Wohnraum entsteht durch Bauen. Nicht durch Enteignungen.

Seit einigen Jahren ist ein starker Zuzug in die Ballungsgebiete zu verzeichnen. Städte wie Hamburg, Frankfurt, München, Leipzig, Berlin und viele andere Großstädte wachsen kräftig. Aber auch bei uns in den anliegenden Metropolregionen und im ländlichen Raum sind bezahlbare Häuser und Wohnungen ein großes Thema. 

Deutschlands Bevölkerung wächst. Wohnungen werden knapp, die Mieten steigen. Wir alle merken, dass die Frage des bezahlbaren Wohnraums die neue soziale Frage ist. Aber: Wohnraum schafft man nicht durch Enteignungen! Durch Enteignungen entsteht nicht eine Mietwohnung zusätzlich, sondern im Gegenteil: Investoren werden abgeschreckt.

Nach den absurden Forderungen einiger Teile des linken politischen Spektrums, haben wir uns am Mittwoch in einer interfraktionell vereinbarten erweiterten Aktuellen Stunde mit diesem Thema beschäftigt.

Wir in der Union kennen den richtigen Ansatz: Bauen, bauen, bauen!

Wir gründen unsere Baupolitik auf 4 Säulen: Erstens brauchen wir deutlich mehr Bauland. Zweitens müssen wir effizienter und schneller bauen können. Drittens benötigen wir genügend Finanzmittel für Bauvorhaben. Viertens darf der ordnungspolitische Rahmen, das Mietrecht, keine unverhältnismäßigen Hürden aufbauen, die eine Bautätigkeit verhindern.

In diesem Sinne hat unsere Projektgruppe Wohnen unter Leitung von Ulrich Lange und intensiver Mitarbeit vieler Abgeordneter zahlreiche Ideen entwickelt, die wir in den kommenden Wochen nach und nach vorstellen.

Bereits im Februar haben wir mit einer Grundgesetzänderung den Weg für milliardenschwere Bundesfinanzhilfen im sozialen Wohnungsbau frei gemacht. Damit können wir die Länder auch nach 2019 unterstützen und eine der wichtigsten Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag erfüllen: Die Bereitstellung von mindestens 2 Mrd. Euro zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau.

Klar ist allerdings, dass die Länder die Mittel auch wirklich für den sozialen Wohnungsbau einsetzen müssen.

Bauland werden wir nur gewinnen, wenn auch die Länder und Kommunen mitwirken. Ein Musterbeispiel ist das Land Berlin. Wenn man das Tempelhofer Feld mit rund 300 ha mitten in der Stadt brach liegen lässt, muss man sich nicht wundern, wenn die Menschen mangels Wohnraum auf die Straße gehen.

Demgegenüber sehe ich in meinem Wahlkreis, dem Rhein-Erft-Kreis, eine positive Perspektive, da doch zahlreiche Vorhaben auf dem Weg sind, die auch die Bezahlbarkeit des Wohnraums ausdrücklich im Auge haben. Noch in dieser Woche wurde in der Stadt Bedburg ein weiteres Projekt beschlossen.

Emotionale Generaldebatte zu vorgeburtlichen Bluttests

Fortschritt und Innovation in allen Bereichen unseres Lebens bringen uns vermehrt in die Situation, dass wir uns mit grundlegenden Fragestellungen auseinandersetzen müssen, wie wir einen ethischen Konsens auf gesamtgesellschaftlicher Basis erreichen können, ohne unsere Werte, vor allem auch christlichen Werte, aufzugeben.

In dieser Woche haben wir in einer Orientierungsdebatte die Frage, ob und inwieweit die Kosten neuer Diagnosemöglichkeiten zur Früherkennung des Downsyndroms durch die Krankenkassen übernommen werden sollen, behandelt.

Es ist eine schwierige ethische Herausforderung – zwar ist ein Bluttest deutlich risikoärmer als die bisher eingesetzte Fruchtwasseruntersuchung. Gleichzeitig wird damit gerechnet, dass eine leichtere Verfügbarkeit einer Untersuchung zu einer zunehmenden Selbstverständlichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei Kindern mit Downsyndrom führen wird.

Natürlich muss man anerkennen, dass es den Test bereits seit Jahren in der Anwendung gibt und er sicherlich nicht wieder vom Markt verschwindet. Wenn es für den neuen risikoärmeren Test andere Regeln gäbe, als für den alten risikobehafteten, wäre das weder rational, ethisch oder medizinisch zu erklären. Hiermit würde man ebenfalls manifestieren, dass nur Frauen mit ausreichend Geld diesen Test in Anspruch nehmen können.

Gleichzeitig dürfen wir es aber unter keinen Umständen zulassen, dass Frauen einem sozialen Druck ausgesetzt werden und dies ihre Entscheidung beeinflusst. Wie auch unsere Patientenbeauftragte, Prof. Dr. Claudia Schmidtke vorschlug, könnte man mit der Kostenübernahme eine verpflichtende psychosoziale Beratung implementieren.

In der Debatte wollen wir die nötige gesellschaftliche, sozialethische und politische Klärung voranbringen, denn in allererster Linie sollte unsere Gesellschaft immer den Schutz des Lebens als oberste Prämisse setzen.

Ebenso muss die klare Botschaft sein, dass Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft herzlich willkommen sind und eine Bereicherung darstellen. Ich lehne deshalb jede systematische Vorselektion – egal auf welcher Grundlage – kategorisch ab. Jeder Mensch ist ein Individuum, den es zu respektieren gilt.

Verblisterung heißt Qualität in der Arzneimittelversorgung

An diesem Dienstag war ich zu Gast beim  Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer (BPAV) und durfte mich mit den Mitgliedsunternehmen, unter anderem auch dem Kölner Apotheker und innovativen Verblisterer Erik Tenberken,  über die mannigfaltigen Herausforderungen der Branche austauschen.

Unter patientenindividueller Arzneimittelverblisterung versteht man das Verpacken von Arzneimitteln in Einnahmeeinheiten, die auf die tageszeitliche Abfolge der Einnahme abgestimmt sind. So werden die Arzneimittel in eine Blistertüte verpackt, die an einem bestimmten Termin einzunehmen sind.

Bei der zuverlässigen und sicheren Versorgung von Patienten, die regelmäßig auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, kommt den Arzneimittelverblisterern eine Schlüsselrolle zu. Die patientenindividuelle Verblisterung ist ein bereits in vielen Einrichtungen etabliertes und innovatives Verfahren, welches die Qualität der Arzneimittelabgabe verbessert, die Kosten signifikant senkt und einen erheblichen Einfluss auf die Reduktion vermeidbarer Krankenhausaufenthalte und der Reduktion von Behandlungsfehlern hat.

Darüber hinaus kann Pflegepersonal entlastet werden, sowie stärkt die Verblisterung die Therapietreue im Sinne der Patientensicherheit. Unbeabsichtigte Wechselwirkungen durch Fehlmedikationen können vermieden werden.

Allerdings ist die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung im Bereich der Multimedikation noch nicht zum Standard erhoben worden. Wir sollten deshalb darüber nachdenken, inwiefern wir zeitnah eine geregelte Vergütungsstruktur einführen können, um diese zuverlässige und sichere Dienstleistung flächendeckend anbieten zu können.

Einige konstruktive Vorschläge wurden seitens der Mitgliedsunternehmen bereits vorgetragen. So wäre es z.B. möglich verblisterte Arzneimittel aus den bestehenden Rabattverträgen herauszunehmen. Hierzu werden wir in den kommenden Wochen innerhalb unserer Arbeitsgruppe Gesundheit sicherlich noch Gelegenheit haben, die konkreten Vorschläge zu analysieren und zu bewerten. Fest steht für mich allerdings, dass wir mit Blick auf die Patienten- und Versorgungssicherheit nicht auf diese Dienstleistung verzichten können.

Nichts ist stärker als eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung

Diese Woche hatte ich die große Ehre die Exekutivdirektorin von UNFPA, dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, Frau Dr. Natalia Kanem bei einem parlamentarischen Frühstück kennenzulernen. Zu den Aufgaben des Bevölkerungsfonds gehört es weltweit das Bewusstsein für Themen wie sexuelle und reproduktive Gesundheit, Familienplanung, Bildung, Gleichberechtigung der Geschlechter und Schutz vor Gewalt gegen Kinder und Frauen zu stärken. Ziel ist es die nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 zu erfüllen. Dieses Vorhaben stand bereits bei der Kairoer Weltbevölkerungskonferenz 1994 im Mittelpunkt, da dort erstmals Bevölkerungs-, Entwicklungs- und Frauenrechtspolitik miteinander verbunden wurden.

Dr. Kanem legte uns bei dieser Gelegenheit den jährlichen Bevölkerungsbericht vor. Ein sichtbarer Erfolg ist  das Sinken der Müttersterblichkeit seit 1990, die um 44 Prozent zurückgegangen ist. Allerdings könnte die Anzahl der Todesfälle weiter gesenkt werden, wenn mehr Mädchen und Frauen Zugriff auf moderne Verhütungsmittel haben. Weltweit haben geschätzt 214 Millionen von ihnen nicht die Möglichkeit sich vor einer Schwangerschaft zu schützen- das stellt jede vierte Frau im gebärfähigen Alter in Entwicklungsländern dar. Die Ursache für das Fehlen der Verhütungsmittel lässt sich an verschiedenen Indikatoren messen. So stellen wirtschaftliche, geografische, institutionelle und rechtliche Barrieren eine Hürde im Informationsfluss dar.

 Bereits seit mehreren Jahren verfolgt die Bundesrepublik Deutschland das Vorhaben und steht dem UNFPA finanziell zu Seite. Einen weiteren Unterstützer stellten bis vor einiger Zeit die USA dar, allerdings sind durch das Durchsetzen der Global Gag Rule („man spricht nicht darüber“) jegliche Zahlungen an UNFPA eingestellt worden. Dies war ebenfalls ein wichtiger Punkt, der zur Sprache kam, da automatisch mehrere Millionen Dollar im Fonds fehlen, die für die Durchsetzung der Agenda 2030 benötigt werden.

Durch das Gespräch mit Frau Dr. Kanem ist wieder deutlich geworden wie wichtig die weitere Unterstützung des Fonds ist, um den Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen ein besseres Leben zu ermöglichen.

Ein ganzer Strauß entwicklungspolitischer Themen – doch leider am Thema vorbei

Am heutigen Freitag haben wir eine Vielzahl entwicklungspolitischer Themen innerhalb nur eines Tagesordnungspunktes beraten! Eigentlich ist es kaum möglich, dieses umfassende Thema so verkürzt darzustellen.

Das  Verhältnis zu Afrika beherrscht die entwicklungspolitische  Debatte und zwar nicht nur aus Sicht von Deutschland, sondern auch und insbesondere aus Sicht der EU.

Derzeit verhandelt die EU mit den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifiks über ein Nachfolgeabkommen zum auslaufenden Cotonou-Abkommen, welches im Jahre 2020 ausläuft.

Das neue Abkommen soll die EU-Perspektive des Jahres 2020 mit derzeit 27 Mitgliedstaaten widerspiegeln – vielleicht auch von 28 Mitgliedstaaten, wenn unsere britischen Freunde weiterhin den Brexit verschieben!

Im Zeichen des angeschlagenen Multilateralismus das richtige Signal. Afrika ist der Nachbar Europas und uns vielfach verbunden. Eine Allianz wird allen nutzen und zwar wechselseitig und keineswegs als Einbahnstraße von Norden nach Süden.

Aber seit 2000 hat sich vieles entwickelt:

  • Die Millenium-Ziele sind von den Nachhaltigkeitszielen schon wieder abgelöst worden und diese bestimmen unser aller Handeln.
  • Die afrikanischen Staaten wachsen zusammen, auch wenn dies sicher noch nicht vollendet ist.
  • Afrika erkennt den Wert seines Binnenmarktes und strebt seit 2018 mit der EU eine afrikanische Freihandelszone an.
  • Die EU steht aber auch in Konkurrenz zum ehemaligen Entwicklungsland China, das im Jahre 2016 für 23,9 % der Direktinvestitionen verantwortlich zeichnet. Im Oktober 2018 waren es auf einen Schlag noch einmal über 60 Mrd. Dollar und es baut an seiner neuen Seidenstrasse auch in Afrika.

Die Grundlage für ein Abkommen hat sich also sichtbar verändert, aber der Wille zur Zusammenarbeit ist beiderseits erkennbar. Und es ist uns auch bewusst, dass sich Afrika und der karibische  bzw. pazifische Raum sehr wohl grundlegend unterscheiden, wie auch die Kanzlerin im Herbst gegenüber dem angolanischen Präsidenten bestätigte.

Deutschland hat das Gewicht gerade in der Partnerschaft zwischen der EU und der Afrikanischen Union seinen Einfluss geltend zu machen und die laufenden Verhandlungen positiv zu beeinflussen. Dabei können bilaterale Verbindungen nützlich sein.

In den Verhandlungen werden weitreichende Fragestellungen geklärt werden müssen und es kann sein, dass das bis 2020 nicht zu schaffen ist. Dann wäre eine vorbereitende Vereinbarung mit der Benennung der Regelungspunkte ein guter Einstieg und eine vertrauensbildende Maßnahme. Entwicklungsinvestitionen unter Einbindung von Privatkapital, Dienstleistungen und Migration sollten auf dieser Liste auf jeden Fall Erwähnung finden.

Und dann könnte auch die Zeit zur Klärung der Finanzierungswege der EU – EEF oder EU-Budget- genutzt werden.