Wirklich positive Nachrichten bringt uns in diesen Tagen verlässlich das RKI. Die Neuinfektionen und die 7-Tages-Inzidenzen sinken tagtäglich. Die Corona-Lage in Deutschland entspannt sich, was zum einen auf die erfolgreiche Impfkampagne, zum anderen aber auch auf das verantwortungsvolle Handeln vieler Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen ist. Gleichwohl ist es für eine Entwarnung leider immer noch zu früh. Denn in vielen anderen Ländern der Welt, auch Europas, sind die Inzidenzen nach wie vor hoch oder steigen aktuell wieder. Besorgniserregend ist auch die Ausbreitung von hochansteckenden Mutanten des Coronavirus.
Aus diesen Gründen haben wir an diesem Freitag im Bundestag die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ um drei Monate verlängert. Sie gilt nun bis Mitte September, der Bundestag kann sie allerdings auch schon vorher beenden. Die erneute Feststellung der epidemischen Lage erlaubt es der Bundesregierung, Rechtsverordnungen zur Bekämpfung der Pandemie zu erlassen. Die geltenden Regeln zum Impfen, Testen oder Reisen bestehen fort.
Entgegen vieler anderslautender Nachrichten dazu, ist die Verlängerung der epidemischen Lage aber nicht gleichbedeutend mit weiteren Einschränkungen oder Lockdown-Maßnahmen. Die sog. Bundesnotbremse ist eine andere Regelung, die am 30. Juni 2021 ausläuft und dann keine Anwendung mehr findet. Leider werden diese beiden Regelungen in der Diskussion immer wieder verwechselt und lösen dadurch falsche Schlüsse aus. Der Beschluss zur epidemischen Lage ist in erster Linie Grundlage dafür, dass die Exekutiven bei Bedarf Regelungen treffen können (es aber natürlich nicht müssen). Zudem kann die Bundesregierung so aber auch die wirtschaftlichen Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmen verlängern (Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe III). Wir haben diese Entscheidung also getroffen, um nun sicher den Weg aus der Krise zu gehen.
Oder um es bildlich zu beschreiben: Man sollte die Feuerwehr nicht abschaffen, wenn es mal drei Monate nicht gebrannt hat!
Die Infektionszahlen sinken, die Impfzahlen steigen. Zahlreiche Bundesländer öffnen Kindergärten und Schulen für den Präsenzunterricht – nach Monaten der Einschränkungen. Geschäfte und Gaststätten können wieder Kundinnen und Kunden empfangen. Unsere Lebensqualität kehrt Schritt für Schritt zurück. Gleichzeitig wollen wir gemeinsam wachsam bleiben. Genau hier kommt die kostenlose CovPass-App ins Spiel, die in dieser Woche vorgestellt wurde. Zusammen mit der schon bekannten Corona-Warn-App kann die abgeschlossene Corona-Impfung direkt auf das eigene Smartphone geladen werden. Dort können zukünftig übrigens auch die Genesung von einer Corona-Erkrankung oder ein aktuelles negatives Testergebnis angezeigt werden.
Für die Anzeige des Impfnachweises brauchen Sie lediglich die App und einen sogenannten QR-Code, den Sie auf Wunsch nach der Corona-Impfung (je nach Impfstoff, nach der zweiten oder der ersten Impfung) demnächst direkt in Ihrem Impfzentrum, bei Ihrem Arzt oder in Ihrer Apotheke erhalten können. Sobald Sie den digitalen Impfnachweis auf Ihrem Smartphone geladen haben, brauchen Sie Ihren gelben Impfpass nicht mehr dauernd mit sich herumzutragen. Um den Datenschutz müssen Sie sich dabei keine Gedanken machen, denn Ihre vollständigen Impfdaten sind nur auf dem eigenen Smartphone gespeichert und Sie selbst entscheiden, wann und wo Sie diese Informationen vorzeigen wollen.
Wie Sie die CovPass-App richtig benutzen, sehen Sie auf dem Bild!
Aktuell waren oder sind in Deutschland knapp 3,7 Millionen Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Ein Teil dieser Betroffenen zeigt leider auch Monate nach der Infektion Symptome, ein sog. „Long-Covid“. Dieser neuen Herausforderung für unser Gesundheitssystem müssen wir gerecht werden. Am Montag fand deshalb eine Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss statt, um Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens zu befragen. Aktuell liegen nur wenige wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, zu welchen Langzeitsymptomen es nach einer Corona Infektion kommen kann. Aus der Befragung nehme ich außerdem mit, dass klar zwischen den verschiedenen Gruppen der Erkrankten unterschieden werden muss. Es erkranken sowohl Patientinnen und Patienten nach einem schweren Corona-Verlauf (zum Teil mit Hospitalisierung), als auch Jüngere, die lediglich einen milden oder moderaten Akutverlauf hatten. Auch Kinder sind zum Teil von den Langzeitschäden, die zum Beispiel chronische Ermüdung und anhaltendende Atemnot beinhalten, betroffen. In der Anhörung wurde deutlich, dass es deshalb strukturell organisierter und flächendeckend verfügbarer Einrichtungen zur Behandlung und Erforschung bedarf. Nicht nur muss die Sensibilität der Behandelnden deutlich erhöht werden, sondern auch die gesellschaftliche Akzeptanz des Krankheitsbildes als tatsächliche Erkrankung. Unter anderem die Krankenhäuser fordern deshalb ein Behandlungskonzept, das die Erkrankten umfassend behandelt. So kann auch die wissenschaftliche Forschung an Long-Covid gestärkt und gefördert werden.
Als Gesundheitspolitiker lege ich sowohl auf die klinischen als auch auf die gesellschaftlichen Aspekte besonderen Wert, denn wir müssen auch die gesundheitsökonomischen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen in den Blick nehmen. Die Aufgabenstellung an die Politik ist deshalb ganz klar: wir brauchen eine enge Kooperation mit den Kliniken und eine hohe Sensibilität aller Beteiligten für die Thematik, damit wir diese kommende Herausforderung für das Gesundheitswesen gut auffangen können. Ich möchte dieses Thema gerne prioritär in die kommende Legislaturperiode mitnehmen.
Heute Morgen haben wir im Bundestag das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz endlich verabschieden können. Dem voraus ging eine lange und intensive Debatte. Wir mussten dabei vor allem eine Balance zwischen dem realistisch wirtschaftlich Leistbaren und den schwierigen Arbeitsbedingungen in vielen Exportländern finden.
Im Prozess der Erarbeitung des Sorgfaltspflichtengesetztes war es auch mein vorrangiges Bestreben gleichzeitig die bestmögliche Lösung für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Entwicklungs- und Schwellenländern und für die Interessen der deutschen Wirtschaft zu finden. Angetrieben war ich dabei zum einen von der positiven Bereitschaft der Wirtschaft konstruktiv an einer Lösung zu arbeiten, um das Leben der Menschen entlang der internationalen Lieferketten zu verbessern. Zum anderen trieb mich aber auch das Wissen um die schwierigen Arbeitsstationen in den Produktionsländern an. Hier denke ich aus aktuellen Anlass an die 160 Millionen Kinder in Arbeit, deren Anzahl zum ersten Mal nach zwei Jahrzehnten Fortschritten in der Bekämpfung von Kinderarbeit wieder gestiegen ist. Zusätzlich sind neun Millionen Kinder zusätzlich durch die COVID-19-Pandemie stark gefährdet in Kinderarbeit zu geraten. Diese Zahlen sind erschreckend und führen uns die Dringlichkeit des Gesetzes noch einmal vor Augen. An dieser Stelle möchte ich die Worte unseres zuständigen Ministers zitieren, die die Grundhaltung eines jeden Menschen im Umgang mit dieser Aufgabe eindrücklich beschreibt: „Was du nicht willst, dass man dir tu’, das füg auch keinem andern zu.“ Genau diesen Grundsatz legen wir unserem Gesetz zu Grunde.
Genau deshalb bin ich sehr glücklich darüber, dass mein geschätzter Kollege und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Herman Gröhe die herausfordernden Verhandlungen mit der SPD zum Erfolg geführt hat. Dass ich in diesem Prozess auch juristisch beratend unterstützen konnte, erfreut mich umso mehr. Als Wirtschaftskraft kann Deutschland mit diesem Gesetz nun ein positives Vorbild für unsere Partnerländer und hoffentlich auch für die europäische Union sein.
Zu Beginn der Woche hatte die SPD versucht von sich Reden zu machen, indem sie unseren Bundesgesundheitsminister beschuldigte, er habe versucht minderwertige Corona-Schutzmasken an Menschen mit Behinderung, Obdachlose oder Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger abzugeben. Dieser Vorwurf ist nicht nur beleidigend und respektlos, ich halte es auch für grob fahrlässig besonders vulnerable Gruppen zu verunsichern, um parteipolitische Stimmung zu machen.
Klar ist, alle Schutzmasken wurden zusammen mit dem TÜV Nord und der Dekra intensiv geprüft und als den Anforderungen des Corona-Infektionsschutzes für angemessen empfunden. Die Sicherheit von medizinischer Schutzausrüstung hat im BMG immer oberste Priorität gehabt. Hintergrund der Angelegenheit ist, dass die in Europa weitestgehend übliche (aber nicht ausschließlich vorgeschriebene) CE-Zertifizierung zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr verfügbar war. Insbesondere zu der Zeit war jegliche Schutzausrüstung sehr knapp geworden. Es ist daraufhin ein besonderer Prüfmaßstab für Infektionsschutzmasken aus China entwickelt worden, der unter dem Begriff CPI bekannt ist. Dieser CPI-Prüfmaßstab des BMG ist hinsichtlich der wesentlichen Anforderungen an Masken vom Typ FFP deckungsgleich mit dem vereinfachten Prüfgrundsatz CPA, den das BMAS nun fordert. Alle Schutzmasken, die den CPI-Prüfmaßstab erfüllen, gewährleisteten einen effektiven Infektionsschutz und sind ganz klar keine Schutzmasken zweiter Klasse.
Es macht mich wütend, dass die SPD in diesem Maße Politik auf Kosten besonders verletzlicher Gruppen unserer Gesellschaft macht. Ich schließe mich da gerne den Worten von Jens Spahn an: „Dass einige nun bewusst Obdachlose und Menschen mit Behinderung verunsichern, um Stimmung zu machen, sagt mehr über den Zustand der SPD als über die Qualität der Masken aus.“
Die Corona-Pandemie hat uns viele neue Erkenntnisse für Verwaltung und Bürokratie gebracht, die wir nun klug nutzen müssen. Wir wissen, dass unser Grundgesetz, der Föderalismus und die kommunale Selbstverwaltung bewährte Mittel sind und sie eine starke und belastbare Grundlage bieten. Unsere Strukturen und Prinzipien in Staat und Verwaltung können aber noch mehr und was wir brauchen ist eine ordentliche Aktualisierung, damit unser Land einfacher, agiler, digitaler und krisenfester wird.
Genau aus diesem Anlass hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag in dieser Woche ein korrespondierendes Positionspapier beschlossen und 40 konkrete Maßnahmen zur Staatsmodernisierung vorgeschlagen. Wir wollen erreichen, dass die Strukturen, Ebenen, Institutionen und Verantwortlichkeiten unseres Staates und der Verwaltungsaufbau und die dazu gehörende Finanzausstattung kritisch auf den Prüfstand gestellt wird. Mit besserer Verzahnung aller Ebenen wollen wir eine bessere und modernere Funktionsfähigkeit des Staates mit klaren Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten erreichen. Um Komplexität und komplizierte Verfahren auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern endlich zu reduzieren, müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenterweise noch breiter und vor allem selbstverständlicher verankert werden. Hier setzen wir deshalb auch ganz stark auf kluge Impulse aus der Zivilgesellschaft, um die besten Lösungen für Staat und Gesellschaft zu finden.
Selbstverständlich ist das nur ein kleiner Ausschnitt aus dem NEUSTAAT-Programm. Klar ist, wir in Berlin müssen mit guten Beispiel vorangehen und Modernisierung im Staatswesen ermöglichen. Einen entscheidenden Vorteil haben wir aber bereits: wir fangen nicht bei Null an! Schon in der jetzt endenden Legislaturperiode haben wir entscheidende Modernisierungsschritte wie etwa die Registermodernisierung oder das Onlinezugangsgesetz erfolgreich auf den Weg gebracht. Genau daran wollen wir ab Herbst anknüpfen. Ich freue mich, wenn Sie Lust haben selbst mal in das Positionspapier rein zu lesen. Sie finden es hier: https://bit.ly/3zhagde