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Karneval der besonderen Art

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Vielleicht erging es Ihnen wie mir dieses Jahr an Weiberfastnacht. Wehmütig schwelte ich in Erinnerungen vergangener Jahre. Zugleich aber auch voll Vorfreude auf die Zeit, wenn wir wieder gemeinsam fiere, schunkeln und danze können. Das aktuelle ahr erfordert Disziplin und als Karnevalist sind wir uns dessen bewusst, dass Verantwortung nicht nur zu tragen ist, wenn die Freude groß ist, sondern auch wenn wir den Nächsten schützen müssen. Der gesellschaftliche Zusammenhalt steckt in einem Karnevalisten in Fleisch und Blut, daher sind wir Rheinländer auch in diesen Tagen so geduldig im Umgang mit dem Ausfall der diesjährigen jecken Tage.

Gleichwohl sind mit der Vorfreude auch kleine Gesten verbunden, die uns Jecken doch schon in diesem Jahr Freude ins Gesicht zaubern. Besonders bleibt mir der gestrige Ordenstausch mit meinem Freund und Bundestagskollegen Erwin Rüddel in Erinnerung. Mit Abstand, Maske aber auch dem notwendigen Frohsinn konnte ich dem Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses und Bezirksvorsitzenden der Rheinischen Karnevals-Kooperation e.V., den Orden „meiner“ Bedburger Narrenzunft von 1886 überreichen. Ebenso konnte ich seinen Orden entgegennehmen. Ein tolles Zeichen und eine Erinnerung an ein Karneval der besonderen Art.

Nun ist es wichtig auch in der Fastenzeit soweit es geht die Kontakte einzuschränken und sich dieser Pandemie entschieden entgegenzustellen, damit wir am 11.11. wieder freudig schunkeln können.

Eine dynamische Woche mit neuen Corona Beschlüssen geht zu Ende

Sicherlich haben Sie es bereits der Presse entnommen: Bund und Länder haben am Mittwochabend die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen bis zum 07. März beschlossen. Am Donnerstagmorgen hat unsere Bundeskanzlerin dazu auch wieder eine Regierungserklärung im Plenum des Bundestages abgegeben, in der Sie die verlängerten Maßnahmen nachvollziehbar begründete. Trotz der glücklicherweise stetig sinkenden Infektionszahlen, macht uns die drohende Ausbreitung der deutlich aggressiveren Virusmutanten, wie wir sie aus Südafrika, Großbritannien und inzwischen auch aus unserem Nachbarland Tschechien kennen, große Sorgen. Selbst wenn wir alle darunter leiden und es uns anders wünschen würden, gibt es doch gegen die weitere Ausbreitung kein sinnvolleres Mittel als Kontaktbeschränkungen. Ein schnellerer Öffnungskurs hätte ein stetiges Vor- und Zurück und möglicherweise auch einen neuen Lockdown nach Ostern bedeutet. Das bietet den Bürgerinnen und Bürgern weder Verlässlichkeit, noch Berechenbarkeit und würde vor allem nicht auf wissenschaftlichen Empfehlungen beruhen. Natürlich würden wir gerne positivere Nachrichten verbreiten oder einen Langzeitplan vorlegen. Das aber ist schlicht nicht möglich. Das Virus ist und bleibt unberechenbar und daran können auch die Apelle und Forderungen nach flächendeckenden Öffnungen der Opposition nichts ändern. Unser Anspruch hingegen ist und bleibt Ehrlichkeit im Umgang mit der Pandemie und nicht zuletzt der Schutz von Menschenleben, auch wenn das große Einbußen bedeutet. Von der aktuellen Pandemie und dem Lockdown profitiert niemand, sondern viele Menschen und deren berufliche wie persönliche Existenzen leiden. Dass bestimmte Parteien versuchen daraus politisches Kapital zu schlagen, finde ich nicht vertretbar. Ich stehe voll und ganz hinter den Entscheidungen von Bund und Ländern.

Lockerungsmaßnahmen wurden nun an einen Grenzwert und nicht an ein bestimmtes Datum gekoppelt. Das sorgt grade für einiges Aufsehen, ich finde es aber vollkommen richtig und logisch. Wenn die Inzidenz unter 35 pro 100.000 in einer Woche sinkt, können der Einzelhandel, Galerien und Museen sowie Betriebe für körpernahe Dienstleistungen mit tragfähigen Hygienekonzepten wieder öffnen. Diese Zahl ist nicht willkürlich gewählt, sondern stammt aus dem Infektionsschutzgesetz, was es bereits vor der Corona-Pandemie gab. Ab einer Inzidenz von 35 Fällen auf 100 000 Einwohner werden laut Infektionsschutzgesetz normalerweise erste Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen. Nun kommen wir aktuell ja aus der anderen Richtung, also von weitaus höheren Zahlen, was im Umkehrschluss dann bedeutet, dass ab einer Inzidenz von 35 Maßnahmen gelockert werden könnte. Eine Ausnahme gibt es nun lediglich für Friseure und in einigen Bundesländern auch für die Schulen. So will zum Beispiel NRW die Schulen bereits ab dem 22.02 wieder stufenweise öffnen. Zugegebenermaßen halte ich das für bedenklich und hoffe deshalb auf ausgefeilte Testkonzepte, damit von den Schulen keine Gefahr ausgeht. Auch halte ich es durchaus für sinnvoll, Lehrer und Betreuungskräfte in der Impfpriorität hochzustufen. Das ist für mich auch ein Zeichen des Respekts für unsere Lehrkräfte.

Am heutigen Freitag stand die erneute Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf der Tagesordnung des Bundestages. Damit schaffen wir den Rahmen für die Maßnahmen, die dann die Länder treffen können. Diese müssen der jeweiligen Situation natürlich angemessen sein. Das Thema wurde zunächst in die federführenden Ausschüsse überwiesen und wird anschließend in zweiter und dritter Lesung wohlüberlegt im Bundestag beschlossen.

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Meine Rede im Plenum

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Heute durfte ich wieder zu einem gesundheitspolitischen Thema im Bundestag sprechen. Die Rede ist vom öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Deutschland. Eine Einrichtung, die derzeit von existenzieller Bedeutung ist. Die Grünen hatten einen Antrag dazu vorgelegt. Sie forderten eine dauerhafte Stärkung des ÖGD, da dieser angeblich vor allem finanziell für den zukünftigen Gesundheitsschutz der deutschen Bevölkerung nicht ausreichend gut aufgestellt ist.

Diese Darstellung entspricht nicht der Wahrheit, denn wir stellen zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD (am 29. September vom Bund und den Ländern beschlossen), bereits 4 Milliarden Euro bis zum Jahr 2026 von der Bundesebene aus zur Verfügung. Dabei haben sich Bund und Länder ebenfalls darauf geeinigt, dass sie zur Stärkung des ÖGD jeweils weitere Maßnahmen in ihren Zuständigkeitsbereichen auf den Weg bringen müssen. Entscheidend ist hier, dass der ÖGD föderal organisiert ist. Trotzdem haben wir von Bundesebene aus zugesichert, den ÖGD unter anderem bei der Digitalisierung der Gesundheitsämter sowie beim Aufbau von mehr Personal zu unterstützen. Der Antrag der Grünen lässt sowohl den Pakt für den ÖGD, als auch die föderale Zuständigkeitsverteilung aus den Augen.

Ich habe deshalb genau dies getan und das Augenmerk meiner Rede auf die unermüdliche Arbeit des Gesundheitsamtes im Rhein-Erft-Kreis gelegt. Auch an dieser Stelle möchte ich unserem Landrat, Frank Rock, und unserem Gesundheitsdezernenten, Dr. Christian Nettersheim, und seinen Kollegen sowie dem Team der Verwaltung für Ihre engagierte Pandemiebekämpfung danken. Ein konkreter Blick in den Rhein-Erft-Kreis zeigt ganz deutlich: Das Gesundheitsamt arbeitet effizient und hat vor allem mehrere organisatorische Maßnahmen ergriffen, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie im Kreis beigetragen haben. Ich denke da beispielsweise an die zwei Drive-In Testzentren oder die mobilen Testfahrzeuge. An diesem Beispiel erläutert zeigt sich also: der Antrag der Grünen kann wenig Mehrwert bieten, denn der Pakt für den ÖGD greift bereits überall dort, wo sich der Bund überhaupt einmischen darf. Alles andere übergebe ich gerne in die Verantwortung meiner engagierten Kolleginnen und Kollegen auf Landesebene.

Wirtschaftshilfen für alle – eine Übersicht

Bereits in der vergangenen Woche hatten sich die Spitzen der Großen Koalition im Bundestag auf weitere wirtschaftliche Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie geeinigt. Dazu zählen unter anderem Hilfen für Familien, Unternehmen, Grundsicherungsempfänger und die Kulturbranche. In dieser Woche haben wir im Bundestag dazu in erster Lesung beraten, damit die Hilfen auch schnell bei den betroffenen ankommen. Beraten haben wir zum Beispiel einen Steuerlichen Verlustrücktrag, der für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben wird. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Zudem behandelten wir einen Corona-Zuschuss für erwachsene Grundsicherungsempfänger und einen Kinderbonus. Für Gastronomische Einrichtungen soll es außerdem eine Mehrwertsteuersenkung bis Dezember 2022 geben, da sie durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Auch das Programm „Neustart Kultur“ geht in die nächste Runde. Das Anschlussprogramm wird mir einer weiteren Milliarde Euro aufgelegt. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in der Fraktion werde ich für die schnelle Verabschiedung dieser Maßnahmen streiten.

Seit Mittwochnachmittag ist zudem die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Betroffene Unternehmen können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche und bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Natürlich ist es aber ärgerlich, dass die bereits angekündigten Überbrückungshilfen für Unternehmen noch nicht ausgezahlt sind. Erhebliche Verantwortung für die schleppende Auszahlung trägt Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der dauernd bürokratische Hürden errichtet. Diese Missstände muss das Bundesfinanzministerium zügig aus dem Weg räumen, damit die Hilfsgelder nun schnell bei den Unternehmen ankommen. Das Bundeswirtschaftsministerium und Peter Altmaier konnten sich im Zuge der Überbrückungshilfe III für wesentliche Verbesserungen einsetzen, die nun zum Beispiel Reiseveranstaltern, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, dem Einzelhandel und den Solo-Selbstständigen helfen sollen. Nach intensivem Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft im Rhein-Erft-Kreis weiß ich, dass diese Hilfen dringen gebraucht werden. Nun müssen sie auch pünktlich ankommen.

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Gemeinsam gegen Einsamkeit

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In unserer Fraktionssitzung haben wir in dieser Woche ein Positionspapier zum Kampf gegen Einsamkeit beschlossen. Bereits vor der Corona-Pandemie war das ein dringliches Thema, weil wir zunehmend mehr Single-Haushalte in Deutschland haben und auch immer mehr Menschen im Alter alleine sind. Als Fraktion haben wir verstanden, dass die Zunahme der Einsamkeit und deren Folgewirkungen eine der großen Herausforderungen unserer Zeit ist. Die Kontaktbeschränkungen kommen erschwerend hinzu. Wer schon vor der Corona-Pandemie wenige Kontakte hatte, hat jetzt oft niemanden mehr zum Reden. Insbesondere der älteren Generation, der wir so viel verdanken, leidet heute oft still. Das können wir nicht hinnehmen. Wir schlagen deshalb eine nationale Strategie vor, um den Trends der Mobilität, Urbanisierung, Digitalisierung und Alterung der Gesellschaft aktiv als Gemeinschaft zu begegnen.

Ein zentrales Ziel dieser Strategie besteht darin, Menschen bis ins hohe Alter dabei zu unterstützen, selbstbestimmt zu leben und an der Gesellschaft teilzuhaben. Einsamkeit und soziale Isolation sollen ein Schwerpunkt unserer sozialen und politischen Arbeit werden. Wir müssen die Forschung intensivieren, Programme auflegen und neue Konzepte für eine Gegenstrategie entwickeln. Wir wollen außerdem eine oder einen Einsamkeitsbeauftragten bei der Bundesregierung bestellen. Dieses Amt soll als zentraler Ansprechpartner und Koordinator für die Umsetzung der Strategie über die Ressorts und Ebenen hinweg zum Einsatz kommen. Außerdem wollen wir einen nationalen Aktionsplan Einsamkeit schaffen, der konkrete Ziele definiert und Maßnahmen strukturiert.

Den Beschluss über das Positionspapier möchte ich zum Anlass nehmen und uns alle dazu ermutigen Brücken der Gemeinschaft zu bauen. Kirchgemeinden und Vereine, Unternehmen und Hausgemeinschaften – jede und jeder Einzelne sollte sich fragen: Was kann ich tun? Welche Nachbarin habe ich lange nicht gesehen? Welcher Kollege wohnt allein? Mit einem kurzen Telefonat oder einem Gespräch über den Gartenzaun können wir schon viel erreichen.

Fasten geht auch Online? – Start der Online-Fastenaktion für eine Alkohol-Pause

Am 17. Februar startet in diesem Jahr die Online-Fastenaktion von „Alkohol? Kenn dein Limit.“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Sie will motivieren und unterstützt auch in diesem besonderen Jahr dabei sechs Wochen auf Alkohol zu verzichten. Es geht darum eigene Gewohnheiten auf den Prüfstand zu stellen und gezielte Anregungen zu bekommen. Nun mussten wir ja leider rund um den ausgefallenen Karneval schon auf das geliebte Kölsch verzichten, aber grade das kann doch Anlass sein, um ein bisschen mehr auf die eigene Gesundheit zu achten.

Grade im Hinblick auf Alkohol gibt es viele gute Gründe dafür. Alkohol ist nämlich ein Zellgift und kann Organe schädigen. Wer weniger Alkohol trinkt, reduziert das Risiko für viele schwere Erkrankungen. Eine Alkohol-Pause wirkt sich zudem positiv auf den Blutdruck, die Qualität des Schlafs und das allgemeine Wohlbefinden aus. Die BZgA rät daher insbesondere in der herausfordernden Zeit der Corona-Pandemie, Alkohol nicht aus Stress, Frust oder Langeweile zu konsumieren. Depressionen, Niedergeschlagenheit und verstärkte Ängste können mögliche Folgen sein und längerfristig kann sich schleichend eine Abhängigkeit entwickeln.

Mit Beginn der Aktion zur Fastenzeit sind auf der Internetseite der Kampagne Tipps zu finden, wie der Alltag alkoholfrei gestaltet und das Alkoholfasten erfolgreich gemeistert werden können. Auf www.kenn-dein-limit.de sowie den Facebook- und Twitter-Kanälen der Kampagne finden sich einfache Ratschläge zur Selbstmotivation und wie sich alte Gewohnheiten ändern lassen. Toll finde ich auch die Rezepte für alkoholfreie Drinks. Auch werden die positiven Effekte des Alkoholfastens erläutert und warum es sich lohnt, durchzuhalten. Ich möchte Sie ermutigen in der Fastenzeit auf Alkohol zu verzichten, denn schnell werden Sie die positiven Effekte selbst spüren.

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Wertvolle Informationen der Krebsregisterdaten länderübergreifend besser nutzen

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Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten beschlossen. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist die Zusammenführung der Daten aus Krebsregistern der Länder, sodass diese noch zielführender und effizienter für die Behandlung der Patientinnen und Patienten eingesetzt werden können. So kann auch das Krebsgeschehen in Deutschland insgesamt besser analysiert und die Versorgungsforschung verbessert werden. Wir planen, dass das Gesetz im Juli 2021 in Kraft tritt.

Eine Krebsdiagnose ist für die Betroffenen sowie für Ihre Familien und Freunde eine große Herausforderung, die Angst machen kann und vor allem viele Fragen aufwirft. Umso wichtiger ist es daher, dass ärztliche Begleitung und vor allem effektive Behandlungspläne schnell bereit stehen. Das Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten setzt genau hier an, denn durch die Zusammenführung der Daten können Krankheit und ihr Verlauf in allen Ausprägungen besser verstanden werden. Patientinnen und Patienten werden also besser versorgt und die Behandlungsmethoden können effektiver gestaltet werden.

Als Mitglied des Gesundheitsausschusses werde ich mich diesem Thema intensiv annehmen und den Gesetzentwurf entschieden vorantreiben. Die richtige Behandlung und vor allem auch die so wichtige Begleitung nach einer Krebsdiagnose geht nicht nur die Betroffenen und deren Familien etwas an, sondern ist auch eine Frage der richtigen politischen Rahmengestaltung. Dieser Verantwortung werden wir mit diesem Gesetz gerecht, denn mehr Wissen bedeutet immer differenziertere Beurteilung der Behandlungsmethoden.