Berlin, 27.04.2016

Juristisches Vorgehen gegen belgischen Pannenreaktor ist dringend geboten

Dr. Georg Kippels – MdB

Seit Monaten treiben die Gefahren, die von dem belgischen Atomkraftwerk Tihange 2 ausgehen, die Bevölkerung unserer Region um.

Den Schritt der NRW-Landesregierung nun endlich in das Klageverfahren, welches die Städteregion Aachen schon Anfang Februar beim höchsten belgischen Verwaltungsgericht eingereicht hat, einzusteigen, begrüße ich außerordentlich.

Bereits im Januar dieses Jahres habe ich mich mit einem Brandbrief an das Bundesumweltministerium gewandt – mit einem ernüchternden Ergebnis. Zwar wurde eingeräumt, dass das Ministerium die Auffassung teilt, dass es einer verstärkten bilateralen Zusammenarbeit mit Belgien bedarf, es wird sich aber nicht in der Lage gesehen, einheitliche technische Normen und Sicherheitsstandards durchzusetzen.

Nachdem sich die Bundesumweltministerin Hendricks (SPD) außer Stande sieht, die berechtigten Interessen und das Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger vor der belgischen Regierung vehement zu vertreten, war die Klageeinreichung ein notwendiger und überfälliger Schritt. Es wäre allerdings zu wünschen, dass auch im zuständigen Bundesministerium die notwendige Unterstützung bereitgestellt wird.