Besserer Zugang zu Facharztterminen für alle Versicherte

TSVG Wahrheit 5

Wir sind in diese Legislatur mit einem klaren Bekenntnis für mehr Patientensicherheit und einem besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung angetreten.

An diesem Donnerstag haben wir mit einem weiteren Schritt den Alltag der Versicherten und Patienten konkret verbessert.
Mit unserem Gesetzentwurf sollen die Aufgaben der Terminservicestellen deutlich erweitert und das Mindestsprechstundenangebot der niedergelassenen Ärzte erhöht werden. Gerade für die unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebiete in den ländlichen Regionen haben wir eine Lösung gefunden, die das Versorgungsnetz langfristig auf eine sichere Grundlage stellt. Künftig müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten, wenn Engpässe drohen.

Die Wartezeiten für einen Facharzttermin sind für viele Gesetzlich Versicherte, die akut eine Behandlung benötigen, unverhältnismäßig lang. Zurecht fühlen sich die Patienten dann gegenüber den Privatversicherten als „Patienten zweiter Klasse“. Wobei ich ganz klar herausstellen möchte, dass die ganz große Mehrheit der Ärztinnen und Ärzte keinen Unterschied zwischen den Patienten macht. Aber dort, wo dies doch geschieht, müssen wir dem Patientenwohl zuliebe eingreifen – und dies in enger Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten. Denn natürlich liegt gerade Ihnen eine gute Versorgung ihrer Patienten am Herzen.

Viele Zuschriften unserer Ärztinnen und Ärzte im Rhein-Erft-Kreis haben mich in den vergangenen Wochen erreicht, die vollkommen berechtigt darauf hinweisen, dass sie schon heute ein Sprechstundenangebot haben, welches die geforderten 25 Stunden bei weitem übersteigt. Ich kann deshalb verstehen, dass diese sich durch unser Gesetzesvorhaben gegängelt fühlen könnten. Leider gibt es aber keinen anderen gangbaren Weg, um auch diejenigen Ärzte zu ermuntern ihr Angebot auszuweiten, die dies noch nicht umsetzen.
Es sollte als vielmehr so zu verstehen sein, dass wir uns gerade an denjenigen, die eine große Verantwortung für ihre Patienten übernehmen, orientieren.

Für eine bessere Erreichbarkeit werden wie die Terminservicestellen ausbauen und zusammenführen, mit der Nummer 116 117 für den ärztlichen Notdienst und einem 24-Stunden-7-Tage-die-Woche-Angebot. Es ist auch bereits ein digitales Angebot in der Entwicklung, sodass künftig mit dem Smartphone bzw. dem Handy eine entsprechende Vermittlung, auch im Notfall, möglich ist.

Ein für uns ebenfalls sehr wichtiger Punkt für die Zukunftsfähigkeit und zum Zeichen des Schritthaltens mit den Herausforderungen der Digitalisierung, ist die zügige Einführung der elektronischen Patientenakte, die nun endlich, nach 14 Jahren, Einzug in unser Gesundheitssystem findet.

Deswegen soll es spätestens ab 2021 eine Verpflichtung der Kassen gegenüber ihren Patienten und ihren Versicherten geben, die Verfügbarkeit von und den Zugang zu elektronischen Patientenakten sicherzustellen.

Diese und viele weitere Verbesserungen sieht unser Gesetz vor. Es gab von einigen Stellen und Akteuren des Gesundheitssystems Unmut im Vorfeld. Ich hoffe aber, dass nun nach der 1. Lesung im Plenum die großen Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden konnten. Für diejenigen, die die Debatte nicht verfolgt haben, gibt es ebenfalls einen Reform-Check auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit.

Grundgesetzänderung aufgehalten

DigitalPakt Schule

Der Deutsche Bundestag hat am 29. November 2018 mit der Änderung des Grundgesetzes den Weg unter anderem für die Umsetzung des DigitalPakt Schule sowie den Ausbau des Bundes-Engagements bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus frei gemacht.

Die Ministerpräsidenten der Länder wiederum haben Anfang Dezember beschlossen, der Grundgesetzänderung im Bundesrat nicht zuzustimmen, sondern stattdessen den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Für die Kommunen ist die Entscheidung der Länder ein schwerer Schlag ins Kontor. Viele Schulen warten darauf, mit den Fördermitteln des Bundes die Digitalisierung des Unterrichts voranbringen zu können. Und gerade beim sozialen Wohnungsbau haben die Länder in den vergangenen Jahren trotz Bundesförderung sehr zurückhaltend agiert und damit ihren Teil zu der derzeitigen Situation auf dem Mietwohnungsmarkt beigetragen. Die Finanzmittel des Bundes werden dringend vor Ort benötigt.

Wenn die Länder kritisieren, dass der Bund mit der nun zunächst aufgehaltenen Grundgesetzänderung mehr Kompetenzen im Bildungsbereich erhalten soll, müssen sie sich ehrlicherweise auch fragen lassen, wie es denn überhaupt dazu kommen konnte. Für eine aufgabenangemessene und auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen sind die Länder zuständig. Dazu gehört auch die Ausstattung der Schulen mit modernem Unterrichtsmaterial.

Wenn die Länder dieser Verantwortung in den zurückliegenden Jahren in ausreichender Form nachgekommen wären, bestünde überhaupt keine Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung in der jetzt angestrebten Form.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die sogenannte Zusätzlichkeitsklausel, die ab dem Jahr 2020 greifen soll. Danach müssen die Länder künftig Bundesmittel durch eigene Mittel im Verhältnis 50:50 ergänzen. Aus Bundessicht und auch aus Sicht der Kommunen ist diese Zusätzlichkeitsklausel als eine Art Notwehr-Reaktion zu verstehen. Immer wieder müssen wir feststellen, dass Mittel des Bundes nicht ungekürzt und auch nicht zusätzlich bei den Kommunen ankommen. Bundesmittel sind aber kein Beitrag zur Konsolidierung von Landeshaushalten. Der Ersatz von Landesmitteln durch die Bundesförderung ist inakzeptabel, weil sie auch Sinn und Zweck des jeweiligen Bundes-Engagements unterläuft.

Die Zusätzlichkeitsklausel ist für uns im Vermittlungsausschuss unverhandelbar. Sie verhindert, dass sich die Länder auf Kosten des Bundes einen „schmalen Fuß“ machen.

Mit ihrer Ablehnung der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung treiben die Länder ein falsches Spiel auf dem Rücken der Kommunen. Wir erwarten, dass die Hängepartie schnell beendet wird. Wir erwarten auch, dass die vom Bund in Aussicht gestellten Finanzmittel zusätzlich vor Ort ankommen und dass die Kommunen mit den aus den angestrebten Investitionen erwachsenden Folgekosten nicht allein gelassen werden.

Auch hier stehen die Länder in einer klaren Verantwortung.

70 Jahre Engagement für Demokratie, Vielfalt und Toleranz – Happy Birthday Menschenrechte

Menschenrechte

Vor 70 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde eines der wichtigsten Dokumente der Geschichte verabschiedet: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen.

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Dieser erste Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) garantiert jedem Menschen die gleichen Rechte – unabhängig von Herkunft, Staatsangehörigkeit, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, sexueller Orientierung oder Identität oder Vermögen.

Was uns als Gesellschaft heute so selbstverständlich erscheint, bedeutete vor 70 Jahren einen Meilenstein sondergleichen. Denn der Zweite Weltkrieg hatte eindrücklich gezeigt, wohin die Verachtung der Menschenwürde führen kann. Und auch heute stehen die universalen Rechte auf ein Leben in Unversehrtheit weltweit unter Druck. Krieg und Vertreibung, Armut und Korruption waren auch in den Jahren 2017-2018 die Hauptursachen für Menschenrechtsverletzungen rund um die Welt. Es ist unser aller Aufgabe, jeden Tag dieses Geschenk, welches uns Frieden und Gerechtigkeit beschert hat, zu achten und zu wahren – für uns und jeden anderen.

Seit nunmehr 5 Jahren habe ich als Entwicklungspolitiker auch die vielen Verwerfungen weltweit vor Augen, die uns in unserem Alltag oft im Verborgenen bleiben. Menschenrechte sind leider im 21. Jahrhundert immer noch kein selbstverständliches Gut.

Deshalb empfinde ich es als große Ehre, durch meine Arbeit einen, wenn auch vielleicht kleinen, Beitrag leisten zu können, den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen zuzuhören und hier im Bundestag eine Stimme zu verleihen. Sei es in der direkten Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen, vor Ort in den betreffenden Ländern oder mit den zahlreichen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, sowohl bei uns in Deutschland, aber auch überall auf der Welt.

Besonders alarmierend: Auch das Menschenrecht auf Religionsfreiheit ist einem immer größeren Druck ausgesetzt. So wird beispielsweise die Religionszugehörigkeit von Christen, Juden, Muslime oder Jesiden dazu genutzt, Vorurteile zu schüren und Menschen zu verfolgen. Wir dürfen nicht aufhören, uns für eine Welt einzusetzen, in der wir die Freiheit des Nächsten unterstützen. Das umfasse auch das Recht, den eigenen Glauben ungehindert zu praktizieren, für uns als Christdemokraten auch eines unserer Kernanliegen.