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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die letzte Sitzungswoche des Parlamentsjahres 2023 ist nunmehr zu Ende gegangen. Während am Anfang der Woche noch die Unsicherheit bestand, ob Sondersitzungen durchgeführt werden müssen, hat die sogenannte „Einigung“ der Ampelkoalition in der Nacht zum Mittwoch dieses Thema beendet. Die Beratungen über die angeblichen Einigungspunkte finden erst im neuen Jahr statt. Natürlich hat diese Entwicklung die politische Arbeit in dieser Woche noch einmal intensiv geprägt. Die Punkte, die als Kompromiss ausgehandelt worden sind, sind noch sehr ungenau und lassen erkennen, dass in erster Linie die Bürgerinnen und Bürger und vor allen Dingen ganz bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie etwa die Landwirte, erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt sind. Genaues weiß man aber weiterhin nicht. Auch die Interviews, die von den Spitzen der Ampel gegeben worden sind, sind alles andere als einstimmig. Aus diesem Grunde hat auch unser Fraktionsvorsitzender Friedrich Merz in der Erwiderung zur Regierungserklärung noch einmal deutlich gemacht, dass die Ampel unverändert nicht den Eindruck vermittelt, wirklich Herr der Lage zu sein.

Für mich persönlich gab es in dieser Woche dann noch die Verabschiedung der Digitalgesetze im Gesundheitswesen. Es ging zum einen um das sogenannte Digitalisierungsgesetz, mit dem nun endgültig die elektronische Patientenakte (ePA) und einige andere elektronische Dienstleistungen eingeführt werden sollen. Mit dem zweiten Gesetz, dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz sollen die vorhandenen Daten besser ausgewertet und für die Forschung nutzbar gemacht werden. Bei beiden Gesetzen haben wir uns enthalten, weil wir die Gesetze zwar nicht als gelungen ansehen, die Regelungen allerdings in die richtige Richtung gehen und ja glücklicherweise noch Gelegenheit besteht, entsprechend nachzuarbeiten. Entscheidend ist, dass das Signal gesendet wird, dass die deutsche Gesundheitswirtschaft und das deutsche Gesundheitssystem nun endlich im Digitalisierungsbereich konkurrenzfähig gemacht werden sollen. Dies setzt allerdings neben den gesetzgeberischen Maßnahmen voraus, dass die Bevölkerung Vertrauen in diese neuen Instrumente hat und sie auch anwendet. Auch an dieser Aufgabe der Vertrauensbildung muss die Politik aktiv mitwirken.

Die Heimreise am heutigen Freitag ist allerdings wieder einmal durch diverse namentliche Abstimmungen in den späten Nachmittag verschoben worden. Mal sehen, wann ich denn meine heimatliche Umgebung begrüßen kann.

Ich wünsche Ihnen für die jetzt anstehenden Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel alles erdenklich Gute, friedvolle Begegnungen und auch gute Erholung. Die Nachrichten von Erft und Spree starten erst wieder in der ersten Januarwoche. In der Zwischenzeit werden sich mein bewährtes Team in Berlin und im Wahlkreis in Bedburg auch ihren Familien widmen können und gemeinsam mit Kindern und Freunden die Feiertage zu genießen. Vielleicht besteht ja Gelegenheit, sich auf einem der Weihnachtsmärkte einmal zu begegnen und bei einem wärmenden Glühwein ein bisschen die aktuelle Lage oder vielleicht auch ganz andere Themen zu diskutieren.

Ich verbleibe deshalb mit den besten Weihnachtswünschen

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Besuchergruppe aus dem Rhein-Erft-Kreis

BPA-Besuchergruppe im Deutschen Bundestag.

In der letzten Sitzungswoche des Plenarjahres 2023 war auch noch einmal eine Besuchergruppe aus dem Rhein-Erft-Kreis zu Gast in Berlin. Dieser Zeitpunkt ist eine Premiere gewesen, da es im Dezember sehr gut möglich ist, dass die Temperaturen in Berlin schon arktische Ausmaße annehmen können. So frostig war es allerdings dann glücklicherweise nicht, so dass die Gäste neben dem wieder sehr abwechslungsreichen Programm aus Politik, Kultur und Geschichte auch Gelegenheit hatten, einen der vielen und sehr liebevoll geschmückten Weihnachtsmärkte aufzusuchen. Berlin erstrahlt wieder in Millionen von Lichtern und es ist schon eine ganz besondere Atmosphäre, wenn man abends mit dem Wagen durch das Zentrum fahren kann.

Insgesamt waren in diesem Jahr damit auch wieder 150 Personen aus dem Rhein-Erft-Kreis auf meine Einladung und unter Organisation des Bundespresse- und Informationsamtes zu Gast in Berlin. Diese Besuche sind nicht nur für mich persönlich sehr schöne Begegnungen, sondern auch eine wichtige Informationsquelle über die hiesigen politischen Abläufe. Vieles, was hinter den Kulissen geschieht und von der Presse für nicht berichtenswert gehalten wird, ist für die politische Arbeit ein unverzichtbarer Bestandteil. Die zahllosen Gremiensitzungen und Abstimmungen, die im Gesetzgebungsprozess durchgeführt werden müssen, machen die Kernarbeit des parlamentarischen Betriebes aus. Die im Parlamentsfernsehen oder über Phoenix zu verfolgenden Plenardebatten sind eigentlich in erster Linie nur die öffentliche Bekanntgabe der internen Willensbildungsprozesse. Auch diese sind allerdings unverzichtbarer Bestandteil einer offenen und transparenten Demokratie.

Für das nächste Jahr stehen wieder insgesamt drei Reisen auf dem Plan. Die Liste der Interessenten ist sehr groß. Trotzdem können Sie sich bei Interesse mit meinem Büro in Bedburg in Verbindung setzen, weil natürlich nicht alle Termine für alle Interessierten immer terminlich passend sind und manchmal auch durch krankheitsbedingte oder sonstige Ausfälle kurzentschlossene und spontane Mitreisende gefragt sind.

Ich bedanke mich bei allen Besuchern recht herzlich für den immer wieder regen Austausch und die Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Sehr häufig ergeben sich dabei lustige persönliche Verbindungen oder ähnliche Interessen, die dann bei einem Kölsch und einer Currywurst weiter vertieft werden können. Auf bald in Berlin Ihr/Euer Abgeordneter für den Rhein-Erft-Kreis I! 

Rede zu den Digitalgesetzen im Gesundheitswesen

Es war mir ein besonderes Vergnügen, in dieser Woche das Jahr noch einmal mit einer weiteren Rede im Deutschen Bundestag abschließen zu können. Am Donnerstag standen die beiden Gesetze zur Digitalisierung im Gesundheitswesen auf der Tagesordnung. Es handelt sich um das Digitalisierungsgesetz, mit dem die elektronische Patientenakte und weitere elektronische Dienstleistungen im Gesundheitssystem eingeführt werden sollen, und um das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, mit dem die Sammlung, Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglicht werden soll. Zu diesen Gesetzen hatte ich bereits am 9. November 2023 im Rahmen der ersten Lesung vorgetragen und auch Anmerkungen gemacht, an welchen Punkten der ursprüngliche Entwurf nachgebessert werden müsste. In der Zwischenzeit hatte ein Anhörung stattgefunden, in der dann zu einer Reihe von Fragen entsprechende Stellungnahmen eingeholt werden konnten. In meiner jetzigen Rede, die Sie unter diesem Link noch einmal im Original verfolgen können, musste ich dann allerdings leider feststellen, dass an wesentlichen Punkten bedauerlicherweise die Hinweise aus der Anhörung nicht verarbeitet worden sind. Dies ist umso ärgerlich, als die Hinweise nicht nur auf Fragen der Opposition gegeben worden sind, bei denen man dann ja vermuten könnte, dass ohnehin nur die Absicht bestünde, dass Gesetzgebungsvorhaben zu torpedieren. Auch auf die Fragen der Vertreterinnen und Vertreter der Ampelkoalition gab es kritische Anmerkungen, denen bedauerlicherweise nicht nachgegangen worden ist.

Einer der Punkte, die mich besonders bewegt haben, ist die jetzt eröffnete Möglichkeit, dass die Krankenkassen ihre Abrechnungsdaten auswerten und verarbeiten können. Auf der Grundlage dieser Auswertungen können dann Hinweise an die Versicherten gegeben werden. Bei meiner Kritik geht es nicht grundsätzlich darum, dass die Krankenkassen sich mit ihren Abrechnungsdaten beschäftigen dürfen, sondern um die Tatsache, dass ich es nicht für sinnvoll erachte, dass die Krankenkassen dann direkt und gewissermaßen unter Umgehung der jeweils behandelnden Ärzte an die Patienten und Mitglieder herantreten können sollen. Gerade dies ist auch in der Anhörung von der Ärzteschaft kritisiert worden, weil das ganz besondere Vertrauensverhältnis, dass zwischen Patienten und Arzt besteht, durch solche Dritthinweise belastet und vor allen Dingen verunsichert werden könnte. Aus meiner Sicht müssten Hinweise, die den Gesundheitszustand des Patienten konkret betreffen können, über den Arzt kommuniziert werden. Die ansonsten viel zitierten Hinweise auf mögliche unbeabsichtigte Medikamentennebenwirkungen, die durch verschiedene verordnete Medikamente auftreten können, sind in der Vergangenheit schon über den sogenannten Medikationsplan in den Blick genommen worden und sollten eigentlich durch die dazu besonders berufenen Apotheken kontrolliert und behandelt werden. Leider hat sich die Ampel diesen Hinweisen verschlossen, vermutlich, um den Krankenkassen im Hinblick auf die mögliche Bewertung ihrer eigenen Patienten Spielräume einzuräumen.

Ein weiterer Punkt, der mir sehr wichtig war, ist die Frage des Schutzes des geistigen Eigentums. Zwar ist es zunächst einmal erfreulich, dass die Ampelkoalition im Gegensatz zur Position der SPD in der letzten Legislaturperiode auch der Wirtschaft die Möglichkeit der Datennutzung eingeräumt hat. Allerdings müssen Nutzerinnen und Nutzer darlegen, dass der Zweck ihrer Untersuchungen gemeinwohlorientiert ist, und die Ergebnisse der Forschungen müssen im weiteren Verlauf offengelegt werden. Beides ist ebenfalls nicht grundsätzlich zu kritisieren, könnte allerdings je nach Interpretation dazu führen, dass das geistige Eigentum der forschenden Wirtschaft verletzt wird, was dann zu finanziellen Nachteilen führt. Denn die Wirtschaft investiert in ihre Forschungen auch ganz erhebliche Geldbeträge, sodass auch die Möglichkeit gegeben sein muss, aus den Ergebnissen Einnahmen zu generieren. Auch hier fehlt es an einer ausreichenden Präzisierung der Regelungen.

Insgesamt sind wir als CDU/CSU zu der Einschätzung gelangt, dass die Gesetze in die richtige Richtung zeigen und nur noch einer weiteren Nachbearbeitung bedürfen, was auch jetzt noch möglich ist. Um dies mit einem entsprechenden Signal zu versehen, haben wir uns bei der Abstimmung enthalten. Wir werden deshalb im weiteren Verlauf genau darauf achten, dass die noch existierenden kritischen Punkte auch weiterhin bearbeitet werden. Dass meine Kritik durchaus berechtigt ist, konnte ich direkt nach meiner Rede in zahlreichen zustimmenden Kommentaren in den sozialen Medien feststellen.

Wenn Sie all die Reden noch einmal direkt und mit allen Reaktionen im Plenum verfolgen wollen, können Sie dies über folgenden Link tun: https://dbtg.tv/cvid/7604952

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Weihnachtsfeier der CDU/CSU-Fraktion

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Zum Abschluss noch ein kleines festliches Highlight der letzten Sitzungswoche. Es ist eine gute Tradition, dass die gesamte CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit allen Fraktionsmitarbeitern eine Weihnachtsfeier durchführt. Nach den Dankesworten unseres Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und des Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt folgt üblicherweise das Singen von traditionellen Weihnachtsliedern. Wie dies bei den Weihnachtsfeierlichkeiten immer so ist, zählt hierbei die stimmliche Leidenschaft und nicht die exakte Beachtung des Notenblattes… Nach einem ganzen Jahr geprägt von Politik ist dies immer eine schöne Gelegenheit, auch mit den Kolleginnen und Kollegen in einen persönlichen Austausch zu kommen. Mit diesem Gefühl der Gemeinschaft sind alle Unannehmlichkeiten oder Belastungen, die über das Jahr hinweg entstehen können, ganz schnell vergessen. Wir freuen uns auch jetzt schon auf das Jahr 2024 mit all seinen Herausforderungen. Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein hoffentlich viel friedlicheres 2024! 

Einige Anmerkungen zur Lage in Israel

Nahezu täglich erreichen mich in Berlin Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern des Rhein-Erft-Kreises, die sich intensiv und kritisch mit der Lage in Israel auseinandersetzen. Während in der Anfangsphase der Krise nach dem Terrorangriff der Hamas das Verständnis für eine Selbstverteidigung des Staates Israel nahezu einstimmig vorhanden war, mehren sich nunmehr Stimmen, in denen die Politik aufgerufen wird, sich für einen unverzüglichen Waffenstillstand einzusetzen.

Zunächst muss ich an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich festhalten, dass dem Staat Israel aufgrund der terroristischen Attacke der Hamas gemäß dem Völkerrecht ein Selbstverteidigungsrecht zusteht. Dies gilt ohne Wenn und Aber und verursacht bedauerlicherweise auch Opfer in der Zivilbevölkerung, die wir gerne alle verhindert sehen würden. Ich bin sicher, dass den Verantwortlichen in Israel diese besondere Situation durchaus bewusst ist, zumal dies auch von allen Stellen dieser Welt wie etwa dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen oder aber dem amerikanischen Präsidenten ständig wiederholt wird. Es darf allerdings nicht übersehen werden, dass Ursache der jetzigen Ereignisse ein barbarischer und durch nichts zu rechtfertigender terroristischer Angriff der Hamas am 7. Oktober war, der vollkommen unschuldige Menschen und sogar Kleinkinder und Babys getötet hat und bei dem es auch zu weiteren barbarischen Taten wie Vergewaltigungen gekommen ist. Auch heute werden noch immer über 100 Geiseln festgehalten, über deren Verbleib und gesundheitliche Verfassung es keinerlei Erkenntnis gibt. Ebenso startet die Hamas nahezu täglich Raketenangriffe auf die Zivilbevölkerung in Israel – auch aus humanitären Zonen. All dies sind Ereignisse, die auch die Politik permanent diskutiert und analysiert. Ich bin allerdings der felsenfesten Überzeugung, dass eine irgendwie geartete Befriedung der dortigen Situation nur dann möglich ist, wenn wirklich beide Seiten bereit und in der Lage sind, in einen nachhaltigen Friedensprozess einzutreten. Solange dies nicht der Fall ist, besteht aus meiner Sicht für Israel die Berechtigung, unter Beachtung des Völkerrechts von seinem Selbstverteidigungsrecht Gebrauch zu machen.

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Haushaltseinigung fragwürdiger Kompromiss

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Die am Mittwoch kurz vorgestellten Pläne der Ampel für den Bundeshaushalt 2024 sind ein fragwürdiger Kompromiss, der der Regierung allenfalls Zeit verschafft über den Jahreswechsel. Nach dem wenigen, was bekannt ist, bestehen sie aus einem Sammelsurium an Maßnahmen, um die Fehlbeträge von 17 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2024 und von knapp 13 Mrd. Euro im Klima- und Transformationsfonds zu schließen.  Statt einer echten Prioritätensetzung bei den Ausgaben – Stichworte Bürgergeld, Kindergrundsicherung und Gebäudeenergiegesetz – sollen zur Haushaltskonsolidierung über den Bundeshaushalt Kleinbeträge eingesammelt und Steuererhöhungen durchgesetzt werden.

Nach vier Wochen zähem Ringen um die Neuaufstellung des Haushalts 2024 haben wir alle gespannt auf einen Plan von Bundeskanzler Scholz gewartet, wohin er das Land mit seiner Regierung in den verbleibenden zwei Jahren dieser Wahlperiode führen will. Diese Erwartung wurde mehr als enttäuscht: Ihr wird der vorgestellte Kompromiss in keiner Weise gerecht.

Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass auf Basis einer erweiterter Notlagenerklärung 2024 die Schuldenbremse möglicherweise erneut ausgesetzt werden soll. So prüft die Ampel einen „Überschreitungsbeschluss“ – eine verschleiernde Formulierung für einen Notlagenbeschluss – für die Aufbauhilfe Ahrtal 2024 mit 2,7 Mrd. Zusätzlich wurde angekündigt, dass – sofern die Lage in der Ukraine dies erfordert – nachträglich eine Notlage zur Aussetzung der Schuldenbremse erklärt werden könnte. Ein durchschaubares Manöver: Die Lage in der Ukraine soll als Begründung angeführt werden, um das eigene Unvermögen zur Aufstellung eines soliden Bundeshaushalts zu überdecken.

Die finanzielle Situation ist ernst. Doch die Haushaltsprobleme werden durch die vorgestellten Pläne der Ampel nicht gelöst. Um Deutschland voran und den Bundeshaushalt wieder auf Kurs zu bringen, braucht es eine klare Prioritätensetzung auf der Ausgabenseite. Die Haushaltstäuschungen und -tricksereien der Ampel müssen endlich ein Ende haben.

    Halbzeitbilanz: Deutschland kann es besser

    Vor zwei Jahren wurde Olaf Scholz als Bundeskanzler im Deutschen Bundestag vereidigt. Zu diesem Anlass fand auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion eine Debatte zur Bilanz ihrer politischen Themen und Initiativen statt.

    Klar wurde: Die Ampel hat den Ernst der Lage nicht erkannt. Vielstimmigkeit, Unprofessionalität und über die Medien ausgetragener Dauerstreit bestimmen das Bild der Regierung – vom Bundeskanzler gibt es keine Führung, von einer „Modernisierungskoalition“ ist nichts mehr zu erkennen. Stattdessen kassiert die Ampel ein historisches Urteil vom Bundesverfassungsgericht, dass ihr Umgang mit dem Staatshaushalt verfassungswidrig ist.

    In ihrer Halbzeitbilanz präsentiert die Unionsfraktion Ideen, wie Deutschland besser werden kann. Dazu hat sie zu allen wichtigen Politikbereichen eine große Zahl an eigenen Vorschlägen erarbeitet: In der Asyl- und Flüchtlingspolitik wollen wir Humanität und Ordnung wieder in Einklang bringen. Wir haben aufgezeigt, wie sich illegale Migration wirksam begrenzen lässt. Wir haben dargelegt, wie die Wärmewende technologieoffen, sozialverträglich und marktwirtschaftlich gelingt. Wir fordern eine hervorragende Ausstattung für die Bundeswehr, um Deutschlands Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit herzustellen. Und im Sinne nachfolgender Generationen achten wir wie keine andere Fraktion auf nachhaltige Finanzen.

    Wir werden diese Arbeit auch in den kommenden zwei Jahren fortsetzen und damit zeigen: Deutschland kann es besser! Die Bilanz ist hier abrufbar: https://www.cducsu.de/downloadportal 

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    Klare Position zur Zusammenarbeit mit Afrika

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    Am Dienstag wurde das Positionspapier „Eine Strategie für eine neue Zusammenarbeit mit unseren afrikanischen Partnern“ in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedet. Auch ich habe an diesem Papier mitgearbeitet, denn es ist höchste Zeit für eine positive Veränderung in der Zusammenarbeit mit dem afrikanischen Kontinent.

    Trotz mehrerer Putsche in der Sahel-Region ist es wichtig, dort weiter Präsenz zu zeigen. In unserem Papier zeigen wir auf, wie ein vernetzter Ansatz, bei dem militärische, diplomatische, wirtschaftliche und entwicklungspolitische Instrumente kohärent zusammenwirken, umgesetzt werden könnte. So eine Strategie fehlt der aktuellen Bundesregierung, trotz öffentlichkeitswirksamer Übernahme des Vorsitzes der Sahel-Allianz durch Bundesentwicklungsministerin Schulze.

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit mit unserem Nachbarkontinent. Wenn wir in Afrika Armut bekämpfen und Wohlstand schaffen wollen, müssen wir der deutschen und afrikanischen Wirtschaft eine größere Aufmerksamkeit schenken. Mit gezielten Investitionen können Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum und damit Wohlstand geschaffen werden. Die Stärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und die Chancen, die der Kontinent mit einer wachsenden, jungen und digital-orientieren Gesellschaft bietet, spielen hingegen bei der Ampel kaum eine Rolle. Das muss sich ändern!

    Zudem – und dies ist mir besonders wichtig – habe ich mich im Positionspapier dafür eingesetzt, auch die globale Gesundheit nicht aus den Augen zu verlieren. Eine engere Zusammenarbeit z.B. auf dem Gebiet der Pandemieprävention oder der Forschung für vernachlässigte Tropenkrankheiten bedeutet eine internationale Stärkung globaler Gesundheit. Spätestens seit der Pandemie muss uns klar sein, dass viele gesundheitliche Herausforderungen nur in der Zusammenarbeit gelöst werden können.

      Neue Förderrunde „Energie.IN.NRW“ gestartet

      Die Suche nach innovativen Klimaschutz- und Energiewendevorhaben geht in die zweite Runde: Ab sofort können Unternehmen, Forschungsreinrichtungen und weitere Institutionen wieder Projektskizzen im Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ des EFRE/JTF-Programms NRW 2021 bis 2027 einreichen. Es werden Vorhaben gesucht, die innovative Lösungen für ein klimafreundliches und sicheres Energiesystem, für eine klimaneutrale Industrie sowie für energie- und ressourceneffiziente Gebäude anbieten. Insgesamt stehen für die drei Förderrunden rund 104 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. In der ersten Einreichungsrunde wurden bereits 22 Projekte mit einem Fördervolumen von 42 Millionen Euro ausgewählt.

       Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen in Zusammenarbeit mit KMU, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. Projektskizzen können bis zum 23. Februar 2024 bei der Innovationsförderagentur NRW eingereicht werden. Alle weiteren Informationen gibt es hier.

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