Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist beschlossen

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In dieser hat der Deutsche Bundestag nach einer nochmals engagiert geführten Debatte das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende (sog. Zustimmungslösung) mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Das Gegenmodell, die sog doppelte Widerspruchslösung, konnte sich demgegenüber nicht durchsetzen.

Ich bin sehr erfreut darüber, dass die Zustimmungslösung, die ich nach intensiven Studien und Überlegungen unterstützt habe, nunmehr den rechtlichen Grundsatz, dass Schweigen im deutschen Recht keine Zustimmung darstellt, ausdrücklich bestätigt. Darüber hinaus war für mich entscheidend, dass die Verweise auf das Persönlichkeitsrecht der auf Spenderorgane wartenden Menschen im Verhältnis zu dem relativ geringen Aufwand eines Widerspruchs grundlegend verkennt hat, dass die Grundrechte als Abwehrrechte gegen Maßnahmen des Staates konzipiert sind und nicht Leistungsansprüche des Einzelnen gegen einen anderen Grundrechtsträger auslösen können. Sie erlauben aber vor allem nicht, dass der Gesetzgeber eine Entscheidung gegen den Grundrechtsträger, den Spender, vorgeben kann, gegen die man sich dann erst, wenn auch mit relativ geringem Aufwand, wehren muss.

Alle Redner und auch mich hat aber in dem Gesetzgebungsverfahren, die Erkenntnis getrieben, dass die Situation für die vielen auf Spenderorgane quälend wartenden Menschen dringend verbessert werden muss.

Die umfangreichen Analysen, die wir ausgewertet haben, haben mich dabei überzeugt, dass gerade aufgrund der schon durchaus hohen Zahl der erklärten Spender das Auffinden und Zuführen der Spender und Organe die größte und eigentliche Aufgabenstellung ist, die zur Zeit immer noch unzureichend ausgeführt wird. Dies belegen gerade auch die Vergleiche mit den anderen Ländern. Allein der Verweis auf den Widerspruch hat auch dort nicht den entscheidenden Durchbruch gebracht. Mit dem jetzigen Gesetz wird die Erledigung dieser Aufgabe in den Krankenhäusern weiter verbessert und für zukünftige Spender der Weg zur Erklärung massiv erleichtert. Durch die wiederkehrende Befragung bei verschiedenen Anlässen wird aber auch die Entscheidungsfindung positiv gefördert. Ich bin der Überzeugung, dass es nur selten wirkliche Nachlässigkeit ist, die Erklärung noch nicht abgegeben zu haben, sondern dass es bei sehr vielen Menschen ein längerer Prozess der Überzeugungsbildung ist, weil der eigene Tod verständlicherweise ein Thema ist, mit dem man sich nur ungern beschäftigen möchte.

Die nun seit dem letzten Jahr intensiv geführte Diskussion in der Öffentlichkeit hat aber sicher auch bewirkt, dass viel mehr Menschen nun die Notwendigkeit der Spendenbereitschaft erkannt haben und die Erklärung abgeben werden. Mit dem jetzigen Weg ist aber auch vermieden worden, den Wartenden eine nicht zu garantierende Hoffnung zu vermitteln, nun für alle in kürzester Zeit ein geeignetes Spenderorgan ermitteln zu können. Hierzu sind die Voraussetzungen der Verträglichkeit des Organs viel zu individuell.

Natürlich ist der Einsatz für eine Verbesserung der Versorgung mit der heutigen Verabschiedung keineswegs abgeschlossen und wir werden die Umsetzung dauerhaft begleiten und auf weitere Verbesserung hinwirken, ohne uns aber von dem Grundsatz zu lösen, dass eine Spende eine freiwillige Entscheidung sein muss und auch bleibt.

Aktuelle Stunde zur Gewalt gegen Kommunalpolitiker, Polizei und Rettungskräfte

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Immer häufiger erfahren wir von Beschimpfungen, aber auch von tätlichen Attacken und teils brutalen Anschlägen gegen Lokalpolitiker. Henriette Reker, die Oberbürgermeisterin von Köln, entrann 2015 nur knapp dem Tod; einen Tag vor ihrer Wahl stach ihr ein fanatisierter Rechtsradikaler in den Hals. Andreas Hollstein, Bürgermeister der Stadt Altena, wurde 2017 von einem aufgebrachten Flüchtlingshasser ebenfalls ein Messer in den Hals gestochen.

Solche Angriffe beschränken sich nicht auf Kommunalpolitiker. Auch Landes- und Bundespolitiker werden zur Zielscheibe von Hass und Gewalt wie in dieser Woche die Schüsse auf das Wahlkreisbüro meines Bundestagskollegen Karamba Diaby. Der traurige Höhepunkt dieser schlimmen Entwicklung ist der feige Mordanschlag auf Dr. Walter Lübcke im Juni 2019 – nicht der erste Mord aus der rechtsextremen Szene, aber der erste Mord von offenbar Rechtsextremen an einem deutschen Politiker seit dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland!

Unser Rechtsstaat ist in besonderem Maße auf diejenigen angewiesen, die täglich für Sicherheit, Ordnung und Recht sorgen. Insbesondere Polizeibeamte werden immer wieder Ziel von gewalttätigen Angriffen. Respektlosigkeiten, Pöbeleien und sogar körperliche Gewalt gehören inzwischen zur polizeilichen Alltagserfahrung.

Diejenigen, die Tag für Tag ihren Kopf für unser aller Sicherheit hinhalten, haben Anspruch darauf, dass die Politik ihnen den Rücken stärkt. Bereits 2017 haben wir mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften die Strafdrohung für Angriffe auf Polizei- und Rettungskräfte bei jeder Diensthandlung auf bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafte verschärft.

Mit der aktuellen Umsetzung des von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität werden wir gezielt auch den Schutz von Kommunalpolitikern verbessern. Nicht mehr nur hauptamtliche Abgeordnete, sondern auch Kommunalpolitiker sollen künftig vor übler Nachrede und Verleumdung durch die verschärfte Strafdrohung geschützt werden.

Rheinischer Frohsinn in Hauptstadt

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Besonderen Besuch durfte ich in dieser Woche im sonst wintertristen Berlin begrüßen. Die beiden Dreigestirne aus Alt-Hürth und Glessen haben sich gemeinsam auf den Weg in die Bundeshauptstadt begeben und eine gehörige Portion rheinischen Frohsinns verbreitet. Eine willkommene Abwechslung zum politischen Alltag und ein Stück Heimat in Berlin.

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Bund-Länder-Einigung in nächtlicher Marathonsitzung beschlossen

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Nach monatelangem Ringen, sowohl mit den vier Braunkohleländern als auch den Kraftwerksbetreibern, konnte in der Nacht zum Donnerstag ein Durchbruch in den Verhandlungen zum Kohleausstieg erreicht werden. Die Bundesregierung hat den Ministerpräsidenten der Länder Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Stilllegungspfad vorgestellt, der einvernehmlich angenommen und bestätigt wurde.
Die Ergebnisse sollen noch in diesem Monat im Bundeskabinett beschlossen werden, so dass sich auf eine zügige Umsetzung noch in der ersten Jahreshälfte hoffen lässt.

Der verhandelte Ausstiegspfad legt nun die Grundlage dafür, dass auch das an den Kohleausstieg gekoppelte „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ abschließend verabschiedet werden kann.

Anschließend gilt es auch für uns Abgeordnete das parlamentarische Verfahren zügig weiterzuführen, so dass wie geplant, sowohl das Strukturstärkungsgesetz, als auch das Kohleausstiegsgesetz und damit im Zusammenhang eine verbindliche Bund-Länder-Vereinbarung, im Sinne eines gegenseitigen Vertrages, in diesem Mai beschlossen werden können.

Die getroffenen Einigungen, die im Wesentlichen den Empfehlungen der Kommission „WSB“ entsprechen, sind ein wichtiges Signal an unsere Region und geben uns die Möglichkeit nun ganz konkret in die Vorbereitung und Umsetzung der Strukturförderungsprojekte im Rheinischen Revier einzusteigen. Je früher wir die Aufgaben angehen und unsere Zukunft aktiv mitprägen, umso größere Chancen haben wir als Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gemeinsam einen erfolgreichen Strukturwandel gestalten zu können.

Ebenfalls vereinbart wurde eine umfassende Überprüfung und begleitendes Monitoring, um Versorgungsengpässe zu verhindern und Preisstabilität langfristig zu garantieren. Sowohl die Endverbraucher aber auch unsere hochinnovative und stromintensive Industrie, die sich über die letzten Jahrzehnte rund um unsere Braunkohleindustrie entwickelt hat, brauchen nicht nur Planungssicherheit, sondern auch eine verlässliche wirtschaftliche Grundlage für den Erhalt ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit.

Dennoch bleiben etliche Detailfragen noch ungeklärt, die wir in den kommenden Monaten intensiv im Sinne unserer Braunkohlereviere und den vielen Menschen, die hier leben und arbeiten lösen müssen.

Einen ersten Aufschlag dazu haben wir in der heutigen ersten Sitzung des Gesprächskreis Braunkohle in diesem Jahr gegeben. Besonders gefreut hat es mich, dass unsere neue Parlamentarische Staatssekretärin im BMWi und Nachfolgerin von Oliver Wittke, Elisabeth Winkelmeier-Becker sich die Zeit für einen intensiven Austausch genommen hat.

Im Anschluss haben wir uns ebenfalls mit einer Delegation der SPD-Landesgruppe NRW zum Strukturstärkungsgesetz und auch zum Kohleausstiegsgesetz ausgetauscht.

Beide Gesetzgebungsverfahren sind für die Menschen in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen von zentraler Bedeutung. Deshalb bündeln wir auch parteiübergreifend unsere Kräfte.

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Einig sind wir uns auf allen Ebenen, dass es ein großer Schritt für die Kraftwerksbetreiber und deren Mitarbeiter ist, dass nun konkrete Fahrpläne und Finanzzusagen feststehen. Nicht vergessen dürfen wir aber die vielen Unternehmen, die sich rund um die Braunkohleindustrie in den Revieren angesiedelt haben. Denn diese haben ebenso zu einer verlässlichen Stromproduktion beigetragen oder sind, wie im Falle von der Aluminium- oder Gipsproduktion, hochgradig von ihr abhängig.

Es wird deshalb unsere Aufgabe sein, klare Signale an die Unternehmen zu senden, dass jegliche Maßnahmen, die wir mit dem Strukturstärkungsgesetz umsetzen wollen, ihnen die Grundlage für eine erfolgreiche Fortentwicklung ihrer Geschäftstätigkeit sichern soll. Hierzu müssen wir aber insbesondere Fördermöglichkeiten für Investitionen in bestehende oder neue Unternehmen vereinfachen. Der europäische Green Deal weckt hier zumindest die Hoffnung, dass die beihilferechtlichen Bestimmungen, dahingehend geändert bzw. gelockert werden, dass eine gezielte Unternehmensförderung stark vereinfacht wird.

Ein weiteres kritisches Thema, ist das Wassermanagment. Im Zuge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung kommen umfangreiche wasserwirtschaftliche Herausforderungen auf uns zu. So werden die örtlichen Fließgewässer ohne die Einspeisung von gehobenem Grubenwasser aus den Tagebauen mitunter deutlich weniger Wasser führen. Darüber hinaus besteht durch die kurzfristige Schließung der Tagebaue die Gefahr der Verockerung der regionalen Fließgewässer. Mahnendes Beispiel ist die sogenannte Braune Spree in der Lausitz. Diese beiden Entwicklungen stellen eine Gefahr für die betroffenen Natur- und Lebensräume, den örtlichen Tourismussektor (z.B. Spreewald) sowie die Trinkwasserversorgung dar. Allein für Sachsen geht man von Kosten von 1,2 Mrd. Euro aus. Bei dieser Größenordnung hilft es wenig, wenn die SPD-Umweltministerin darauf verweist, ihr Haus sei für diese Fragestellung nicht zuständig und die Folgekosten durch die Fördergelder aus dem Strukturstärkungsgesetz tragen lassen möchte. So wird eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung der Regionen kaum zu bewerkstelligen sein, wenn ein Großteil der Gelder bereits für die Bewältigung der Braunkohlefolgen verausgabt werden müssen.

Versicherung gegen Ernteausfälle durch Dürre wird günstiger – Wir lassen die Landwirte nicht „auf dem Trockenen sitzen“

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Unsere Koalition hat sich in dieser Woche darauf geeinigt, dass die Versicherungssteuer für Risiko „Dürre“ von 19 auf 0,03 Prozent sinken soll.

Die zunehmenden Extremwetterlagen auch in Deutschland haben die Koalitionsfraktionen veranlasst, neben Gefahren wie Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen auch explizit Dürreschäden in den Katalog der wetterbedingten Extremwetterereignisse im Versicherungssteuergesetz mit aufzunehmen. Mit der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, Versicherungen gegen Dürreschäden versicherungssteuerlich genauso zu behandeln wie Versicherungsverträge zur Absicherung gegen die übrigen Wetterelementargefahren.

Damit geben wir als Koalition ein deutliches Signal an die Landwirtschaft zur verbesserten betrieblichen Eigenvorsorge. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.

Wir lassen die Landwirte nicht „auf dem Trockenen sitzen“, sondern haben der Landwirtschaft und der Versicherungswirtschaft bessere Rahmenbedingungen für die Absicherung von Ernteausfällen an die Hand gegeben.

Das ungewöhnliche Vorgehen im Rahmen des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien ist dem Umstand geschuldet, dass das Versicherungssteuergesetz erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht wird und damit die Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten.