sich die Geschäftsmodelle der Pharmaindustrie ökonomisch auch darstellen lassen. Ich werbe deshalb nachdrücklich für einen Austausch, in dem auf Augenhöhe diskutiert wird. Die Sorgen und Nöte der gesetzlichen Krankenkassen sind mir dabei nicht fremd. Die Refinanzierung kann allerdings auch nicht dauerhaft nur mit einseitigen Sparmaßnahmen sichergestellt werden.

Diese Gesprächskreise sind immer wieder wertvolle Informationsquellen, um auch die Positionen und Beratungen der Ampelpartner in Erfahrung zu bringen. Allerdings halten sie sich bei diesen Gesprächsrunden personell immer sehr stark zurück. Man kann schon von Glück sprechen, wenn wenigstens einer der Ampelfraktionen zum Termin erscheint.

Sitzung der Arbeitsgruppe Gesundheit bei der Bundesärztekammer

Es gibt eine gute Tradition, dass unsere regelmäßigen Sitzungen der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion nicht immer nur im Parlamentsgebäude, sondern gelegentlich bei Verbänden und Institutionen stattfinden, um vor Ort die Themen zu besprechen.

In dieser Woche waren wir der Einladung der Bundesärztekammer gefolgt, um die notwendigen Veränderungen unseres Versorgungssystems und die Rolle der Ärzteschaft hierbei zu besprechen. Bundesärztekammerpräsident Dr. Reinhard stand bereitwillig unseren Fragen zur Verfügung. Mich persönlich bewegte das Thema, inwieweit eine Verschiebung bzw. Verlagerung von medizinischen Maßnahmen, wie etwa Tests oder Präventionsmaßnahmen entweder vermehrt in der ärztlichen Praxis vorgenommen werden oder – wie es Minister Lauterbach vorgeschlagen hat – auch die Apotheke hierfür eingesetzt wird. Dieses Thema wird in der Ärztekammer auch sehr intensiv diskutiert und es wurden unterschiedliche Schwerpunkte sichtbar. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass Tests oder Präventionsmaßnahmen, die für sich absolut sinnvoll sind, unter Umständen Nachfolgeberatungen bei Ärzten auslösen, die dann dort wiederum zu entsprechenden Belastungssituationen führen. Deutlich wurde allerdings, dass auch die Ärzteschaft eine grundsätzliche Bereitschaft zur Aufgabenverteilung hat, sofern diese systematisch vorher abgestimmt und besprochen wurde. 

Natürlich durfte das Thema Digitalisierung nicht fehlen. Hier ist auch die klare Position, dass ein Digitalisierungssystem funktionieren muss, um entsprechende Unterstützung bei der Ärzteschaft auszulösen. Hierzu sind im Augenblick immer noch Maßnahmen auf dem Wege. Ich persönlich tendiere eindeutig dazu, dass man die technische Umsetzung einfach der Technik und Wirtschaft überlassen sollte und nicht per Gesetzgebung in diese Prozesse eingreifen sollte. Die Digitalgesetzgebung, die zurzeit läuft, behandelt ja das Thema sehr intensiv. Es wird allerdings auch dringend Zeit, dass wir gegenüber unseren europäischen Nachbarn und weltweit aufholen, um zu einer modernen gesundheitlichen Versorgung mit digitaler Unterstützung zu kommen.

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Co-Vorsitzender des Bundesausschusses Gesundheit der MIT

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In dieser Woche tagte in Berlin aus Anlass der Verleihung des Mittelstandspreises der Bundesvorstand der Mittelstands- und Wirtschaftsunion MIT, dem ich als Beisitzer angehöre. Dabei wurden die Ausschussvorsitzenden für die insgesamt fünf Arbeitsausschüsse des Bundesvorstandes bestimmt. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass mich das Präsidium des Bundesvorstandes unter Leitung von Gitta Connemann zum Co-Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit bestimmt hat. Gemeinsam mit dem bisherigen Co-Vorsitzenden Florian Lemor werden wir jetzt gesundheitspolitische Themen mit den zahlreichen Mitgliedern der Mittelstandsvereinigung diskutieren und hierzu Positionspapiere erarbeiten können. Die Gesundheit ist sehr stark durch den Mittelstand bestimmt, sodass die Wirtschaftskraft des Gesundheitssystems und unserer gesamten Volkswirtschaft von diesem Themenbereich entscheidend mitgeprägt wird. Ich freue mich auf eine spannende und sehr abwechslungsreiche Arbeit.

Zur stellvertretenden Vorsitzenden wurde meine Kölner Kollegin Dr. Janina Jänsch bestimmt, mit der ich bereits im Bezirksvorstand Mittelrhein vertrauensvoll zusammenarbeite. Ich freue mich sehr, dass dieser Arbeitsbereich so prominent aus unserer Region besetzt werden konnte. Damit bekommt Nordrhein-Westfalen eine starke Stimme bei der Bundes-MIT.

Meine Rede zum Initiativantrag Arzneimittelversorgung

Am späten Freitagmittag hatte ich Gelegenheit, den von mir und meiner CSU-Kollegin Emmi Zöllner erarbeiteten Antrag zur Arzneimittelversorgung im Plenum vorzustellen. Seit über 1 ½ Jahren beschäftigen uns nun Arzneimittelengpässe, die aber schlicht und ergreifend im Ministerium und bei der Ampelfraktion nicht diejenige Aufmerksamkeit bekommen, die sie dringend benötigten, um die Versorgung wieder zu verbessern.

Erneut steht nun ein Herbst mit Infektionserkrankungen und Mangelsituationen vor der Tür. Deshalb haben wir 21 Punkte formuliert, mit der die Situation verbessert werden soll. Natürlich reagiert die Ampel auf derartige Forderungen außerordentlich allergisch. Ich habe in meiner Rede, die Sie nachstehend auch in der Bundestagsmediathek verfolgen können, darauf hingewiesen, dass gerade in der aktuellen Situation ein bisschen Besonnenheit, Demut und Selbstkritik sehr hilfreich wäre: https://dbtg.tv/cvid/7603958

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Anhörungen zum Digitalgesetz sowie Gesundheitsdatennutzungsgesetz

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In der letzten Woche waren die Entwürfe zum Digitalgesetz und zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz von der Ampel in erster Lesung eingebracht. Die durchzuführende Anhörung wurde bereits im Vorfeld beschlossen, sodass an diesem Mittwoch mit entsprechenden Experten diskutiert werden konnte.

Die grundlegende Ziesetzung der Gesetze ist durchaus richtig. Nur bei Einzelpositionen gibt es nicht nur bei der CDU, sondern auch in der Fachwelt Diskussionsbedarf. Ein durchaus kritischer Punkt ist die vorgesehene Befugnis, dass die Krankenkassen die Abrechnungsdaten ihrer Mitglieder zukünftig auswerten können dürfen, um daraus sogenannte unverbindliche Empfehlungen für die Patienten entwickeln zu können. Während die Krankenkassen natürlich diese Befugnis sehr wertschätzen und mit zahlreichen Beispielen darauf verweisen, dass sich gesundheitliche Risiken, Unverträglichkeiten, aber auch anderweitige Therapiemöglichkeiten aus den Abrechnungsdaten herauslesen lassen könnten, positioniert sich die gesamte Ärzteschaft wesentlich reservierter. Ich persönlich halte diese Aufgabenverteilung auch für kritisch, weil durch eine Informationsweitergabe an den Patienten, die aus einem unter Umständen überschaubaren Informationsbereich resultiert, die Autorität und auch der Überblick des behandelnden Arztes über Behandlungssituation des Patienten kritisch tangiert werden könnte.

Ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass hieraus zwangsläufig immer eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung des Patienten resultiert. Ich würde den grundsätzlich erwägenswerten Gedanken dahingehend verändern wollen, dass die Erkenntnisse, die die Krankenkasse möglicherweise gewinnt, an den behandelnden Arzt zur Interpretation und Diskussion mit dem Patienten übergeben werden. Ansonsten stand bei der Anhörung natürlich die elektronische Patientenakte im Zentrum. Auch hier gibt es allerdings unverändert die Diskussion im Hinblick auf Datenschutz einerseits und Datennutzen andererseits. Ich befürchte, dass die Diskussion tendenziell gerade auch aufgrund der Position des Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Kelber zu stark unter dem Schutzgedanken steht. Es gibt bereits jetzt weitere sensible Datensysteme, wie etwa bei den Banken, Versicherungen oder aber dem Finanzamt, die durchaus sicher funktionieren. Eine wesentlich größere Herausforderung wäre die Frage, wie die Nutzung all dieser Systeme unter einer einzigen Identitätsnummer, wie dies z.B. in den skandinavischen Ländern der Fall ist, erfolgt. Der Zugang muss für die Patienten technisch praktikabel sein. Auch hieran wird noch gearbeitet. Die Anhörung wird jetzt ausgewertet und vermutlich in der übernächsten Woche verabschiedet. Wir sind gespannt, ob die Ampel ihre Positionen bis dahin geeint hat.

    Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtereintrags

    In dieser Woche stand ein hochstrittiger und hochsensibler Gesetzentwurf der Bundesregierung auf der Tagesordnung. Der Gesetzentwurf lautet im Hinblick auf den Arbeitstitel relativ neutral „Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Inhaltlich geht es insbesondere um die Fragestellung, dass Personen durch eine Erklärung gegenüber dem Einwohnermeldeamt ihren Namen und auch ihre Geschlechtsidentität schlicht durch Erklärung ändern können. Im früheren Transsexuellengesetz bedurfte es entsprechender gutachterlicher Klärungen und gerichtlicher Entscheidungen. In der teilweise sehr lebhaft verlaufenden Debatte wurde seitens unserer Rednerinnen Dorothee Bär und Mareike Lotte Wulf sehr dezidiert darauf hingewiesen, dass insbesondere bei der möglichen Anwendung von Personen, die gerade erst 15 Jahre alt sein müssen, äußere Einflüsse oder auch nur temporäre Befindlichkeiten die Entscheidungen beeinflussen könnten, ohne über deren tatsächliche und vor allen Dingen auch gesellschaftliche Reichweite einen ausreichenden Überblick zu haben. Bei Minderjährigen kann eine fehlende Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch das Familiengericht ersetzt werden, wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht.

    Insbesondere auch unsere familienrechtlich erfahrenen Fraktionsmitglieder sehen hier eine grundlegende Veränderung der bisherigen familienrechtlichen Praxis, bei der entsprechende Entscheidungen dem Kindeswohl positiv entsprechen müssen, was zu einer Veränderung der Beweislage führt. Obwohl unsere Rednerinnen mit größter Sensibilität und fachlicher Kompetenz versucht haben, den Sachverhalt inhaltsvoll aufzuarbeiten und auf die entsprechenden Diskussionspunkte hinzuweisen, kamen von einigen politischen Seiten extreme Schärfen in die Diskussion. Es ist unübersehbar, dass durch den Gesetzentwurf aus dem Hause der Bundesfamilienministerin Lisa Paus ein gänzlich anderes Menschen- und Gesellschaftsbild implementiert werden soll, als dies typischerweise für die Vorstellung eines Christdemokraten vertretbar ist. Die weitere Diskussion bleibt abzuwarten. Hier handelt es sich allerdings auch wieder um eines der extrem ideologisch getriebenen Projekte der Ampel, bei der man der Auffassung ist, dass man die Wahrheit und die Meinung der Gesellschaft gepachtet hätte.

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    Jahres-End-Veranstaltung des Im Puls.Think Tank Herz-Kreislauf

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    Auch in diesem Jahr stand wieder die Jahres-End-Veranstaltung des Im Puls.Think Tank Herz-Kreislauf auf der Tagesordnung, bei dem ich auf dem Podium zum Thema „Gesunde Kommune“ mit Kollegen aus dem Bundestag und Vertretern des dänischen Gesundheitssystems diskutieren konnte. Mit dem diesjährigen Positionspapier und den Handlungsempfehlungen zur gesunden Kommune als Grundlage wirkungsvoller Prävention, haben wir einen intensiven Austausch über die Möglichkeiten vorgenommen, wie in die Gestaltung von Kommunen sowohl baulich als auch organisatorisch Prävention einfließen kann. Es ist auf jeden Fall besser, nicht erst darauf zu warten, bis eine Krankheit ausgebrochen ist, sondern im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten Präventionsmaßnahmen anzubieten, die sich sowohl städtebaulich als auch auf entsprechender Beratungs- und Betätigungsangebote erstrecken können. Das erarbeitete Positionspapier mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen wurde uns feierlich überreicht. Auch dieses können Sie gerne hier studieren. Für das nächste Jahr hat man schon das Thema „Gesunde Ernährung“ ins Auge gefasst.

      Ukraine militärisch stärken ist unsere Verantwortung

      Seit fast zwei Jahren führt Russland einen völkerrechtswidrigen und brutalen Krieg gegen die Ukraine – nur knappe zwei Flugstunden von Berlin entfernt. Für mich ist es wichtig, dass wir uns dies immer wieder in Erinnerung rufen: Russland greift immer noch die Zivilbevölkerung, die Infrastruktur des Landes und den Frieden in Europa an.

      Die Ukraine verteidigt ihr Land mit allen Mittel. Es ist an der Zeit, dass wir – der Westen und Deutschland – auch die Waffen liefern, die das Land braucht: Nicht nur, um sich zu verteidigen, sondern um eine realistische Chance haben zu siegen und die Landesgrenzen von 1991 zurückzuerlangen. Dazu gehören Panzer, Kampfflugzeuge und TAURUS-Marschflugkörper. Die Bundesregierung verweigert diese Lieferung von Präzisionswaffen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kritisiert dies nicht nur, sondern hat diese Woche einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um dies zu ändern.

      Es ist unsere Aufgabe als demokratisches Land, unserem Partner weiterhin an der Seite zu stehen und der Ukraine zu helfen, nicht nur Frieden in ihrem Land, sondern auch in Europa zu erreichen. Die Ukraine ist ein Partner, der sich für Europa einsetzt. Deshalb sollte das Land in die EU aber auch die NATO aufgenommen werden. Doch dafür muss sie erst einmal, mit unserer ununterbrochenen Unterstützung, den Krieg gewinnen.

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      Historisches Urteil des BVerfG zum Haushalt

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      Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum 2. Nachtragshaushalt 2021 ist von historischer Bedeutung. Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt. Auch die neue Verbuchungspraxis wurde vom BVerfG gekippt. Damit ist das BVerfG in allen Punkten der Klage von 197 Mitgliedern der CDU/CSU-Fraktion – darunter auch mir (ich berichtete) gefolgt. Klar ist, dass das Urteil weitreichende Folgen für die Haushaltspolitik haben wird.

      Karlsruhe hat damit die Selbstbedienungsmentalität der Ampel-Regierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierten Sondervermögen, Haushaltstricksereien und einer Aushöhlung der Schuldenbremse wurde ein Riegel vorgeschoben. Damit bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. Jetzt müssen Bundesfinanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.

      Mit diesem klaren Urteil stärkt das BVerfG den Deutschen Bundestag in seiner Kompetenz, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden. Das Urteil stellt die Ampel vor die Herausforderung, Maßnahmen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) nun ohne diese Mittel zu finanzieren. Sie muss sich endlich auch in der Haushaltspolitik auf das Wesentliche konzentrieren: Die Wahrung des Wohlstandes im Innern und den Schutz der Freiheit im Äußeren.

        Delegationsreise im Bereich Elektromobilität nach Taiwan

        Vom 15. bis 19. April 2024 findet eine Delegationsreise für deutsche Unternehmen und Organisationen im Bereich Elektromobilität nach Taiwan statt. Die Reise wird im Rahmen des Programms zur Internationalisierung der Regionen im Strukturwandel von Germany Trade and Invest durchgeführt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

        Die taiwanische Regierung plant mit dem „2050 Net Zero Emission Path and Strategy“ bis 2050 emissionsfrei zu sein. Ab 2040 sollen keine neuen Fahrzeuge inkl. Motorroller mit Verbrennungsmotoren mehr verkauft werden dürfen. Die öffentliche Busflotte soll bereits bis 2030 vollends elektrifiziert werden.

        Organisator der Reise sind DEinternational Taiwan, die Dienstleistungsgesellschaft des Deutschen Wirtschaftsbüros Taipei (AHK Taiwan), und die Investitionsförderungsgesellschaft NRW.Global Business in Zusammenarbeit mit den Unternehmensclustern automotiveland.nrw und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier. Ein Informationswebinar am 23. November 2023 um 9:00 Uhr gibt Einblicke in den taiwanischen Elektromobilitätsmarkt und erläutert Ablauf und Modalitäten der Delegationsreise. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.

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