70 Jahre Grundgesetz

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„Wir beginnen mit dieser Arbeit in der Absicht und dem festen Willen, einen Bau zu errichten, der am Ende ein gutes Haus für alle Deutschen werden soll.“ Mit diesen Worten begrüßte Karl Arnold, der damalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens, am 01.September 1948 den Parlamentarischen Rat im Bonner Museum Koenig.

Am 23. Mai 1949 war es dann soweit, Deutschland gab sich eine Verfassung.

Es gab zu dieser Zeit nicht viele, die daran glaubten, dass aus den Trümmern des Reiches ein demokratischer Staat entstehen könnte. Es wäre wohl auch mehr eine Vision gewesen zu glauben, dass dieser Staat auch 70 Jahre später noch sein Wesen und Sein über die damals neu zu schreibende Verfassung definieren würde.

Das Grundgesetz ist die Geburtsurkunde unseres Staates, auch wenn es 1949 nur in einem Teil Deutschlands in Kraft treten konnte. Es bildet noch immer die Grundlage für unsere parlamentarische Demokratie und unseren sozialen Rechtsstaat. Das Grundgesetz hat die Bundesrepublik weit getragen. Wir konnten auf seiner Grundlage die Westbindung und die Soziale Marktwirtschaft errichten und die europäische wie die deutsche Einigung erzielen. Wir nahmen die 70. Wiederkehr des 23. Mai 1949 zum Anlass über den Stand und die Perspektive unserer Verfassung im zu diskutieren und zu prüfen ob unser Grundgesetz den Anforderungen unserer heutigen Zeit noch standhält.

70 Jahre Grundgesetzt

Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit. Das Jubiläum ist auch Anlass, um über die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung und deren Bedeutung für unsere Gegenwart zu reflektieren. Mit Unterstützung der Unionsfraktion hat der Bundestag deswegen entschieden, den 70. Jahrestag des Grundgesetzes mit einer Debatte im Deutschen Bundestag zu würdigen.

Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte eines jeden Bürgers gegenüber dem Staat seien. Das Grundgesetz wolle nicht den perfekten Menschen schaffen und setze ihn auch nicht voraus. Im Gegenteil, es gibt den Menschen die Möglichkeiten, sich erst einmal so zu entfalten wie sie sind, betonte unser Fraktionsvorsitzender Ralph Brinkhaus. Das sei in der heutigen Zeit unverändert aktuell, in der es Tendenzen gebe, den Menschen ein bestimmtes Verhalten vorzuschreiben.

Neben Ralph Brinkhaus hatte auch unser nordrhein-westfälische Landesgruppenvorsitzender die Gelegenheit, die CDU/CSU-Fraktion bei der vereinbarten Debatte zu „70 Jahre Grundgesetz“ als Redner zu vertreten: „Den vielen lobenden Stimmen zur Wirkungsmacht unserer Verfassung habe ich ein Lob auf die Verfassungsänderung hinzugefügt. Denn das Grundgesetz marschiert nicht an der Spitze des Fortschritts, sondern es sichert einen gesellschaftlichen Grundkonsens. So bildet das Grundgesetz eine wichtige Klammer für unser Zusammenleben in Deutschland. Es ist sowohl anpassungsfähig als auch integrationsstiftend.
Zunächst nur als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz seit nun sieben Jahrzehnten die Verfassung unserer freiheitlichen Demokratie – anfänglich nur für Westdeutschland, seit 1990 für ganz Deutschland.

Dass unser Grundgesetz ein agiler und lebendiger Rahmen unseres Zusammenlebens ist, beweist, dass es bereits mehr als 60-mal seit Bestehen geändert wurde, um den Bedürfnissen einer sich entwickelnden Gesellschaft gerecht zu werden. So z.B. gerade erst in diesem März geschehen, um die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Implementierung Digitaler Bildung besser und schneller zu ermöglichen.“

Öffentliche Anhörung zur Reform der Psychotherapeutenausbildung – Wir haben die richtigen Weichen gestellt

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Unsere geplante Reform der Psychotherapeutenausbildung, von der ich in der vergangenen Woche bereits berichtet habe, wurde nun mit allen führenden Experten und unmittelbar Betroffenen in einer Öffentlichen Anhörung des Gesundheitssauschusses diskutiert.
Sehr erfreulich ist, dass wir mit diesem Gesetzesentwurf ganz offensichtlich genau die Bedürfnisse angesprochen haben und Lösungen entwickeln konnten, die aus Sicht der Psychotherapeuten für eine bedarfsgerechte Ausbildung notwendig sind.

Auch die Fachleute sehen nach 20 Jahren den Bedarf einer Modernisierung und begrüßen auch die geplante finanzielle Entlastung für die Auszubildenden.

Konkret schlagen wir mit unserem Gesetzesentwurf vor, dass die Psychotherapie ein eigenständiges Studienfach wird, das fünf Jahre dauert (drei Jahre Bachelor- plus zwei Jahre Masterstudium) und mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen wird. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt unter der Berufsbezeichnung Psychotherapeut.

Auf das Studium folgt eine Weiterbildung in stationären und ambulanten Einrichtungen, wobei die Behandlungsleistungen der Psychotherapeuten in Weiterbildung von den Krankenkassen vergütet werden. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeuten in das Arztregister eintragen lassen und sich für eine Zulassung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewerben.

Einige Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche hatten die geladenen Sachverständigen dennoch. In den kommenden Wochen bis zu der finalen Beratung des Gesetzes werde ich mich als Berichterstatter nun noch einmal sehr intensiv mit den einzelnen Vorschlägen auseinandersetzen und auf Machbarkeit und Sinnhaftigkeit im Kontext des Ausbildungssystems prüfen.

Vertragsärztliche Versorgung wird bundesweit gestärkt

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Im vergangenen Herbst wurde das Gutachten zur vertragsärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundeausschuss veröffentlicht und machte sehr deutlich, wo wir künftig Engpässe zu erwarten haben, wenn nicht aktiv nachgesteuert wird.

Dieser Aufgabe kam der G-BA nun nach und verkündete am gestrigen Donnerstag die bundesweite Schaffung von 3470 zusätzlichen neuen Niederlassungsmöglichkeiten für Vertragsärzte.

Diese zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Bedarfsplanungsinstrumente ist ein wichtiger Beschluss, mit dem eine noch wohnortnähere und an die unterschiedliche Krankheitslast in den einzelnen Regionen angepasste ärztliche Versorgung ermöglicht wird. Die mit Zustimmung der Patienten- und auch Ländervertreter beschlossenen Neuerungen stärken insbesondere die haus- und kinderärztliche Versorgung und die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Zudem wird die Versorgung in ländlichen Regionen gestärkt. Die 3470 Arztsitze kommen zu den heute freien Niederlassungen hinzu, so dass bundesweit insgesamt 6.906 Niederlassungen erfolgen.
Dabei sind die Festlegungen des G-BA zur Bedarfsplanung nur der allgemeine Rahmen, von dem die Länder und Landesausschüsse je nach den regionalen Gegebenheiten abweichen und zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten eröffnen können. Diese Prüfung und Anpassung vor Ort ist essentiell, denn es ist nicht möglich, von Berlin aus in einer Richtlinie verbindliche und passgenaue Regelungen für jeden Kreis und jede Gemeinde in Deutschland zu treffen, die in ihrer Struktur völlig unterschiedlich sein können.

Deshalb werden künftig die Regelungen flexibilisiert und weitgehende Abweichungsmöglichkeiten eröffnet, die helfen, konkrete Probleme vor Ort zu lösen.

Was mit den Bedarfsplanungsinstrumenten jedoch nicht gelöst werden kann, ist, das Problem eines generellen Ärztemangels oder fehlender Bewerber auf freie Arztsitze. Mit den neuen Niederlassungsmöglichkeiten haben wir noch keinen einzigen neuen Arzt am Patienten/In der Versorgung. Wir werden daher auch weiterhin intensiv daran arbeiten, die Niederlassung in ländlichen Gebieten für junge Ärzte attraktiver zu machen. Dies ist eine große Herausforderung und Aufgabe, die wir nur gemeinsam mit den Ländern, Kreisen und Kommunen angehen können.

Bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht

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Wesentlicher Teil der Migrationspolitik ist die Rückkehr derer, die unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Bleiberecht in Deutschland haben. Die Zuführungsquote zu Rückführungsmaßnahmen soll zügig deutlich gesteigert werden. Einer Pflicht zur Ausreise muss die tatsächliche Ausreise so schnell wie möglich folgen.

Das Ausweisungsrecht wird deswegen durch das in erster Lesung von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht dahin-gehend überarbeitet, dass Personen, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, leichter ausgewiesen werden können. Auch der besondere Ausweisungsschutz wird überarbeitet und zielgenauer für die jeweilige zu schützende Personengruppe gefasst. Fehlanreize zum rechtswidrigen Verbleib im Bundesgebiet trotz vollziehbarer Ausreisepflicht werden so beseitigt.

Vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern wird die Duldung mit dem Zusatz „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil sie das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit selbst herbeiführen oder sie zumutbare Handlungen zur Erfüllung ihrer Passbeschaffungspflicht nicht vornehmen.

Außerdem werden unter anderem die Voraussetzungen für Sicherungshaft systematischer gefasst, die Möglichkeiten zu ihrer Anordnung werden ausgeweitet. Der Anwendungsbereich der Vorbereitungshaft wird dahingehend erweitert, dass auch die Vorbereitung einer Abschiebungsanordnung zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr möglich wird.

Mehr Fairness in der Paketbranche – Nachunternehmerhaftung ist ein maßvoller Schritt

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Der Koalitionsausschuss hat die Einführung der Nachunternehmerhaftung für nicht geleistete Sozialabgaben in der Paketbranche beschlossen. Dies ist ein maßvoller Schritt, um unübersehbare Probleme in Teilen der Branche zu lösen.

Die Aufsichtsbehörden haben die Missstände schon seit längerem im Blick. So brachte die unionsgeführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen bereits 2018 eine Arbeitsschutzaktion „Fairer Versandhandel“ auf den Weg. Zur erwünschten Verhaltensänderung in den auffälligen Teilen der Branche hat dies aber leider nicht geführt. Letztendlich überwiegen die Argumente für eine Schärfung des rechtlichen Instrumentariums. Wir setzen mit der Änderung bei Verstößen gegen die Beitragspflicht zur Sozialversicherung an, wenngleich die bei Kontrollen der Behörden festgestellten Delikte auch Verstöße in größerem Stil gegen das Mindestlohngesetz und das Aufenthaltsrecht umfassen.

Experten bescheinigen diesem Schritt aber generalpräventive Wirkung, die sich auch auf Erfahrungen aus der Baubranche und der Fleischverarbeitung stützt. Wir wollen eine für die Betriebe möglichst aufwandsarme Regelung umsetzen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge reicht zum Beispiel für eine „Enthaftung“ des auftraggebenden Unternehmens in der Regel vollkommen aus.

Zusätzlich sind umfangreiche bürokratische Entlastungen für Arbeitgeber an anderer Stelle geplant. In der Baubranche haben vergleichbare Regelungen bereits vor eineinhalb Jahrzehnten zu geordneten Verhältnissen beigetragen. Von diesen profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen. Arbeitgeber wie Arbeitnehmer der Branche stehen hinter ihrem Fortbestand. In der Fleischverarbeitung zeigt eine Regelung aus dem Jahr 2017 ebenfalls positive Wirkung.

Die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche wird auch künftig die Ausnahme bleiben. Sie setzt aber das Signal, dass der Gesetzgeber da handelt, wo gewollte unternehmerische Freiräume für Geschäftsmodelle ausgenutzt werden, die Rechtsverstöße wie etwa das Unterlaufen von Sozialnormen und Wettbewerbsverzerrung zu Lasten seriöser Unternehmen zumindest billigend in Kauf nehmen. Insbesondere schafft sie auch mehr Fairness im Wettbewerb zwischen Online-Handel und dem mittelständischen Handel vor Ort.