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Liebe Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Erft-Kreises,

die vergangene Woche konnte nicht abwechslungsreicher sein.

Obwohl es sich ja eigentlich um eine Wahlkreiswoche hätte handeln sollen, war der Aufgabenkatalog bunt gefächert und über ganz Deutschland verteilt. Am Montag ging es hier in Nordrhein-Westfalen zum Universitätsklinikum Essen, wo ich mich über die Themen Patientensicherheit und Organspende informiert habe. Essen ist neben den in unserer unmittelbaren Nähe gelegenen Universitäten Köln, Bonn und Aachen eine Referenzuniversität, die sich insbesondere auf dem Sektor der Organspende verdient macht.

Am Dienstag stand dann wieder die Reise nach Berlin an, um an der sogenannten Leitungsrunde teilzunehmen. Am Mittwoch ging es dann zunächst einmal in den Süden, wo ich in Hof und Regensburg an Veranstaltungen teilgenommen habe. Nach intensivem Austausch zusammen mit meinem lieben Kollegen Peter Aumer in Regensburg ging es dann wieder zurück nach Berlin. Auf der Rückfahrt habe ich dann noch der Universitätsklinik Dresden einen Besuch abgestattet, bei dem auch wieder das Thema Organspende auf der Tagesordnung stand.

Am Freitagmorgen gab es dann eine weitere Premiere für mich im Bundesrat. Das von mir verhandelte und begleitete Gesetz über die Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege stand auf der Tagesordnung. In meiner Rede habe ich es verteidigen müssen, weil die Länder der Meinung sind, dass unsere Änderungsanträge zur Stützung der Beiträge der GKV nicht ausgewogen genug seien.

Heute Abend beschäftige ich mich dann noch bei einer Veranstaltung mit dem Thema von Studien in Deutschland, die für die Weiterentwicklung der Medizin sehr wichtig sind. Am späten Abend geht es dann endlich wieder nach Hause, um die nächsten 48 Stunden in vertrauter Umgebung verbringen zu können.

Ihnen wünsche ich für den immer intensiver werdenden Herbst alles Gute, bleiben Sie gesund und denken Sie an Ihre Grippeschutzimpfung! Offensichtlich werfen nun auch schon die ersten Dominosteine und Lebkuchen ihre Schatten voraus.

Herzlichst

Ihr/Euer

Dr. Georg Kippels
Dr. Georg Kippels MdB

Deutschlandfonds zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

25kw39_Energie©TobiasKoch

In der vergangenen Woche hat der Koalitionsausschuss verschiedene Entscheidungen getroffen, die zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und zukunftsfähiger Arbeitsplätze dienen. Dazu zählt vor allem die Schaffung eines Deutschlandfonds, mit dem wir die Modernisierung unseres Landes vorantreiben: Der Deutschlandfonds mobilisiert mit gezielten öffentlichen Mitteln privates Kapital, um zentrale Zukunftsinvestitionen wirksam zu finanzieren. Er ist ein wichtiges Element unserer Investitionsagenda und ergänzt das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz. Unter seinem Dach werden mehrere im Koalitionsvertrag vorgesehene Finanzierungsinstrumente miteinander verbunden. Die Instrumente sollen insbesondere auf drei Zielbereiche mit hohem Investitions- und Modernisierungsbedarf einzahlen und in diesen Bereichen privates Kapital mobilisieren. Dazu zählen erstens Wachstum, Innovation und Resilienz, zweitens die Stärkung von Start-Ups im Verteidigungs- und Dual-Use Bereich sowie drittens der Ausbau der Energieinfrastruktur.

So werden über Fondsinstrumente wie den Zukunftsfonds und gegebenenfalls weitere Beteiligungs- und Finanzierungsplattformen gezielt Investitionen in Start-Ups, innovative Scale-ups sowie Schlüsseltechnologien unterstützt. Dabei sollen auch Finanzierungslücken im Mittelstand adressiert werden. Mit dem Rohstofffonds wird der Zugang zu kritischen Rohstoffen und seltenen Erden verbessert, die Abhängigkeit verringert, die Resilienz strategischer Wertschöpfungsketten (u.a. auch im Automobilbereich) erhöht sowie die Versorgungssicherheit in Zeiten geopolitischer Unsicherheiten gestärkt.

Daneben werden im Rahmen des Deutschlandfonds Mittel für Investitionen in VC-Fonds sowie Direktbeteiligungen des Bundes für Start-Ups und Wachstumsunternehmen aus dem Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie bereitgestellt. Damit können private Mittel für junge, häufig technologieintensive Unternehmen gehebelt und ergänzt werden.

Und über einen neuen Energieinfrastrukturfonds sollen attraktive Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen werden, um dringend notwendige Investitionen in Energienetze und den Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen. Der Fokus liegt dabei auf dem Ausbau der Energieinfrastruktur, u.a. im Bereich der Stadtwerke. Ziel ist es, die Netze für die Energiewende leistungsfähiger zu machen, die Integration erneuerbarer Energien zu beschleunigen und regionale Versorgungsstrukturen zu stärken.

Über die KfW sollen Programme aufgesetzt werden, die zur Mobilisierung privaten Kapitals unterschiedliche Instrumente nutzen.

Kampf gegen Schwarzarbeit wird verschärft

In der vergangenen Woche haben wir ein Gesetz verabschiedet, das den Kampf gegen illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung deutlich ausweitet. Im Fokus stehen nun auch Kosmetikgewerbe wie Nagelstudios und Barbershops sowie plattformbasierte Lieferdienste, die als besonders anfällige Branchen für Betrug und Schwarzarbeit gelten.

Zentraler Bestandteil der Reform ist die Stärkung der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS), einer Einheit des Zolls, die Sozialleistungsmissbrauch aufklärt. Mit dem neuen Gesetz erhält die FKS umfangreichere Ermittlungsbefugnisse und kann künftig auf digitalem Weg deutlich mehr Daten mit Polizei, Zoll und Steuerfahndung austauschen. Darüber hinaus sollen durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) größere Datenmengen gezielter analysiert werden können, um das Risiko von Schwarzarbeit zügiger zu identifizieren.

Ich halte es für sehr wichtig, dass wir dieses Gesetz verabschiedet und dadurch die Rahmenbedingungen geschaffen haben, um Schwarzarbeit in Deutschland konsequent und effektiver zu bekämpfen. Die Zahlung von Steuern und Sozialabgaben dient dem Wohl von uns allen, sei es beim Bau von Schulen und Kitas, bei der Gesundheitsversorgung oder der Sanierung unserer Autobahnen. Wer sich dieser Verpflichtung entzieht, egal ob Privatpersonen oder Unternehmen, belastet die Bevölkerung und gefährdet die Finanzierung wichtiger öffentlicher Leistungen. Auch die Marktwirtschaft wird durch illegale Beschäftigung massiv geschadet. Reguläre Arbeitsplätze werden verdrängt, die Arbeitslosenquote steigt und Betriebe, die gesetzestreu agieren, geraten in einen unfairen Wettbewerb.

25kw47_Kriminalitaet_Polizei © Tobias Koch

Bundesteilhabepreis ausgeschrieben

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Bereits zum siebten Mal vergibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Bundesteilhabepreis. Das Thema 2026 lautet „Berufseinstieg inklusiv – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“.

Der Preis ist mit insgesamt 17.500 Euro dotiert und wird an die drei besten Wettbewerbs-beiträge verliehen, die dazu beitragen können, bessere Teilhabechancen für junge Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben zu schaffen. Diese guten Beispiele können Vorbilder sein, wie Übergänge von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen erfolgreich gestaltet werden können. Wichtig dabei ist, dass sie auf andere Regionen übertragbar sind. Es können sich Projekte beteiligen, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarkts die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen fördern. Alle weiteren Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen sind auf der Webseite www.bundesteilhabepreis.de zu finden.

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