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Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus im Bundestag

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76 Jahre Befreiung der Konzentrationslager in Deutschland und 1700 Jahre jüdisches Leben auf deutschem Boden. Zwei bedeutsame Zahlen, die in der feierlichen Gedenkstunde an die Opfer des Holocausts im Bundestag in dieser Woche eine Rolle spielten. Ein Anlass, der aber auch Warnung ist. Wir alle wissen, dass jüdisches Leben in Deutschland dramatischerweise nicht nur mit Hoffnung verbunden ist.

Die Erinnerung an die Befreiung der Konzentrationslager bleibt unsere immerwährende Verpflichtung. Als Politik und Zivilgesellschaft sind wir angehalten die Erinnerung an das Unrecht wach zu halten und die NS -Verbrechen aufzuarbeiten. Diese Kraftanstrengung darf niemals nachlassen. Jeder Versuch das Leid der Opfer zu instrumentalisieren, zu relativieren oder vergessen zu machen ist eine Schande, die wir nicht dulden dürfen. Diese Botschaft muss leider auch im Bundestag laut und gewissenhaft verbreitet werden. Im Plenarsaal durften wir am Mittwoch den Gastrednerinnen Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern und Marina Weisband, die für die Generation der Nachfahren der Shoah-Überlebenden sprach, zuhören. Beide warnten inständig davor einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Nazi-Verbrechen und die anschließende Identitätssuche der Jüdinnen und Juden in Deutschland zu setzen.

Vor genau einem Jahr durfte ich das World Holocaust Remembrance Center Yad Vashem in Jerusalem besuchen, die gemeinsam mit so vielen anderen unermüdlich Aufarbeitung und Aufklärung betreiben. Um die Erinnerung auch in diesem Ausnahmejahr aufrecht zu erhalten, bieten viele Gedenkstätten digitale Formate an. Ausgewählte Angebote zum Holocaust-Gedenktag finden sie auf den Seiten der Bundesregierung unter: https://bit.ly/3oo6fN6  Ich lade Sie zum gemeinsamen, wenn auch digitalen, Erinnern ein.

„Europa bei uns zuhause“ – Wettbewerb prämiert Städtepartnerschaften und ihr grenzüberschreitendes Engagement

Gerne möchte ich heute auf einem ganz besonderen Wettbewerb aufmerksam machen, dessen Bewerbungszeitraum in dieser Woche gestartet ist. Kommunen, Städtepartnerschaftsvereine und zivilgesellschaftliche Organisationen können sich ab sofort beim Wettbewerb „Europa bei uns zuhause“ 2021 bewerben. Die Landesregierung prämiert innovative, beispielgebende und öffentlichkeitswirksame Projekte europäischer Städtepartnerschaften und Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit Partnern in den Niederlanden und Belgien.

Dieser Wettbewerb startet in einem Jahr mit bedeutenden Ereignissen. 2021 feiern wir das 75. Jubiläum des Landes Nordrhein-Westfalen. Zugleich blicken wir auch zurück auf 75 Jahre Freundschaft zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich. Diese und andere Freundschaften inner- und außerhalb der EU zu pflegen, ist eine wichtige Aufgabe, in der ich die Landesregierung gerne unterstütze.

Ich lade herzlich öffentlichkeitswirksame Projekte, die den europäischen Gedanken bei kulturellen Ereignissen vermitteln oder Projekte, die in Zusammenarbeit mit europäischen Partnern entstehen, zur Bewerbung ein. Ebenso werden Workshops prämiert, in denen Ideen für neue Zielgruppen oder innovative Strategien erarbeitet werden, wie Europa den Menschen in Nordrhein-Westfalen nähergebracht wird. Unter https://mbei.nrw/de  finden Sie detaillierte Informationen, die Wettbewerbsbedingungen und der Bewerbungsbogen. Einsendeschluss für Projekte (Durchführung zwischen 1. August 2021 bis 31. Juli 2022) ist der 1. Juni 2021. Erfolgreiche Projekte werden mit bis zu 5000 Euro nachträglicher Kostenerstattung ausgezeichnet.

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Deutsche Wirtschaft wieder im Aufschwung – Vorstellung des Jahreswirtschaftsberichts 2021

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Unser Bundeswirtschaftsminister hat in dieser Woche den Jahreswirtschaftsbericht 2021 in einer Regierungserklärung vorgestellt. Er machte einmal mehr deutlich, dass Haushaltskonsolidierung entscheidend ist, um aus der Krise herauszukommen. Positiv ist außerdem zu vermelden, dass die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr weiter robust mit 3 Prozent wachsen wird. Die Substanz der Wirtschaft bleibt also trotz Krise intakt und kann sich erfolgreich gegen deren Auswirkungen stemmen. Auch an dieser Stelle unterstrich Herr Altmaier die klare Botschaft, dass die deutsche Wirtschaftskraft erst wieder ihr volles Potenzial entfalten kann, wenn Neuinfektionszahlen und die Zahlen der Toten drastisch gesenkt werden.  

Unser stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Carsten Linnemann nennt zudem vier Punkte, die nun zur Überwindung der Corona-Krise nötig sind: Wirtschaftshilfen, bessere Verlustrechnung, Stufenpläne für die Öffnung der Wirtschaft und bessere Rahmenbedingungen für die Digitalisierung im Wirtschaftsbereich. Das alles werden wir jedoch nur realisieren können, wenn wir an der Haushaltskonsolidierung festhalten und die Schuldenbremse wieder in Kraft setzen. Nur so können wir für unsere nachfolgenden Generationen finanzielle Spielräume schaffen, die in meinen Augen ganz wesentliche Komponenten der Generationengerechtigkeit sind.

Mehr Zeit für Steuerberatung – Insolvenzantragspflicht länger ausgesetzt

Im Bundestag haben wir in dieser Woche ein Gesetz verabschiedet, mit dem wir die regulär mit Ablauf des Monats Februar 2021 endende Steuererklärungsfrist für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängern. Dies gilt für steuerlich beratene Fälle. Ebenfalls um sechs Monate verlängert wird die zinsfreie Karenzzeit für den Besteuerungszeitraum 2019. Dadurch wollen wir eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Steuerberaterinnen und Berater im Lichte der zusätzlichen Anforderungen durch die Corona-Pandemie gewährleisten.

Als CDU/CSU-Fraktion haben wir uns schon seit langer Zeit für ein solches Gesetz stark gemacht. Nun setzen wir ein klares Zeichen, indem wir weitere Corona-bedingte Regelungen für Unternehmen in Schwierigkeiten verabschieden. Die Insolvenzantragspflicht bleibt bis zum 30. April 2021 ausgesetzt. Wir schaffen zudem einen zusätzlichen befristeten Schutz vor Insolvenzanfechtung für Zahlungen aufgrund von Corona-bedingt gewährten Stundungen.

Ich stand in den vergangenen Monaten immer wieder mit Steuerkanzleien aus dem Rhein-Erft-Kreis im Austausch und weiß deswegen um die große Belastung und den Zeitdruck unter der die Branche leidet. Es ist klar, dass wir da als Bundespolitik Nachholbedarf haben. Als Fraktion haben wir deswegen auch aus dem Bundestag heraus immer wieder Druck im Bundeswirtschafts- und Finanzministerium gemacht. Ich bin froh, dass das nun aufgegriffen und konstruktiv umgesetzt wird. Wir machen ein Schritt in die richtige Richtung, werden aber entschieden für dieses Thema weiter streiten.

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Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin beschlossen

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Im Bundestag haben wir am Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin verabschiedet. Es war unser erklärtes Ziel die Ausbildung der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß, attraktiv und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln. Mit der Reformierung der vier Berufe in der Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin ist uns das gelungen. So wird es in Zukunft einen verbindlichen Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung geben. Für die Ausbildung darf kein Schulgeld mehr erhoben werden. Auch werden die bisherigen Berufsbezeichnungen verbessert. Auch wenn die bewährten Tätigkeiten natürlich erhalten bleiben, werden wir die Ausbildungsziele jedoch weiter modernisieren und spezifizieren. Die rein praktische Ausbildung wird zudem umfangreich ausgeweitet.

Das sind vor allem tolle Neuigkeiten für die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. In besonderen Einsatzsituationen und innerhalb klar definierter Grenzen wird ihnen die Ausübung von Heilkunde gestattet. So schaffen wir für diesen so wichtigen Berufszweig Rechtssicherheit in der täglichen Arbeit, die nicht selten über Leben und Tod entscheidet.

Ich freue mich persönlich sehr über diesen Durchbruch, der eine große Erleichterung für Notfallsanitäterinnen und Sanitäter bedeutet. Es ist ihnen nun möglich bis zum Eintreffen einer Ärztin oder eines Arztes rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art auszuüben, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben und es erforderlich ist. Ich berate seit vielen Jahren Auszubildende in den Heilberufen im Rettungsdienst juristisch und bin deshalb über bisherige prekäre Situation im Bilde. Nun aber senden wir als Politik ein klares Signal: (rechtliche) Anerkennung für wichtige Arbeit.

Meine Rede im Plenum

Heute habe ich zu einem Antrag der Linken im Plenum Stellung beziehen können. Neben einer zentralen Beschaffung von FFP2-Masken wollen sie für private Käufe dieser Masken die Abgabepreise auf die Selbstkosten deckeln. Gleichzeitig sollen Arbeitgeber dazu verpflichtet werden, allen Beschäftigten, die deren Präsenz am Arbeitsplatz unabkömmlich ist, kostenlose Masken zur Verfügung zu stellen. Auch sollen pauschal die Leistungen der Grundsicherung angehoben werden. Darauf beläuft es sich aber auch schon, denn mehr gibt der knapp einseitige Antrag der Linken nicht her. Man bekommt den Eindruck, dass dieser Antrag mehr der Verbesserung der Antragsstatistik und dem Erfolg bei der Suchwortfunktion dient, als der Förderung der Lösung der Fragen im Kampf gegen die Pandemie.

Nach einem kurzen Blick auf die Gesundheitspolitischen Schlagzeilen der letzten Tage wird schlussendlich auch deutlich, dass dieser Antrag eigentlich reine Zeitverschwendung ist. Wir haben inzwischen mehr als genug medizinische Masken in Deutschland verfügbar, die zu völlig vertretbaren Preisen abgegeben werden. Auch die Versorgung der über 60 jährigen mit ausreichend Masken ist durch die Schutzmaskenverordnung vom 14.12.2020 sichergestellt. Bisher konnten so 35 Millionen Menschen versorgt werden. Im Schnitt liegt der Preis für eine FFP2-Maske unter 2 Euro und für OP Masken deutlich niedriger bei circa 10 Cent. Für einen radikalen Markteingriff und Preisdeckelung besteht daher keine Veranlassung. Auch die zweite Forderung nach kostenfreien Masken am Arbeitsplatz ist seit dem 21.02.2021, als die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten ist, vollkommen obsolet. Der Antrag der Linken stammt im Übrigen vom 26.01. Ich bin außerdem der Meinung, dass man Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durchaus zutrauen darf, dass sie selbst ein veritables Interesse an der Gesundheit ihrer Belegschaft haben. Vor dem Hintergrund der Corona-spezifischen Sonderleistungen, die für Grundsicherungsempfänger und deren Familien bereits in Kraft getreten sind, ist auch die Erhöhung dieser Leistungen wohl eher ideologisch als logisch zu begründen.

Meine ganze Rede können Sie hier anschauen

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