Berlin, 17.01.2020

„Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist beschlossen“

Dr. Georg Kippels – MdB

Heute Vormittag hat der Deutsche Bundestag nach einer nochmals engagiert geführten Debatte das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (sog. Zustimmungslösung) mit deutlicher Mehrheit beschlossen.

Das Gegenmodell, die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, konnte sich demgegenüber nicht durchsetzen.

Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Zustimmungslösung, die ich nach intensiven Studien und Überlegungen unterstützt habe, nunmehr den rechtlichen Grundsatz, dass Schweigen im deutschen Recht keine Zustimmung darstellt, ausdrücklich bestätigt. Darüber hinaus war für mich entscheidend, dass die Verweise auf das Persönlichkeitsrecht der auf Spenderorgane wartenden Menschen im Verhältnis zu dem relativ geringen Aufwand eines Widerspruchs grundlegend verkennt hat, dass die Grundrechte als Abwehrrechte gegen Maßnahmen des Staates konzipiert sind und nicht Leistungsansprüche des Einzelnen gegen einen anderen Grundrechtsträger auslösen können. Sie erlauben aber vor allem nicht, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung gegen den Grundrechtsträger, den Spender, vorgeben kann, gegen die man sich dann erst, wenn auch mit relativ geringem Aufwand, wehren muss.

Alle Redner und auch mich hat aber in dem Gesetzgebungsverfahren, die Erkenntnis getrieben, dass die Situation für die vielen auf Spenderorgane quälend wartenden Menschen dringend verbessert werden muss.

Die umfangreichen Analysen, die wir ausgewertet haben, haben mich dabei überzeugt, dass gerade aufgrund der schon durchaus hohen Zahl der erklärten Spender das Auffinden und Zuführen der Spender und Organe die größte und eigentliche Aufgabenstellung ist, die zur Zeit immer noch unzureichend ausgeführt wird. Dies belegen gerade auch die Vergleiche mit den anderen Ländern. Allein der Verweis auf den Widerspruch hat auch dort nicht den entscheidenden Durchbruch gebracht. Mit dem jetzigen Gesetz wird die Erledigung dieser Aufgabe in den Krankenhäusern weiter verbessert und für zukünftige Spender der Weg zur Erklärung massiv erleichtert. Durch die wiederkehrende Befragung bei verschiedenen Anlässen wird aber auch die Entscheidungsfindung positiv gefördert. Ich bin der Überzeugung, dass es nur selten wirkliche Nachlässigkeit ist, die Erklärung noch nicht abgegeben zu haben, sondern dass es bei sehr vielen Menschen ein längerer Prozess der Überzeugungsbildung ist, weil der eigene Tod verständlicherweise ein Thema ist, mit dem man nur ungern beschäftigen möchte.
Die nun seit dem letzten Jahr intensiv geführte Diskussion in der Öffentlichkeit hat aber sicher auch bewirkt, dass viel mehr Menschen nun die Notwendigkeit der Spendenbereitschaft erkannt haben und nun die Erklärung abgeben werden. Mit dem jetzigen Weg ist aber auch vermieden worden, den Wartenden eine nicht zu garantierende Hoffnung zu vermitteln, nun für alle in kürzester Zeit ein geeignetes Spenderorgan ermitteln zu können. Hierzu sind die Voraussetzungen der Verträglichkeit des Organs viel zu individuell.

Natürlich ist der Einsatz für eine Verbesserung der Versorgung mit der heutigen Verabschiedung keineswegs abgeschlossen und wir werden die Umsetzung dauerhaft begleiten und auf weitere Verbesserung hinwirken, ohne wir uns aber von dem Grundsatz zu lösen, dass eine Spende eine freiwillige Entscheidung sein muss und auch bleibt.